(1) Der Vormund hat die Rechnung, nachdem er sie dem Gegenvormund vorgelegt hat, dem Familiengericht einzureichen.
(2) Das Familiengericht hat die Rechnung rechnungsmäßig und sachlich zu prüfen und deren Abnahme durch Verhandlung mit den Beteiligten unter Zuziehung des Gegenvormunds zu vermitteln. Soweit die Rechnung als richtig anerkannt wird, hat das Familiengericht das Anerkenntnis zu beurkunden.
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https://www.1892.de/fileadmin/user_upload/pdfs/VzD_GG_Formular_inkl._Infoblatt....
328 und 331 BGB). Zwischen der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG und dem. Mitglied Nr. Vorname. Nachname. Straße. PLZ/Ort wird vereinbart, dass im Falle des Ausscheidens des Mitglieds aus der Genossenschaft durch Tod. ☐ Frau ☐ Herr. Vo
http://www.skm-bistum-trier.de/upload/dokumente/10244.pdf
Nr. 1275 LG München I — BGB § 1892. (34. ZK, Urteil v. 8.4.2009 — 34 O 17817/08). Die generelle Entlastung des Betreuers für die Führung der Betreuung enthält keinen Verzicht auf zum Zeitpunkt der Erklärung noch unbekannte Haftungsansprüche gegen den Bet
http://www.betreuer-weiterbildung.de/popup/pdf/BGHErbe.pdf
26.07.2017 - Erben wegen Nichterfüllung der betreuungsgerichtlichen Anordnung, gemäß. §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1892 Abs. 1 BGB eine Schlussrechnung einzureichen, kein Zwangsgeld nach §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1837 Abs. 3 BGB festgesetzt werden. BGH, Besch
http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Tagungen/Nord-BGT/12/AG5_Thielke...
20.09.2015 - 1908i, 1840, 1841 BGB. 2. Schlussrechnungslegung nach Beendigung der Betreuung. Instrument der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Betreuten bzw. den Erben. §§ 1908i, 1890, 1892 BGB. BGT Nord 2015. AG Grenzfälle der Rechnungslegung. 1. Period
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/a10b1874-59fa-44d5-a03d-d5dfbd1289d2/11451.pdf
09.03.2006 - 30.8.1902, OLGE 6, 203 ff.; Staudinger/Hönle, BGB-. Kommentar, Neubearb. April 2005, Art. 184 EGBGB Rn. 2). Im vorliegenden Fall ist ausweislich der Grundbucheintragung das Recht im Jahre 1892 bestellt und in das Grundbuch dieses Ortes bei A
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93552.htm
(1) Der Vormund hat die Rechnung, nachdem er sie dem Gegenvormund vorgelegt hat, dem Familiengericht einzureichen. (2) Das Familiengericht hat die Rechnung rechnungsmäßig und sachlich zu prüfen und deren Abnahme durch Verhandlung mit den.
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/1892
(2) 1Das Familiengericht hat die Rechnung rechnungsmäßig und sachlich zu prüfen und deren Abnahme durch Verhandlung mit den Beteiligten unter Zuziehung des Gegenvormunds zu vermitteln. 2Soweit die Rechnung als richtig anerkannt wird, hat das Familiengeri
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Der Vormund hat die Rechnung, nachdem er sie dem Gegenvormund vorgelegt hat, dem Familiengericht einzureichen. (2) Das Familiengericht hat die Rechnung rechnungsmäßig und sachlich zu prüfen und deren Abnahme durch Verhandlung mit den Beteiligten unte
http://bustler.de/gesetze.aspx?gesetz=1892-BGB
1892 BGB Abs. 1 Satz 1 BGB(1) Der Vormund hat die Rechnung, nachdem er sie dem Gegenvormund vorgelegt hat, dem Familiengericht einzureichen.§ 1892 Abs. 2 Satz 1 BGB(2) Das Familiengericht hat die.
https://www.brennecke-partner.de/1892-BGB-Rechnungspruefung-und-anerkennung_625...
1892 BGB Rechnungsprüfung und anerkennung. (1) Der Vormund hat die Rechnung, nachdem er sie dem Gegenvormund vorgelegt hat, dem Familiengericht einzureichen. (2) Das Familiengericht hat die Rechnung rechnungsmäßig und sachlich zu prüfen und deren Abnahme