§ 1892 BGB, Rechnungsprüfung und -anerkennung
Paragraph 1892 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Vormund hat die Rechnung, nachdem er sie dem Gegenvormund vorgelegt hat, dem Familiengericht einzureichen.


(2) Das Familiengericht hat die Rechnung rechnungsmäßig und sachlich zu prüfen und deren Abnahme durch Verhandlung mit den Beteiligten unter Zuziehung des Gegenvormunds zu vermitteln. Soweit die Rechnung als richtig anerkannt wird, hat das Familiengericht das Anerkenntnis zu beurkunden.


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Formular blanko 1892

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328 und 331 BGB). Zwischen der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG und dem. Mitglied Nr. Vorname. Nachname. Straße. PLZ/Ort wird vereinbart, dass im Falle des Ausscheidens des Mitglieds aus der Genossenschaft durch Tod. ☐ Frau ☐ Herr. Vo

Nr. 1275 LG München I — BGB § 1892 - SKM - Diözesanverein Trier e ...

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Nr. 1275 LG München I — BGB § 1892. (34. ZK, Urteil v. 8.4.2009 — 34 O 17817/08). Die generelle Entlastung des Betreuers für die Führung der Betreuung enthält keinen Verzicht auf zum Zeitpunkt der Erklärung noch unbekannte Haftungsansprüche gegen den Bet

bundesgerichtshof - Betreuer/innen-Weiterbildung

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26.07.2017 - Erben wegen Nichterfüllung der betreuungsgerichtlichen Anordnung, gemäß. §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1892 Abs. 1 BGB eine Schlussrechnung einzureichen, kein Zwangsgeld nach §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1837 Abs. 3 BGB festgesetzt werden. BGH, Besch

Präsentation von Rechtspflegerin Ulrike Thielke

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20.09.2015 - 1908i, 1840, 1841 BGB. 2. Schlussrechnungslegung nach Beendigung der Betreuung. Instrument der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Betreuten bzw. den Erben. §§ 1908i, 1890, 1892 BGB. BGT Nord 2015. AG Grenzfälle der Rechnungslegung. 1. Period

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09.03.2006 - 30.8.1902, OLGE 6, 203 ff.; Staudinger/Hönle, BGB-. Kommentar, Neubearb. April 2005, Art. 184 EGBGB Rn. 2). Im vorliegenden Fall ist ausweislich der Grundbucheintragung das Recht im Jahre 1892 bestellt und in das Grundbuch dieses Ortes bei A


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https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93552.htm
(1) Der Vormund hat die Rechnung, nachdem er sie dem Gegenvormund vorgelegt hat, dem Familiengericht einzureichen. (2) Das Familiengericht hat die Rechnung rechnungsmäßig und sachlich zu prüfen und deren Abnahme durch Verhandlung mit den.

§ 1892 BGB, Rechnungsprüfung und -anerkennung - Steuernetz

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(2) 1Das Familiengericht hat die Rechnung rechnungsmäßig und sachlich zu prüfen und deren Abnahme durch Verhandlung mit den Beteiligten unter Zuziehung des Gegenvormunds zu vermitteln. 2Soweit die Rechnung als richtig anerkannt wird, hat das Familiengeri

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1892 - Haufe

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(1) Der Vormund hat die Rechnung, nachdem er sie dem Gegenvormund vorgelegt hat, dem Familiengericht einzureichen. (2) Das Familiengericht hat die Rechnung rechnungsmäßig und sachlich zu prüfen und deren Abnahme durch Verhandlung mit den Beteiligten unte

§ 1892 BGB Rechnungsprüfung und -anerkennung

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1892 BGB Abs. 1 Satz 1 BGB(1) Der Vormund hat die Rechnung, nachdem er sie dem Gegenvormund vorgelegt hat, dem Familiengericht einzureichen.§ 1892 Abs. 2 Satz 1 BGB(2) Das Familiengericht hat die.

.§ 1892 BGB Rechnungsprüfung und anerkennung

https://www.brennecke-partner.de/1892-BGB-Rechnungspruefung-und-anerkennung_625...
1892 BGB Rechnungsprüfung und anerkennung. (1) Der Vormund hat die Rechnung, nachdem er sie dem Gegenvormund vorgelegt hat, dem Familiengericht einzureichen. (2) Das Familiengericht hat die Rechnung rechnungsmäßig und sachlich zu prüfen und deren Abnahme


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft › Titel 1: Vormundschaft › Untertitel 6: Beendigung der Vormundschaft › § 1892

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1892 BGB
    § 1892 Abs. 1 BGB oder § 1892 Abs. I BGB
    § 1892 Abs. 2 BGB oder § 1892 Abs. II BGB

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