(1) Ist ein Gegenvormund vorhanden, so hat ihm der Vormund die Rechnung vorzulegen. Der Gegenvormund hat die Rechnung mit den Bemerkungen zu versehen, zu denen die Prüfung ihm Anlass gibt.
(2) Der Gegenvormund hat über die Führung der Gegenvormundschaft und, soweit er dazu imstande ist, über das von dem Vormund verwaltete Vermögen auf Verlangen Auskunft zu erteilen.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.inp.jura.uni-koeln.de/sites/inp/user_upload/Art._Bu__rgerliches_Gese...
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die Deut- sche Zivilrechtskodifikation. 1. Politische Ausgangslage. Seit den ... krafttreten des BGB am 1.1.1900 auch die Recht- sprechung des + Reichsoberhandelsgerichts. (seit 1869) ..... der Bundesregierung zu dem
https://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/fakultaeten/sowi_lehrstuehle/privatrec...
1869 Gewerbeordnung 1891 Arbeitschutzgesetze 1881 Sozialversicherung 1900 Bürgerliches Gesetztbuch (100 Jahre nach dem code civile) ... e des. Verbraucherrechts und des Mieterschutzes in das BGB. Vertrag von Am sterdam auf dem. W eg zu einem europäischen
http://www.eu-ip-lawyers.com/pdf/Vortrag-Patentgemeinschaft.pdf
Geänderte Patentgesetz 1891. • Eigentumsrecht des Erfinders tritt in den ... Erfinder, der im Patentgesetz von 1891 nicht erwähnt wurde, hatte nur ... BGB. • setzt Gesellschaftsvertrag voraus, der ausdrücklich oder stillschweigend geschlossen werden kann
http://tv-badenstedt.de/content/pdf/TVB-Satzung-neu%20Okt.%2008.pdf
1.2 Der am 11. September 1891 gegründete Turnverein Badenstedt von 1891 e.V.. (TVB) hat seinen Sitz ... eins gem. § 30 BGB. 7.3 Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer A
http://www.spandauer-rv1891.de/wp-content/uploads/2015/01/Satzung_Radsport.pdf
erlassen. 5. Vorstand im Sinne §26 BGB sind a) der Vorsitzende b) der stellvertretende Vorsitzende c) der Kassenwart. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch eines der vorstehend genannten Vorstandsmitglieder vertreten. 6. Die Mitglieder d
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93551.htm
(1) Ist ein Gegenvormund vorhanden, so hat ihm der Vormund die Rechnung vorzulegen. Der Gegenvormund hat die Rechnung mit den Bemerkungen zu versehen, zu denen die Prüfung ihm Anlass gibt. (2) Der Gegenvormund hat über die Führung der.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Ist ein Gegenvormund vorhanden, so hat ihm der Vormund die Rechnung vorzulegen. 2Der Gegenvormund hat die Rechnung mit den Bemerkungen zu versehen, zu denen die Prüfung ihm Anlass gibt. (2) Der Gegenvormund hat über die Führung der Gege
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1891/
1891 Mitwirkung des Gegenvormunds. (1) 1Ist ein Gegenvormund vorhanden, so hat ihm der Vormund die Rechnung vorzulegen. 2Der Gegenvormund hat die Rechnung mit den Bemerkungen zu versehen, zu denen die Prüfung ihm Anlass gibt. (2) Der Gegenvormund hat übe
http://hwb-eup2009.mpipriv.de/index.php/B%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch
Rechtsvereinheitlichend wirkten vor Inkrafttreten des BGB am 1.1.1900 auch die Rechtsprechung des Reichsoberhandelsgerichts (seit 1869) und des ..... Bde., 1890/1891; Zusammenstellung der Äußerungen der Bundesregierung zu dem Entwurf eine BGB, 1891; Geor
http://tus-rhens.de/html/cs_6636.html
TuS Rhens 1891 e.V.. Vorstand im Sinne von § 26 BGB Hans-Josef Probst. Hochstr. 46 56321 Rhens. Tel.: +49 (0) 2628/1891. Fax: +49 (0) 2628/1891. E-Mail: info [at] tusrhens.de ...