§ 188 BGB, Fristende
Paragraph 188 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.


(2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.


(3) Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.


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Die §§ 186-193 BGB Fristen und Termine

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§ 16 Fristen und Termine, §§ 186 ff BGB Rechtswirkungen sind häufig ...

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setzte 8 Tages Frist (Palandt zu § 188 Rn. 1 m.w.N.). Auch im Wechselrecht bedeutet der Ausdruck volle acht Tage, vgl. Art. 36 Abs. 4 WG. Auslegungsfrage ist auch, wann eine Frist von 24 h oder 48 h endet. Auf solch kurze Fristen sind die §§ 187, 188 BGB

Lösung Teil A 4. Verjährung

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spruch insbesondere durch Sicherheitsleistung anerkennt. Die Verjährung beginnt also am 6. Juli 2012 erneut zu laufen, § 187 I BGB, und endet am 5. Juli 2015 um 24.00 Uhr, § 188 Abs. 2 BGB, sodass dem Anspruch danach die Einrede der Verjährung entgegenge

BGB P10 Folien T1 - Prof. Dr. Reinhard Singer

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Fristen und Verjährung - Universität Potsdam

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Die Frist endet nach § 188 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf ihres letzten Tages. Also kann A, wenn der Mäher Montag geliefert wird, bis Donnerstag, 24 Uhr das Gras mähen, ohne sein Versprechen zu brechen. B muß bis einschließlich 4. April, 24 Uhr gemäht haben.

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Webseiten zum Paragraphen

§ 188 BGB Fristende Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91840.htm
(2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats,

BGB § 188 Fristende - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_188/
20.07.2017 - 186 Geltungsbereich · § 187 Fristbeginn · § 188 Fristende · § 189 Berechnung einzelner Fristen · § 190 Fristverlängerung · § 191 Berechnung von Zeiträumen · § 192 Anfang, Mitte, Ende des Monats · § 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend. Abschnit

Fristenrechner nach BGB-Vorschriften - Legal Tribune Online

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  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 4: Fristen, Termine › § 188

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 188 BGB
    § 188 Abs. 1 BGB oder § 188 Abs. I BGB
    § 188 Abs. 2 BGB oder § 188 Abs. II BGB
    § 188 Abs. 3 BGB oder § 188 Abs. III BGB

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