Für die in Gesetzen, gerichtlichen Verfügungen und Rechtsgeschäften enthaltenen Frist- und Terminsbestimmungen gelten die Auslegungsvorschriften der §§ 187 bis 193.
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https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
maßgeblich für Beginn der Frist ist der Beginn eines bestimmten Tages. § 187 Abs. 1 BGB. § 187 Abs. 2 BGB. Fristbeginn um 0.00 Uhr des auf das Ereignis folgenden Tages, Fristbeginn um 0.00 Uhr des benannten Tages. Beispiel: § 438 Abs. 2 BGB Fristbeginn m
http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/bgb_at/16_Fristen_und_Termine/186ff.pdf
Es liegt im Interesse von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, möglichst einheit- liche und eindeutige Regeln für die Bestimmung von Fristen und Terminen zu haben. Dementsprechend enthalten die §§ 187 ff BGB hierüber Bestimmungen, die nach § 186 BGB nich
http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/mitarbeiter/habbe/arbeitspapier...
Mitarbeiter ass. iur. Thomas Habbe. Arbeitspapiere zum Schuldrecht. Fristen und Verjährung – §§ 186 ff., 194 ff. BGB. Hinweis: Die Fristen und die Verjährung gehören eigentlich zum 1. Buch des BGB, also zum Allgemeinen. Teil. Weil sie zumeist erst bei de
http://www.saarland.de/dokumente/thema_justiz/Merkblatt_praktische_Studienzeite...
Die Berechnung der notwendigen Dauer der praktischen Studienzeiten richtet sich nach §§ 186 ff. BGB. Das heißt insbesondere, dass der erste Tag des Praktikums gemäß § 187 Abs. 2 BGB mitzurechnen ist, die jeweilige Monatsfrist sodann gemäß. § 188 Abs. 2 a
http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/97751/nwb_export_97751.pdf?download=T...
Leitsatz. Die Fünf-Jahres-Frist des § 6 Abs. 4 GrEStG 1983 beginnt mit dem für die Steuervergünstigung in. Frage stehenden Erwerbsvorgang und ist von diesem aus zurückzuberechnen. Auf diese Frist sind die Vorschriften der §§ 186 ff. BGB entsprechend anzu
http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/f/fries_engel_martin/dateien/deliktsre...
19.01.2017 - (Nur) für die Verbreitung unwahrer Tatsachen ist § 824 BGB als lex specialis vorrangig ggü. § 823 Abs. 1 BGB. – Allgemeines Persönlichkeitsrecht. – Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. • Regelmäßig Anspruchskonkurrenz mit.
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=186,187
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) 1Ist der Beginn eines T
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91838.htm
Für die in Gesetzen, gerichtlichen Verfügungen und Rechtsgeschäften enthaltenen Frist- und Terminsbestimmungen gelten die Auslegungsvorschriften der §§ 187 bis 193.
https://www.lto.de/juristen/rechner/fristenrechner/
Ermitteln Sie das Ende einer Frist nach den Vorschriften der §§ 186 ff. BGB.
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/186/
186 BGB - § 186 Geltungsbereich Für die in Gesetzen, gerichtlichen Verfügungen und Rechtsgeschäften enthaltenen Frist- und Terminsbestimmungen gelten die Auslegungsvorschriften der §§ 187 bis.
http://www.wipr-recht.de/Fristen-und-Termine--%3E-%C2%A7%C2%A7-186-ff-BGB,-359-...
Die §§ 186 ff. BGB enthalten Regeln darüber, wie bestimmte Formulierungen im Zusammenhang mit Frist- und Terminbestimmungen zu interpretieren sind. Floskeln wie "Mitte des Monats" (§ 192 BGB) wird dort eine bestimmte Bedeutung zugeordnet. Ebenso werden f