(1) Die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.
(2) Durch die Rückwirkung werden Verfügungen nicht unwirksam, die vor der Genehmigung über den Gegenstand des Rechtsgeschäfts von dem Genehmigenden getroffen worden oder im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgt sind.
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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/994444d3-abaa-4cb4-8161-6830baf042b9/13171.pdf
08.12.2005 - Insofern muss u. E. die für eine Eigenheimzulagen- berechtigung erforderliche Bindung der Parteien noch im Jahr 2005 wohl verneint werden. Die zivilrechtliche Rückwirkung nach § 184 Abs. 1 BGB hat der BFH vor eini- ger Zeit bereits in einem
http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/wisefall13.pdf
In der Tat hat V mit seiner „Einverständniserklärung“ dem von E geschlosse- nen Kaufvertrag nachträglich zugestimmt und diesen somit genehmigt (§ 184 Abs. 1. BGB). 2. Genehmigungsadressat. PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN. GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN L
http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2016/02/L%C3%B6sung-Fall-8-Der-Erw...
dem Nichtberechtigten ein Recht kraft guten Glaubens erwirbt (z.B. §§ 932,. 892, 1207 BGB). Wegen § 935 I BGB war die Verfügung der X gegenüber E allerdings un- wirksam. Fraglich ist, ob E die Verfügung der X rückwirkend genehmigen kann (§§ 185. II, 184
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
Wirkung für und gegen E nach §§ 164, 167 BGB. • Stellvertretung i.R.d. Einigung möglich. • Eigene Willenserklärung des S. • im Namen des E. • mit Vertretungsmacht, § 167 BGB hier (-). → Daher: §§ 177 ff. BGB: zunächst Einigung schwebend unwirksam. → Aber
http://www.st-sozien.de/fileadmin/user_upload/veroeffentlichungen/Lorenz/ZRP_20...
Verträgen (§ 184 BGB). Das Bürgerliche Recht sieht vor, dass Verträge, die ohne eine erforderliche Zustimmung geschlossen werden, schwebend unwirksam sind. Eine spätere Genehmigung entfaltet gem. §. 184 I BGB Rückwirkung. Die Rückwirkung der Genehmigung
http://www.rechtslexikon.net/d/genehmigung/genehmigung.htm
Die nach der Vornahme eines Rechtsgeschäftes erteilte Zustimmung eines Dritten (§ 184 BGB). Bis zur Erteilung der Genehmigung ist das Rechtsgeschäft «schwebend unwirksam», d. h. es entfaltet zunächst keine Wirkungen. Diese treten erst mit Erteilung der G
https://www.juralib.de/schema/7327/zustimmung-182-185-bgb-einwilligunggenehmigu...
13.04.2016 - hier hat V zunächst kein AnwR oder E erworben, da idR nur schuldR Wirkung der SiÜ. Auch Übereignungan D str., weil einerseits kein KFZ-Brief vorgelegt, andererseits Händler, die sich nie eintragen. Kann aber dahinstehen, da durch Rückübereig
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_184/
20.07.2017 - Titel 6: Einwilligung und Genehmigung. § 184 Rückwirkung der Genehmigung. (1) Die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. (2) Durch die Rü
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. (2) Durch die Rückwirkung werden Verfügungen nicht unwirksam, die vor der Genehmigung über
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