§ 181 BGB, Insichgeschäft
Paragraph 181 Bürgerliches Gesetzbuch

Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Vorsorgevollmacht mit Befreiung von 181 BGB Vordruck LRA ...

https://www.landkreis-karlsruhe.de/media/custom/1636_4378_1.PDF?1504857215
Vordruck Vorsorgevollmacht Landkreis Karlsruhe - Stand September 2017. Seite 1 von 3. Vorsorgevollmacht mit Befreiung von § 181 BGB. Ich,. Vor- und Zuname. Geburtsdatum /-ort. Anschrift (PLZ, Ort, Straße) bevollmächtige - jeweils einzeln vertretungsberec

181 BGB – Fördermittelfähigkeit erhalten - Schomerus

http://schomerus-npo.de/fileadmin/user_upload/pdf/NPO_Sonderinfo_F%C3%B6rdermit...
181 BGB verbietet, dass jemand ein Rechtsgeschäft entweder mit sich selbst als Vertreter eines Dritten oder als Vertreter zweier oder mehrerer. Parteien abschließt (sog. Selbstkontrahierungsverbot). Die Satzungen gemeinnütziger Organisationen sehen häufi

Keine Eintragung der Befreiung von der Beschränkung des § 181 ...

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-03249?all=False
12.02.2015 - Leitsätze: 1. § 181 BGB enthält mit dem Verbot des Insichgeschäfts sowie mit dem Verbot der. Mehrfachvertretung zwei verschiedene Verbote des Selbstkontrahierens. (amtlicher Leitsatz). 2. Die Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister sowie

26.01.2004 BGB § 181 Anwendungsbereich des § 181 BGB bei der ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/eab04bf8-90af-47fb-bdff-4102d8d2483e/anwendun...
Dokumentnummer: 13143 letzte Aktualisierung: 26.01.2004. BGB § 181. Anwendungsbereich des § 181 BGB bei der GmbH & Co. KG; Nachweis der Vertretungs- macht gegenüber dem Grundbuchamt. I. Sachverhalt. Mit notarieller Urkunde vom Oktober 2002 hat die O. Gmb

Erklärung 181 BGB mit Rundschreiben GV - Der Paritätische Berlin

https://www.paritaet-berlin.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/2017/M%C3%A4rz/2...
Erklärung zur Befreiung/Nichtbefreiung der. Vertretungsberechtigten nach § 181 BGB *. Legen Sie uns bitte dar, wie die Regelung zum § 181 BGB in Ihrer Organisation aus- gestaltet ist. * (s. beigefügtes Rundschreiben des Gesamtverbandes vom 17.04.2007) ..


Webseiten zum Paragraphen

Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ...

http://www.fgvw.de/neues/archiv-2015/die-befreiung-von-den-beschraenkungen-des-...
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäft) § 181 BGB enthält mit dem Verbot des Insichgeschäfts sowie mit dem Verbot der Mehrfachvertretung zwei verschiedene Verbote des Selbstkontrahierens. Soll der Geschäftsführer einer GmbH vo

Kann die Vollmacht missbraucht werden?

http://www.awo-bv-ld.de/Kann-die-Vollmacht-missbraucht-werden.2921.0.html
Das Gesetz verbietet in § 181 BGB zum Schutz des Vollmachtgebers solche Insichgeschäfte. Allerdings kann der Vollmachtgeber auf den Schutz verzichten: Er kann den Bevollmächtigten von der Beschränkung des § 181 BGB befreien. Eine solche Befreiung kann u.

Befreiung von § 181 BGB » Jetzt kostenfrei informieren ...

http://www.sozialversicherung24.info/sozialgesetzbuch/befreiung-von-181-bgb.html
Bei einer Befreiung von § 181 BGB handelt es sich um die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot. Selbstkontrahierung bedeutet vereinfacht gesagt, dass eine Person mit sich selbst Geschäfte macht und ist gemäß Selbstkontrahierungsverbot nicht zulässig.

Par. 181 BGB leicht gemacht - iyotta.de

http://www.iyotta.de/blog/recht/par-181-bgb-insichgeschaeft/29/
02.06.2010 - Der Par. 181 BGB regelt im Rahmen des Allgemeinen Teils des BGB die Rechtsfolgen eines Geschäfts, bei dem ein und diesselbe Person in Vertretung eines anderen mit sich selbst ein Vertrag schließt. Die Notwendigkeit einer solchen Regelung erg

Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB

https://360grad.kuemmerlein.de/die-befreiung-von-den-beschraenkungen-des-%C2%A7...
27.07.2016 - Daraus zieht § 181 BGB die Konsequenz, dass ein solches „Selbstkontrahieren“ regelmäßig nicht zulässig ist. Eine Ausnahme gilt, wenn das Rechtsgeschäft ausschließlich der Erfüllung einer Verbindlichkeit dient. Beispiel: V verkauft an K ein n


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 5: Vertretung und Vollmacht › § 181

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 181 BGB
    § 181 Abs. 1 BGB oder § 181 Abs. I BGB

  • Werbung