§ 180 BGB, Einseitiges Rechtsgeschäft
Paragraph 180 Bürgerliches Gesetzbuch

Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft ist Vertretung ohne Vertretungsmacht unzulässig. Hat jedoch derjenige, welchem gegenüber ein solches Rechtsgeschäft vorzunehmen war, die von dem Vertreter behauptete Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts nicht beanstandet oder ist er damit einverstanden gewesen, dass der Vertreter ohne Vertretungsmacht handele, so finden die Vorschriften über Verträge entsprechende Anwendung. Das Gleiche gilt, wenn ein einseitiges Rechtsgeschäft gegenüber einem Vertreter ohne Vertretungsmacht mit dessen Einverständnis vorgenommen wird.


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Zivilrecht IIIc: Vertragliche Schuldverhältnisse - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/70047692/Folien_Hausarbeit_Schuldrecht_AT_AC....
Absolutes Fixgeschäft nicht vom relativen abgegrenzt; § 111 BGB im Rahmen des § 349 BGB nicht erkannt; Deckungskauf nicht erkannt. Hier war alles vertretbar, .... Ja, 180,00 Euro sind Schadensposten, der auf der Verzögerung der Leistung beruht „normaler“


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Zur Angreifbarkeit der Kündigungsvollmacht - Schmitt-Rolfes ...

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21.6.2017 – 17 Sa 180/17) gaben der Klage statt. Die Kündigung sei gem. § 180 Satz 1 BGB rechtsunwirksam. Dr. H sei zum. Ausspruch der Kündigung nicht bevollmächtigt gewesen und eine nachträgliche Genehmigung nach § 180 Satz 2 BGB komme wegen der unver-

180 BGB Voraussetzungen für einen Anspruch aus § 179 BGB sind

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Meub, Zivilrecht, AT/168ff/179+Missbr.ueb.doc. Handeln ohne Vertretungsmacht, §§ 177 – 180 BGB. Voraussetzungen für einen Anspruch aus § 179 BGB sind: (1) Der Vertreter hat einen Vertrag geschlossen;. (2) der Vertreter handelt ohne bzw. ohne ausreichende

Gliederung - FernUni Hagen

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b) § 180 S. 2, 174 BGB fehlende Vertretungsmacht wurde bei der. Vornahme des Rechtsgeschäfts beanstandet c) Zwischenergebnis: unzulässige Vertretung ohne Vertretungsmacht,. § 180 S. 1 BGB; nicht genehmigungsfähiges Rechtsgeschäft. 4. Publizität des Hande

BGB § 184 Bestellung einer Grundschuld durch falsus procurator ...

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13.11.1999 - Damit ist auf sie § 180 BGB anwendbar, auch wenn die überwiegende Kommentarliteratur den Fall der Vollmachterteilung im. Rahmen des § 180 BGB nicht erörtert. Allerdings ist die Anwendbarkeit des § 180 BGB auf die. Vollmacht in dem Besprechun

BGB-AT FD 15 Einseitige Rechtsgeschäfte ohne V.p65 - Nomos Shop

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dung (§ 180 S. 3). Weiter mit. Frage 4! Aber. „D“ ist dann derjenige, der die Willenser- klärung gegen- über V abgege- ben hat. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Flussdiagramm aus: Christoph Hirsch, BGB Allgemeiner T eil, 9. Auflage, Nomos V erlag. 2.Ha


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Einseitiges Rechtsgeschäft mit Vertreter ohne Vertretungsmacht

https://www.juracademy.de/bgb-allgemeiner-teil2/einseitiges-rechtsgeschaeft-ver...
Liegt danach eine als solche wirksame Kündigungserklärung vor, die aber vom Erklärenden als Vertreter im Namen eines anderen abgegeben wurde, kommen die §§ 164, 180 BGB zum Zuge. Diese befassen sich mit der – dogmatisch zu trennenden – Frage, ob das vom

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 180 – Einseitiges ...

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Nach einer teilw vertretenen Ansicht soll die Heilung der Unwirksamkeit einer Gestaltungserklärung wie der Kündigung eines Miet- oder Arbeitsverhältnisses durch Genehmigung gem 1 iVm 177 I nicht möglich sein (LAG Köln LAGE BGB 02 § 180 Nr 1; Celle ZMR 99

Vertretung ohne Vertretungsmacht -> §§ 177-180 BGB

http://www.wipr-recht.de/Vertretung-ohne-Vertretungsmacht--%3E-%C2%A7%C2%A7-177...
Mangels Vertretungsmacht wirkt das Rechtsgeschäft des Vertreters nicht gegen den Vertretenen. Letzterer kann allerdings die Wirksamkeit durch Genehmigung herbeiführen (§ 177 BGB). Bis dahin ist das Rechtsgeschäft, das der Vertreter ohne Vertretungsmacht

Rechtsfolgen - Prof. Dr. Helmut Rüßmann

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/rechtsfolg.htm
Im übrigen ist zwischen Verträgen (§§ 177, 178 BGB) und einseitigen Rechtsgeschäften (§ 180 BGB) zu unterscheiden: Verträge, die der falsus procurator abgeschlossen hat, sind zunächst schwebend unwirksam. Der Vertretene hat das Recht, den Vertrag zu gene

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20.07.2017 - Buch 1: Allgemeiner Teil. Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte. Titel 5: Vertretung und Vollmacht. § 180 Einseitiges Rechtsgeschäft. 1Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft ist Vertretung ohne Vertretungsmacht unzulässig. 2Hat jedoch derjenige, welche


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 5: Vertretung und Vollmacht › § 180

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 180 BGB
    § 180 Abs. 1 BGB oder § 180 Abs. I BGB

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