§ 178 BGB, Widerrufsrecht des anderen Teils
Paragraph 178 Bürgerliches Gesetzbuch

Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt, es sei denn, dass er den Mangel der Vertretungsmacht bei dem Abschluss des Vertrags gekannt hat. Der Widerruf kann auch dem Vertreter gegenüber erklärt werden.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

BGB P8 Folien T3 - Prof. Dr. Reinhard Singer

http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/rs/2009ws/bgb/Folien_08_3.pdf
13.01.2010 - Widerrufsrecht (§ 178 BGB). - Möglichkeit zur Beendigung des Schwebezustands: Aufforderung des. Geschäftsherrn, Geschäft zu genehmigen (§ 177 II BGB); Genehmigungsfrist 2. Wochen; nach Ablauf gilt Genehmigung als verweigert. 2. Haftung des V

Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach § 179 BGB I ...

http://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/becker/materialien/pruefungs...
Rechtsscheins (§§ 170-173 BGB, §§ 15, 56 HGB, Anscheins- oder Duldungs- vollmacht) rechtswirksam ist oder. ➢ wenn das Vertretergeschäft aufgrund eines Widerrufs des Geschäftsgegners. (§178 BGB) endgültig unwirksam wird. II. Voraussetzungen des § 179 BGB.

Gutachten-Abruf-Dienst - beim Deutschen Notarinstitut!

https://www.dnoti.de/gutachten/pdf/b1b7596f-30d0-4b36-b5b5-332ce287dc99/143366-...
143366 letzte Aktualisierung: 30. Juli 2015. BGB §§ 2296, 132; ZPO §§ 192 ff., 178 ff. Zugang des Rücktritts vom Erbvertrag; Zustellung durch Vermittlung des Gerichts- vollziehers; Ersatzzustellung. I. Sachverhalt. Die Ehefrau ist durch notariell beurkun

180 BGB Voraussetzungen für einen Anspruch aus § 179 BGB sind

http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/bgb_at/15_Stellvertretung_und_Vollmacht/1...
Vertrauensschaden (negatives Interesse). •. Der Vertreter haftet nicht, wenn der Vertragspartner nicht schutzwürdig ist, § 179 Abs. 3 BGB oder er den Vertrag nach. § 178 BGB widerrufen hat. Missbrauch der Vertretungsmacht, nicht in §§ 164 ff geregelt. Vo

AnwBl 2016, 178 ff.

https://anwaltverein.de/files/anwaltverein.de/downloads/praxis/Verguetungsrecht...
des BGB ergeben. II. Unzulässigkeit einer Vereinbarung: Nicht alles ist erlaubt. 1. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe. Ist der Anwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskosten- hilfe (PKH oder VKH) beigeordnet worden, kann er zwar eine Vergütungsverei


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 178 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
1Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt, es sei denn, dass er den Mangel der Vertretungsmacht bei dem Abschluss des Vertrags gekannt hat. 2Der Widerruf kann auch dem Vertreter gegenüber erklärt werden.

§§ 109, 178 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=109,178
(2) Hat der andere Teil die Minderjährigkeit gekannt, so kann er nur widerrufen, wenn der Minderjährige der Wahrheit zuwider die Einwilligung des Vertreters behauptet hat; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen, wenn ihm das Fehlen der Einwilligun

§§ 168, 171, 178 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=168,171,178
1Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. 2Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. 3Auf die Erklärun

§ 178 BGB, Widerrufsrecht des anderen Teils - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/178
1Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt, es sei denn, dass er den Mangel der Vertretungsmacht bei dem Abschluss des Vertrags gekannt hat. 2Der Widerruf kann auch dem Vertreter gegenüber erklärt werden. § 177 BGB, Ver

BGB § 178 Widerrufsrecht des anderen Teils - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_178/
20.07.2017 - 178 Widerrufsrecht des anderen Teils. 1Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt, es sei denn, dass er den Mangel der Vertretungsmacht bei dem Abschluss des Vertrags gekannt hat. 2Der Widerruf kann auch dem


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 5: Vertretung und Vollmacht › § 178

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 178 BGB
    § 178 Abs. 1 BGB oder § 178 Abs. I BGB

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