§ 191 BGB, Berechnung von Zeiträumen
Paragraph 191 Bürgerliches Gesetzbuch

Ist ein Zeitraum nach Monaten oder nach Jahren in dem Sinne bestimmt, dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so wird der Monat zu 30, das Jahr zu 365 Tagen gerechnet.


Benachbarte Paragraphen


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Die §§ 186-193 BGB Fristen und Termine

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
maßgeblich für Beginn der Frist ist der Beginn eines bestimmten Tages. § 187 Abs. 1 BGB. § 187 Abs. 2 BGB. Fristbeginn um 0.00 Uhr des auf das Ereignis folgenden Tages, Fristbeginn um 0.00 Uhr des benannten Tages. Beispiel: § 438 Abs. 2 BGB Fristbeginn m


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Berechnung der Fristen in § 3 Abs. 1 EFZG zur Entgeltfortzahlung im ...

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Auf der Grundlage dieser Regelungen sind demnach folgende Punkte wesentlich: 1. Dauer der Entgeltfortzahlung. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird höchstens für die Dauer von sechs. Wochen gewährt. Dabei handelt es sich nicht um Kalenderwochen, sond

1 Die Reform des AÜG 2017 - Eine Herausforderung für ... - Bietmann

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Fristberechnung - 1. Modell 1: Monatsfrist gem. §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 BGB. → letzter Einsatztag: 02.10.2018 (Dienstag). Einsatzbeginn lt. ANÜ-Vertrag: 03.04.2017 (Montag). Einsatzdauer lt. ANÜ-Vertrag: 18 Monate. Modell 2: Monatsfrist gem. § 191 BGB

DGUV-R_112-191 (BGI 191)_Benutzung von Fuß ... - BG BAU-Medien

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01.01.2007 - Internet: www.dguv.de. Fachbereich „Persönliche Schutzausrüstungen“,. Sachgebiet „Fußschutz“ der DGUV. Layout & Gestaltung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Medienproduktion. Ausgabe: Januar 2007. DGUV Regel 112-191 (bish

Steuerschuldner und Haftungsschuldner - Universität des Saarlandes

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Haftung des Betriebsübernehmers (§ 75 AO). - Haftung des Entrichtungspflichtigen (§ 42d, § 44 V, § 48a III,. § 50a V 5 EStG, § 7 I 2 VersStG). - Haftung des Firmenfortführers (§ 191 I AO i.V.m. § 25 HGB), des Gesellschafters (§191 I AO i.V.m. § 128 HGB),

Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluß

http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4249/Microsoft%20Word%20-%2015%2...
15 WF 191/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht. 42 F 157/01 Amtsgericht ... FGG über § 1908 i Abs. 1 Satz 1 BGB Bezug nehmen, steht einem Verfahrenspfleger für sei- ne nach der Konzeption des ... richt in der angefochtenen Entscheidung meint – nach § 1


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§ 191 BGB Berechnung von Zeiträumen Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91843.htm
Zitierungen von § 191 BGB. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 191 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.

§ 191 BGB - Berechnung von Zeiträumen - openJur

https://openjur.de/g/bgb/191.html
191 Berechnung von Zeiträumen →. Ist ein Zeitraum nach Monaten oder nach Jahren in dem Sinne bestimmt, dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so wird der Monat zu 30, das Jahr zu 365 Tagen gerechnet.

BGB § 191 Berechnung von Zeiträumen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_191/
20.07.2017 - 186 Geltungsbereich · § 187 Fristbeginn · § 188 Fristende · § 189 Berechnung einzelner Fristen · § 190 Fristverlängerung · § 191 Berechnung von Zeiträumen · § 192 Anfang, Mitte, Ende des Monats · § 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend. Abschnit

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 191 - Haufe

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Rz. 1. Anwendungsbereich sind zB Bestimmungen, wonach die Nutzung eines Gegenstandes für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung steht, bspw das Recht, ein Ferienhaus zwei Monate im Jahr zu nutzen. § 191 ist nicht anwendbar auf die Hemmung der Verjährung

Berechnung der Höchstüberlassungsdauer und Bestimmung von ...

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Anwendung von § 191 BGB. 2. Fristbestimmung nach § 191 BGB. 3. Fristende: Keine Anwendung von § 193 BGB. 4. Unterbrechungen: Anwendung der §§ 187 f. BGB. 5. Keine Berechnung über §§ 187 f. BGB. 6. Zwischenergebnis. 7. Beispiele. III. Bestimmung von Überl


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 4: Fristen, Termine › § 191

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 191 BGB
    § 191 Abs. 1 BGB oder § 191 Abs. I BGB

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