(1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung.
(2) Ansprüche aus einem familienrechtlichen Verhältnis unterliegen der Verjährung nicht, soweit sie auf die Herstellung des dem Verhältnis entsprechenden Zustands für die Zukunft oder auf die Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung gerichtet sind.
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http://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtun...
zeichnungen (§ 12 BGB). Mischformen. zB Urheberrecht (UrhG). Recht am eigenen Bild. (§ 22 KUrhG). Allg. Persönlichkeits-. recht. Vermögensrechte. = geldwerte Rechte. Sachenrechte (§§ 903 ff). Immaterialgüterrechte. Firmennamen. Ansprüche (§ 194). Mitglie
http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/bgb_at/17_Die_Verjahrung/194ff.pdf
gewährt dem Schuldner eine Einrede, seine Leistung dauernd zu verweigern, §. 214, Abs. 1 BGB. Die Verjährung tritt unter folgenden Voraussetzungen ein: (1) Anspruch (§ 194 Abs. 1 BGB);. (2) Ablauf der Verjährungsfrist (§§ 195 – 202 BGB oder Sondervorschr
http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/mitarbeiter/habbe/arbeitspapier...
Mitarbeiter ass. iur. Thomas Habbe. Arbeitspapiere zum Schuldrecht. Fristen und Verjährung – §§ 186 ff., 194 ff. BGB. Hinweis: Die Fristen und die Verjährung gehören eigentlich zum 1. Buch des BGB, also zum Allgemeinen. Teil. Weil sie zumeist erst bei de
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/b5ee2325-75ea-4c85-9c84-b7bc427a4660/verjaehr...
07.10.2003 - BGB §§ 780, 781, 488, 194 ff., 216 Abs. 2 S. 1. Verjährung bei einem notariellen Schuldanerkenntnis zur Absicherung der Rückzahlungs- ansprüche aus einem Darlehen. I. Sachverhalt. Anlässlich der Gewährung eines Darlehens gibt der Schuldner e
http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lorenz/lehrveranstaltunge...
aus § 433 Abs. 2 BG ist damit ein Anspruch i.S.d. § 194 Abs. 1 BGB. Der Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB unterliegt damit grundsätzlich der. Verjährung. Verjährung im konkreten Fall. Der Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB müsste im konkreten Fall verjährt sein.
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/ZRII/ZRII-1F.pdf
ist ein Anspruch (§ 194 Abs. 1 BGB). • Aber: Nicht jeder Anspruch ist eine Forderung. • Forderungen sind nur die Ansprüche, für die die. Regeln des Schuldrechts gelten. – Abgrenzung ergibt sich aus dem Gesetz. – Keine Forderungen sind insbesondere die di
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91846.htm
(1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung. (2) Ansprüche aus einem familienrechtlichen Verhältnis unterliegen der Verjährung nicht, soweit sie auf die Herstellung des.
https://openjur.de/g/bgb/194.html
194 Gegenstand der Verjährung →. (1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung. (2) Ansprüche aus einem familienrechtlichen Verhältnis unterliegen der Verjährung nicht, soweit sie auf die Her
http://www.rechtslexikon.net/d/anspruch/anspruch.htm
Das Recht einer Person, von einer anderen ein Tun (eine Zahlung, eine Lieferung, eine Arbeit oder die Herausgabe einer Sache) oder ein Unterlassen (zum Beispiel einer Ruhestörung) zu verlangen (§ 194 Abs. 1 BGB). Die meisten Ansprüche ergeben sich aus de
https://jura-online.de/learn/verjaehrung-194-ff-bgb/13/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Verjährung, §§ 194 ff. BGB' im Bereich 'BGB AT'
https://www.lecturio.de/magazin/verjaehrungspruefung/
04.05.2015 - Gegenstand der Verjährung Die Verjährungsregelungen finden sich in den §§ 194 ff. BGB. Nach § 194 I BGB unterliegt nur ein Anspruch der Verjährung.