§ 1826 BGB, Anhörung des Gegenvormunds vor Erteilung der Genehmigung
Paragraph 1826 Bürgerliches Gesetzbuch

Das Familiengericht soll vor der Entscheidung über die zu einer Handlung des Vormunds erforderliche Genehmigung den Gegenvormund hören, sofern ein solcher vorhanden und die Anhörung tunlich ist.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Genehmigungstatbestände alphabetisch sortiert, Stand 01.09 ... - KVJS

https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/soziales/btr/deinert-genehmigungen-a-z.pdf
01.09.2009 - Anhörung Betroffener sonstiges (siehe. Abkürzungen). Allgemeine Ermächtigung zu §. 1812 und § 1822 Nr. 8-10 BGB. § 1825 BGB,. § 299 FamFG ja. BB. Arbeitsvertrag, sonst. Dienstvertrag. § 1822 Nr. 7 BGB, .... soll nach § 1826 BGB angehört werd

Betreuungs- und Familiengerichtliche Genehmigungen - Horst Deinert

https://www.horstdeinert.de/app/download/15972410325/Genehmigungen.pdf?t=149759...
Soweit keine persönliche Anhörung obligatorisch ist, ist zur Gewährung des rechtlichen Gehörs eine schriftliche Anhörung (§ 34 FamFG) nötig oder ggf. ein Verfahrenspfleger zu bestellen. Soweit ein Verfahrenspfleger bestellt ist, ist er anzuhören; ein Geg

Die Selbstvornahme der Mängelbeseitigung im Kaufrecht - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2012_4_589.pdf
Faust, in: Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Ed. 23, Stand: 1.3.2011, § 437 Rn. 36; Weidenkaff. (Fn. 3), § 439 Rn. 4a; a.A. LG Bielefeld ZGS 2005, 79 (80);. Kaiser, in: Staudinger, Eckpfeiler des Zivilrechts, 2011, I. Rn. 49; Oechsler, NJW 2004, 1825

Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts - Hochschule Trier

https://www.hochschule-trier.de/index.php?id=9346&file=1A3281B0&no_cache=1&uid=...
HOCHSCHULE TRIER. Fachbereich Wirtschaft. Schneidershof, D-54293 Trier. Postfach 1826, D-54208 Trier. Seite 2 von 2. • Klunzinger, Einführung in das Bürgerliche Recht, Vahlen,. • Müssig, Wirtschaftsprivatrecht, Verlag UTB. • Ullrich, Wirtschaftsrecht für

Das gesamte examensrelevante Zivilrecht - Toc - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/9783662473191-t1.pdf
Inhaltsverzeichnis b) Keine Auswirkungen der Verjährung auf dingliche. Sicherungsrechte, auf die Aufrechenbarkeit und auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts . . . . . . . . . . 588. 2. Das Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) . . . . . . . . .


Webseiten zum Paragraphen

1826 BGB Anhörung des Gegenvormunds vor Erteilung der ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93504.htm
Das Familiengericht soll vor der Entscheidung über die zu einer Handlung des Vormunds erforderliche Genehmigung den Gegenvormund hören, sofern ein solcher vorhanden und die Anhörung tunlich ist.

§§ 1823 bis 1826 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/s1.htm?a=1823-1826&ag=6597
Der Vormund kann Gegenstände, zu deren Veräußerung die Genehmigung des Gegenvormunds oder des Familiengerichts erforderlich ist, dem Mündel nicht ohne diese Genehmigung zur Erfüllung eines von diesem geschlossenen Vertrags oder zu freier Verfügung überla

§ 1826 BGB - Anhörung des Gegenvormunds vor Erteilung der ...

https://openjur.de/g/bgb/1826.html
Das Familiengericht soll vor der Entscheidung über die zu einer Handlung des Vormunds erforderliche Genehmigung den Gegenvormund hören, sofern ein s ...

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1826 – Anhörung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1826 – Anhörung des Gegenvormunds vor Erteilung der Genehmigung. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1826 – Anhörung des Gegenvormunds. Das Familiengericht soll vor der Entscheidung über die zu ei

Gegenbetreuer – Betreuungsrecht-Lexikon - Bundesanzeiger Verlag

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Gegenbetreuer
21.12.2016 - Der Gegenvormund ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung, die der Kontrolle des eigentlich bestellten Vormundes im Bereich der Vermögenssorge dient (§ 1792 BGB). Der Gegenvormund hat Kontroll- und Überwachungspflichten und entlas


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft › Titel 1: Vormundschaft › Untertitel 2: Führung der Vormundschaft › § 1826

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1826 BGB
    § 1826 Abs. 1 BGB oder § 1826 Abs. I BGB

  • Werbung