§ 1829 BGB, Nachträgliche Genehmigung
Paragraph 1829 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Schließt der Vormund einen Vertrag ohne die erforderliche Genehmigung des Familiengerichts, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der nachträglichen Genehmigung des Familiengerichts ab. Die Genehmigung sowie deren Verweigerung wird dem anderen Teil gegenüber erst wirksam, wenn sie ihm durch den Vormund mitgeteilt wird.


(2) Fordert der andere Teil den Vormund zur Mitteilung darüber auf, ob die Genehmigung erteilt sei, so kann die Mitteilung der Genehmigung nur bis zum Ablauf von vier Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erfolgen; erfolgt sie nicht, so gilt die Genehmigung als verweigert.


(3) Ist der Mündel volljährig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Familiengerichts.


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Präsentationen zum Paragraphen

Die einzelnen Nachlassverfahren nach dem FamFG - Justiz in Baden ...

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Kann der Erbschein nicht sofort erlangt werden, ist er durch Beschluss nach den Regeln des § 2361 Abs. 2 BGB für kraftlos zu erklären. .... zu erteilen. Erst nach Rechtskraft ist die Genehmigung wirksam und kann im Rechtsverkehr verwendet, insbesondere d


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Sie würden nur dann erlöschen, wenn das Familiengericht auf Antrag unter den in § 1772 Abs. 1 BGB genannten Voraussetzungen bestimmt, dass sich die .... Die Aufforderung der Beteiligten zur Mitteilung, ob die Genehmigung erteilt sei (§ 177 BGB, § 1829 Ab


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GUTACHTEN Dokumentnummer: 12135 letzte Aktualisierung - DNotI

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Leitsatz: BGB §§ 1821, 1822, 1829, § 1908i Abs. 1 ... - SKM Bistum Trier

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BGB §§ 1821, 1822, 1829, § 1908i Abs. 1 Satz 1 FGG § 20 Abs. 1, KostO § 30 Abs.1. Wird die gerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen Kaufvertragesüber ein. Grundstück des Betroffenen abgelehnt, steht dem Käufer regelmäßig kein Beschwerd

Familienrecht Vorlesung 12 - Uni Trier

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12.02.2015 - 1619 BGB. – Voraussetzung: Zugehörigkeit zum elterlichen. Hausstand und entweder Erziehung oder. Gewährung von Unterhalt durch die Eltern. ..... 1829 BGB). – Die Genehmigung wird den gesetzlichen Vertretern gegenüber erklärt, § 1828 BGB. → S

Übersicht 13 - Probleme der beschränkten Geschäftsfähigkeit

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Dann fehlt es aber immer noch an der Genehmigung des Familiengerichtes, die gemäß den. §§ 1643 I, 1821 I Nr. 4 BGB erforderlich ist. Wird der Minderjährige dann aber volljährig, tritt, ebenso wie in § 108 III BGB geregelt, seine. Genehmigung an die Stell

Die Familien GmbH & Co.KG unter Beteiligung Minderjähriger

https://www.pplaw.com/sites/default/files/downloads/fs-richter-esche-reuss.pdf
1829 BGB hervor, der eine Sonderregelung fÏr den Fall der nachtrÌglichen. Genehmigung trifft.37 Es sollte immer versucht werden, den Gesellschaftsvertrag vor Abschluss genehmigen zu lassen, da er sonst gem. § 1829 Abs.1 BGB schwe- bend unwirksam ist. Nac


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BGB § 1829 Nachträgliche Genehmigung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1829/
1829 Nachträgliche Genehmigung [1]. (1) 1Schließt der Vormund einen Vertrag ohne die erforderliche Genehmigung des Familiengerichts, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der nachträglichen Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ab. 2Die Genehmigung

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Deshalb sieht § 1829 Abs. 2 BGB die Möglichkeit vor, dass der Vertragspartner den Nachlassverwalter auffordern kann, ihm mitzuteilen, ob die Genehmigung erteilt sei. Wird der Nachlassverwalter aufgefordert, sich darüber zu erklären, so kann die Genehmigu

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1829 – Nachträgliche Genehmigung. (1) [1]Schließt der Vormund einen Vertrag ohne die erforderliche Genehmigung des Familiengerichts, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der nachträglichen Genehmigung d

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24.03.2006 - Pfeil Gebrauchmachen der fam. Genehmigung, § 1829 BGB. Hallo. Wie haltet ihr es mit der familiengerichtlichen Genehmigung seit dem Aufsatz im Rpfleger 2004, 533 ? Ich halte es bis zu einer entsprechenden Höchstgerichtlichen Entscheidung (zum

zum Stichwort § 1829 BGB - Rechtsanwalt und Sozialrecht

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/tag/%C2%A7-1829-bgb/
Archiv mit Artikeln zu Fragestellungen zum Stichwort § 1829 BGB | in: Rechtsanwalt und Sozialrecht | von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft › Titel 1: Vormundschaft › Untertitel 2: Führung der Vormundschaft › § 1829

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1829 BGB
    § 1829 Abs. 1 BGB oder § 1829 Abs. I BGB
    § 1829 Abs. 2 BGB oder § 1829 Abs. II BGB
    § 1829 Abs. 3 BGB oder § 1829 Abs. III BGB

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