Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Vormund ohne die erforderliche Genehmigung des Familiengerichts vornimmt, ist unwirksam. Nimmt der Vormund mit dieser Genehmigung ein solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor, so ist das Rechtsgeschäft unwirksam, wenn der Vormund die Genehmigung nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.
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https://www.examensvorbereitung.jura.uni-kiel.de/de/wuv-handelsr-sv2b
1643, 1822 Nr. 11, 1831 BGB; Für eine wirksame Prokuraerteilung bedarf es folglich zusätzlich der Einholung der familiengerichtlichen Genehmigung. Die Erteilung der Prokura ist somit unwirksam. Lösung Zusatzfall. Wirksame Handlungsvollmacht, § 54 I HGB;
http://www.bdr-online.de/bdr/images/stories/2012/famfg-vorschlge.doc
Da es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft handelt, ist ein wirksamer Widerruf nur mit Vorgenehmigung, also Beifügung des rechtskräftigen Genehmigungsbeschlusses wirksam (§ 1831 BGB). Die Wirksamkeit des Genehmigungsbeschlusses richtet sich dann nach §
http://www.xn--amtsgericht-gppingen-gbc.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/...
unwirksam (§ 1829 I 1 BGB) beim Vertrag oder regelmäßig unwirksam (§ 1831 BGB) beim einseitigen Rechtsgeschäft. Die Genehmigung macht die eingeschränkte Vertretungsmacht zu einer uneinge- schränkten, so dass der Betreuer mit ihr das Rechtsgeschäft wirksa
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-09467?all=False
24.03.2016 - Leitsätze: 1. Die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den Betreuer des. Versicherungsnehmers ist gemäß § 1908i Abs. 1, 1812 Abs. 1, 1831 BGB unwirksam, wenn die vereinbarte Todesfallleistung mehr als 3.000 Euro beträgt. (amtli
http://www.skfbayern.de/cms/contents/skfbayern.caritas.de/medien/dokumente/doku...
Erklärung der famG Genehmigung nur ggü. Vormund. Zweiseitige Rechtsgeschäfte: nachträgliche Genehmigung möglich gem. § 1829 BGB. (beachte aber Zurückweisungs- recht des Geschäftsgegners gem. § 1829 Abs. 2 BGB). Einseitige Rechtsgeschäfte: unwirksam ohne
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/84a76f84-94c0-42fd-b859-6180c571266c/12135.pdf
11.08.2005 - BGB §§ 1944 Abs. 2 S. 3, 210 Abs. 1, 1643 Abs. 2 S. 1, 1829 Abs. 3, 1831. Erbschaftsausschlagung für ein minderjähriges Kind; Hemmung der Ausschlagungsfrist während des Genehmigungsverfahrens; Volljährigkeit des Kindes vor Erteilung der Ge-
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/4c50405f-4d75-4eef-9028-710a0bcaed40/1204.pdf
14.06.2004 - Da es sich bei der Ausübung eines Vorkaufsrechts um ein einseitiges Rechtsgeschäft handelt, muß in diesem Fall die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung gem. § 1831 BGB grundsätzlich bereits vor der. Vornahme des Rechtsgeschäftes vorliegen,
http://www.buzer.de/s1.htm?a=1828-1831&ag=6597
(1) 1Schließt der Vormund einen Vertrag ohne die erforderliche Genehmigung des Familiengerichts, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der nachträglichen Genehmigung des Familiengerichts ab. 2Die Genehmigung sowie deren Verweigerung wird dem anderen
https://openjur.de/g/bgb/1831.html
Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Vormund ohne die erforderliche Genehmigung des Familiengerichts vornimmt, ist unwirksam. Nimmt der Vormund mi ...
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1831/
Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft. Titel 1: Vormundschaft. Untertitel 2: Führung der Vormundschaft. § 1831 Einseitiges Rechtsgeschäft ohne Genehmigung [1]. 1Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Vormund ohne die erforderlich
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1831 – Einseitiges Rechtsgeschäft ohne. [1]Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Vormund ohne die erforderliche Genehmigung des Familiengerichts vornimmt, ist unwirksam. [2]Nimmt der Vormund mit dieser Gen
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?127-%C2%A7-1831-BGB-und-Ausschl...
08.04.2005 - Ulf (04.04.2005) Mich beschäftigte gedanklich bei der famg./vormg. Genehmigung einer Erbausschlagung immer wieder das Problem mit der Wirksamkeit wegen § 1831 BGB. Nach § 1831 BGB muss bei der Vornahme einer einseitigen Erklärung (die Erbaus