§ 1831 BGB, Einseitiges Rechtsgeschäft ohne Genehmigung
Paragraph 1831 Bürgerliches Gesetzbuch

Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Vormund ohne die erforderliche Genehmigung des Familiengerichts vornimmt, ist unwirksam. Nimmt der Vormund mit dieser Genehmigung ein solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor, so ist das Rechtsgeschäft unwirksam, wenn der Vormund die Genehmigung nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Muster

https://www.examensvorbereitung.jura.uni-kiel.de/de/wuv-handelsr-sv2b
1643, 1822 Nr. 11, 1831 BGB; Für eine wirksame Prokuraerteilung bedarf es folglich zusätzlich der Einholung der familiengerichtlichen Genehmigung. Die Erteilung der Prokura ist somit unwirksam. Lösung Zusatzfall. Wirksame Handlungsvollmacht, § 54 I HGB;


Word Dokumente zum Paragraphen

Genehmigung eines Vollmachtswiderrufs durch den Betreuer

http://www.bdr-online.de/bdr/images/stories/2012/famfg-vorschlge.doc
Da es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft handelt, ist ein wirksamer Widerruf nur mit Vorgenehmigung, also Beifügung des rechtskräftigen Genehmigungsbeschlusses wirksam (§ 1831 BGB). Die Wirksamkeit des Genehmigungsbeschlusses richtet sich dann nach §


PDF Dokumente zum Paragraphen

Betreuungsgerichtliche Genehmigung 2013

http://www.xn--amtsgericht-gppingen-gbc.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/...
unwirksam (§ 1829 I 1 BGB) beim Vertrag oder regelmäßig unwirksam (§ 1831 BGB) beim einseitigen Rechtsgeschäft. Die Genehmigung macht die eingeschränkte Vertretungsmacht zu einer uneinge- schränkten, so dass der Betreuer mit ihr das Rechtsgeschäft wirksa

Genehmigungsbedürftige Kündigung eines ... - Bayern.Recht

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-09467?all=False
24.03.2016 - Leitsätze: 1. Die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den Betreuer des. Versicherungsnehmers ist gemäß § 1908i Abs. 1, 1812 Abs. 1, 1831 BGB unwirksam, wenn die vereinbarte Todesfallleistung mehr als 3.000 Euro beträgt. (amtli

Einführung neuer Mitarbeiter

http://www.skfbayern.de/cms/contents/skfbayern.caritas.de/medien/dokumente/doku...
Erklärung der famG Genehmigung nur ggü. Vormund. Zweiseitige Rechtsgeschäfte: nachträgliche Genehmigung möglich gem. § 1829 BGB. (beachte aber Zurückweisungs- recht des Geschäftsgegners gem. § 1829 Abs. 2 BGB). Einseitige Rechtsgeschäfte: unwirksam ohne

GUTACHTEN Dokumentnummer: 12135 letzte Aktualisierung - DNotI

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/84a76f84-94c0-42fd-b859-6180c571266c/12135.pdf
11.08.2005 - BGB §§ 1944 Abs. 2 S. 3, 210 Abs. 1, 1643 Abs. 2 S. 1, 1829 Abs. 3, 1831. Erbschaftsausschlagung für ein minderjähriges Kind; Hemmung der Ausschlagungsfrist während des Genehmigungsverfahrens; Volljährigkeit des Kindes vor Erteilung der Ge-

Fax - Abfrage Gutachten - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/4c50405f-4d75-4eef-9028-710a0bcaed40/1204.pdf
14.06.2004 - Da es sich bei der Ausübung eines Vorkaufsrechts um ein einseitiges Rechtsgeschäft handelt, muß in diesem Fall die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung gem. § 1831 BGB grundsätzlich bereits vor der. Vornahme des Rechtsgeschäftes vorliegen,


Webseiten zum Paragraphen

§§ 1828 bis 1831 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/s1.htm?a=1828-1831&ag=6597
(1) 1Schließt der Vormund einen Vertrag ohne die erforderliche Genehmigung des Familiengerichts, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der nachträglichen Genehmigung des Familiengerichts ab. 2Die Genehmigung sowie deren Verweigerung wird dem anderen

§ 1831 BGB - Einseitiges Rechtsgeschäft ohne Genehmigung - openJur

https://openjur.de/g/bgb/1831.html
Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Vormund ohne die erforderliche Genehmigung des Familiengerichts vornimmt, ist unwirksam. Nimmt der Vormund mi ...

BGB § 1831 Einseitiges Rechtsgeschäft ohne Genehmigung - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1831/
Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft. Titel 1: Vormundschaft. Untertitel 2: Führung der Vormundschaft. § 1831 Einseitiges Rechtsgeschäft ohne Genehmigung [1]. 1Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Vormund ohne die erforderlich

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1831 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1831 – Einseitiges Rechtsgeschäft ohne. [1]Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Vormund ohne die erforderliche Genehmigung des Familiengerichts vornimmt, ist unwirksam. [2]Nimmt der Vormund mit dieser Gen

§ 1831 BGB und Ausschlagung der Erbschaft - Rechtspflegerforum

http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?127-%C2%A7-1831-BGB-und-Ausschl...
08.04.2005 - Ulf (04.04.2005) Mich beschäftigte gedanklich bei der famg./vormg. Genehmigung einer Erbausschlagung immer wieder das Problem mit der Wirksamkeit wegen § 1831 BGB. Nach § 1831 BGB muss bei der Vornahme einer einseitigen Erklärung (die Erbaus


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft › Titel 1: Vormundschaft › Untertitel 2: Führung der Vormundschaft › § 1831

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1831 BGB
    § 1831 Abs. 1 BGB oder § 1831 Abs. I BGB

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