§ 1825 BGB, Allgemeine Ermächtigung
Paragraph 1825 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Das Familiengericht kann dem Vormund zu Rechtsgeschäften, zu denen nach § 1812 die Genehmigung des Gegenvormunds erforderlich ist, sowie zu den in § 1822 Nr. 8 bis 10 bezeichneten Rechtsgeschäften eine allgemeine Ermächtigung erteilen.


(2) Die Ermächtigung soll nur erteilt werden, wenn sie zum Zwecke der Vermögensverwaltung, insbesondere zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, erforderlich ist.


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Betreuungs- und Familiengerichtliche Genehmigungen - Horst Deinert

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1822 Nr. 13 BGB,. § 299 FamFG. Verminderung von Sicherheiten ja. LR. § 1823 BGB,. § 299 FamFG. Beginn oder Auflösung eines. Erwerbsgeschäftes ja. IG, LR. § 1824 BGB. Überlassen von Gegenständen an den. Betreuten. GB, IG. § 1825 BGB,. § 299 FamFG. Allgeme

Genehmigungstatbestände alphabetisch sortiert, Stand 01.09 ... - KVJS

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01.09.2009 - Genehmigungstatbestände alphabetisch sortiert, Stand 01.09.2009. Beschreibung. Norm. Richter zuständig nachträgl. Genehmigung nicht möglich. Pers. Anhörung Betroffener sonstiges (siehe. Abkürzungen). Allgemeine Ermächtigung zu §. 1812 und §

Reformbedürftige Genehmigungsverfahren - Betreuungsgerichtstag eV

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Merkblatt zum Aufgabenkreis Vermögenssorge - Amtsgericht Mannheim

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Merkblatt zum Aufgabenkreis Vermögenssorge

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wenn eine allgemeine Ermächtigung (§ 1825 BGB) durch Beschluss des Vor- mundschaftsgerichts erteilt ist oder. - für jede Verfügung über das Girokonto eine Einzelgenehmigung (so genannte. „Freischreibung“) erteilt ist. In der Regel wird der Rechtspfleger


Webseiten zum Paragraphen

§ 1825 BGB Allgemeine Ermächtigung Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93503.htm
(1) Das Familiengericht kann dem Vormund zu Rechtsgeschäften, zu denen nach § 1812 die Genehmigung des Gegenvormunds erforderlich ist, sowie zu den in § 1822 Nr. 8 bis 10 bezeichneten Rechtsgeschäften eine allgemeine Ermächtigung.

Allgemeine Ermächtigung § 1825 BGB - Rechtspflegerforum

http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?67531-Allgemeine-Erm%C3%A4chtig...
10.06.2013 - Hey Leute, ich brauche mal wieder Hilfe.. Der Betreuer beantragt ihm die allgemeine Ermächtigung gemäß § 1825 BGB zu Verfügungen über ein bestimmtes Sparkonto zu erteilen, auch wenn dieses Konto ein Guthaben von mehr als 3000,00 EUR aufweist

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1825 ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Das Familiengericht kann dem Vormund zu Rechtsgeschäften, zu denen nach § 1812 die Genehmigung des Gegenvormunds erforderlich ist, sowie zu den im § 1822 Nr. 8 bis 10 bezeichneten Rechtsgeschäften eine allgemeine Ermächtigung erteilen. (2) Die Ermäch

BGB § 1825 Allgemeine Ermächtigung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1825/
(2) Die Ermächtigung soll nur erteilt werden, wenn sie zum Zwecke der Vermögensverwaltung, insbesondere zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, erforderlich ist. Fundstelle(n): zur Änderungsdokumentation [WAAAA-73903]. 1Anm. d. Red.: § 1825 i. d. F. des Gese

.§ 1825 BGB Allgemeine Ermächtigung - Brennecke & Partner

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1825 BGB Allgemeine Ermächtigung. (1) Das Familiengericht kann dem Vormund zu Rechtsgeschäften, zu denen nach § 1812 die Genehmigung des Gegenvormunds erforderlich ist, sowie zu den im § 1822 Nr. 8 bis 10 bezeichneten Rechtsgeschäften eine allgemeine Erm


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft › Titel 1: Vormundschaft › Untertitel 2: Führung der Vormundschaft › § 1825

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1825 BGB
    § 1825 Abs. 1 BGB oder § 1825 Abs. I BGB
    § 1825 Abs. 2 BGB oder § 1825 Abs. II BGB

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