§ 1822 BGB, Genehmigung für sonstige Geschäfte
Paragraph 1822 Bürgerliches Gesetzbuch

Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts:

1.
zu einem Rechtsgeschäft, durch das der Mündel zu einer Verfügung über sein Vermögen im Ganzen oder über eine ihm angefallene Erbschaft oder über seinen künftigen gesetzlichen Erbteil oder seinen künftigen Pflichtteil verpflichtet wird, sowie zu einer Verfügung über den Anteil des Mündels an einer Erbschaft,
2.
zur Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses, zum Verzicht auf einen Pflichtteil sowie zu einem Erbteilungsvertrag,
3.
zu einem Vertrag, der auf den entgeltlichen Erwerb oder die Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts gerichtet ist, sowie zu einem Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird,
4.
zu einem Pachtvertrag über ein Landgut oder einen gewerblichen Betrieb,
5.
zu einem Miet- oder Pachtvertrag oder einem anderen Vertrag, durch den der Mündel zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet wird, wenn das Vertragsverhältnis länger als ein Jahr nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Mündels fortdauern soll,
6.
zu einem Lehrvertrag, der für längere Zeit als ein Jahr geschlossen wird,
7.
zu einem auf die Eingehung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses gerichteten Vertrag, wenn der Mündel zu persönlichen Leistungen für längere Zeit als ein Jahr verpflichtet werden soll,
8.
zur Aufnahme von Geld auf den Kredit des Mündels,
9.
zur Ausstellung einer Schuldverschreibung auf den Inhaber oder zur Eingehung einer Verbindlichkeit aus einem Wechsel oder einem anderen Papier, das durch Indossament übertragen werden kann,
10.
zur Übernahme einer fremden Verbindlichkeit, insbesondere zur Eingehung einer Bürgschaft,
11.
zur Erteilung einer Prokura,
12.
zu einem Vergleich oder einem Schiedsvertrag, es sei denn, dass der Gegenstand des Streites oder der Ungewissheit in Geld schätzbar ist und den Wert von 3 000 Euro nicht übersteigt oder der Vergleich einem schriftlichen oder protokollierten gerichtlichen Vergleichsvorschlag entspricht,
13.
zu einem Rechtsgeschäft, durch das die für eine Forderung des Mündels bestehende Sicherheit aufgehoben oder gemindert oder die Verpflichtung dazu begründet wird.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Präsentationen zum Paragraphen

Muster

https://www.examensvorbereitung.jura.uni-kiel.de/de/wuv-handelsr-sv2b
1643, 1822 Nr. 11, 1831 BGB; Für eine wirksame Prokuraerteilung bedarf es folglich zusätzlich der Einholung der familiengerichtlichen Genehmigung. Die Erteilung der Prokura ist somit unwirksam. Lösung Zusatzfall. Wirksame Handlungsvollmacht, § 54 I HGB;


Word Dokumente zum Paragraphen

Merkblatt Erbschaftsausschlagung - Amtsgericht Mannheim

http://www.amtsgericht-mannheim.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Amtsgeri...
sie auszuschlagen (Anfall der Erbschaft, § 1942 BGB). Der Erbe kann die Erbschaft nicht mehr ausschlagen, wenn er sie angenommen hat oder wenn die für die Ausschlagung vorgeschriebene Frist verstrichen ist. Mit dem Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als


PDF Dokumente zum Paragraphen

Genehmigungstatbestände alphabetisch sortiert, Stand 01.09 ... - KVJS

https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/soziales/btr/deinert-genehmigungen-a-z.pdf
01.09.2009 - Genehmigungstatbestände alphabetisch sortiert, Stand 01.09.2009. Beschreibung. Norm. Richter zuständig nachträgl. Genehmigung nicht möglich. Pers. Anhörung Betroffener sonstiges (siehe. Abkürzungen). Allgemeine Ermächtigung zu §. 1812 und §

GUTACHTEN Dokumentnummer: 12129 letzte Aktualisierung: 05.10 ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/f7c886b6-1d10-42fe-97fe-d3b1e7b77452/12129.pdf
05.10.2005 - BGB §§ 1643 Abs. 1, 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1822 Nr. 3. Minderjähriger Gesellschafter einer GbR; Kommanditist; Kündigung einer im GbR-. Vermögen gehaltenen KG-Beteiligung; gerichtliche Genehmigungserfordernisse. I. Sachverhalt. Eltern sind mit ih

Betreuungs- und Familiengerichtliche Genehmigungen - Horst Deinert

https://www.horstdeinert.de/app/download/15972410325/Genehmigungen.pdf?t=149759...
1817 (1) BGB. Befreiung von Beschränkungen in der. Vermögenssorge. IG ?, LR. § 1819 BGB. Verfügung über hinterlegte Forderungen. LR. § 1820 BGB. Genehmigung nach Umschreibung und. Umwandlung von Wertpapieren. § 1821 BGB,. § 299 FamFG. Verfügung über Grun

Leitsatz: BGB §§ 1821, 1822, 1829, § 1908i Abs. 1 ... - SKM Bistum Trier

http://www.skm-bistum-trier.de/upload/dokumente/10207.pdf
BGB §§ 1821, 1822, 1829, § 1908i Abs. 1 Satz 1 FGG § 20 Abs. 1, KostO § 30 Abs.1. Wird die gerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen Kaufvertragesüber ein. Grundstück des Betroffenen abgelehnt, steht dem Käufer regelmäßig kein Beschwerd

Fall 21: "Grundschulden für den Sohn" (nach BGH NJW 1998, 453)

http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_at/pdf/Fall_21.pdf
1629 BGB. Einschränkung der Vertretungsmacht des Vaters? (1) Gem. § 1629 II i.V.m. § 1795 BGB. Hier: (-). (2) Gem. § 1643 I i.V.m. §§ 1821, 1822 BGB? Hier: vormundschaftsgerichtliches Genehmigungserfordernis gem. § 1643 I i.V.m. 1821 I Nr. 1 BGB? Bestell


Webseiten zum Paragraphen

BGB § 1822 Genehmigung für sonstige Geschäfte - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1822/
nwb.de · Shop · Akademie · Jobbörse · Kanzleibörse · Community · Blogs · NWB Datenbank · Nachrichten · Datenbank Startseite · Neu registrieren? Neues Produkt freischalten? Anmelden. BGB. BGB; Fassung; Buch 1: Allgemeiner Teil. Abschnitt 1: Personen. § 1

Genehmigungspflichten – Betreuungsrecht-Lexikon

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Genehmigungspflichten
12.06.2017 - Das Gericht soll den Betroffenen vor einer Entscheidung nach § 1908i Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 1821 BGB, 1822 Nr. 1 bis 4, 6 bis 13 BGB sowie den §§ 1823 und 1825 des Bürgerlichen Gesetzbuchs persönlich anhören. Vor einer Entsch

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1822 – Ge ... / B ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Rz. 2 Nr 1 unterstellt zunächst die Verpflichtung zur Verfügung über das Vermögen des Mündels im Ganzen dem Genehmigungsvorbehalt. Anders als bei § 1365 fallen hierunter nur Geschäfte über das Vermögen en bloc, wie sich aus der Gleichstellung mit Erbscha

§ 1822 BGB: Genehmigung für sonstige Geschäfte - Gesetze-In-App

https://gesetze-in-app.de/BGB/1822
OLG Nürnberg, Beschluss vom 4.9.2012, Az. 15 W 1623/12 Diese Auslegung bedarf aber einer Einschränkung: Die gerichtliche Genehmigung des Beitritts zu einer Gesellschaft nach § 1822 Nr. 3 BGB bezieht sich ihrem Zweck nach auch auf solche künftigen, ihrers

§ 1822 Nr. 1 BGB? - Rechtspflegerforum

http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?36673-%C2%A7-1822-Nr-1-BGB
15.05.2009 - Also ich bekommen gerade gehäuft Anrufe von Eltern, die folgendes Problem haben: Kind ist Miterbe geworden, zusammen mit Elternteil. Konto des Erblassers soll aufgelöst werden. Die Banken fordern nun eine gerichtliche Genehmigung. Meines Era


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft › Titel 1: Vormundschaft › Untertitel 2: Führung der Vormundschaft › § 1822

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1822 BGB
    § 1822 Abs. 1 BGB oder § 1822 Abs. I BGB

  • Werbung