(1) Sind Inhaberpapiere nach § 1815 auf den Namen des Mündels umgeschrieben oder in Schuldbuchforderungen umgewandelt, so bedarf der Vormund auch zur Eingehung der Verpflichtung zu einer Verfügung über die sich aus der Umschreibung oder der Umwandlung ergebenden Stammforderungen der Genehmigung des Familiengerichts.
(2) Das Gleiche gilt, wenn bei einer Schuldbuchforderung des Mündels der im § 1816 bezeichnete Vermerk eingetragen ist.
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https://www.horstdeinert.de/app/download/15972410325/Genehmigungen.pdf?t=149759...
1817 (1) BGB. Befreiung von Beschränkungen in der. Vermögenssorge. IG ?, LR. § 1819 BGB. Verfügung über hinterlegte Forderungen. LR. § 1820 BGB. Genehmigung nach Umschreibung und. Umwandlung von Wertpapieren. § 1821 BGB,. § 299 FamFG. Verfügung über Grun
https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/soziales/btr/deinert-genehmigungen-a-z.pdf
01.09.2009 - Anhörung Betroffener sonstiges (siehe. Abkürzungen). Allgemeine Ermächtigung zu §. 1812 und § 1822 Nr. 8-10 BGB. § 1825 BGB,. § 299 FamFG ja. BB .... Genehmigungstatbestände alphabetisch sortiert, Stand 01.09.2009. Verpflichtung zur. Veräuße
http://www.uni-frankfurt.de/58488678/GliederungKindR2015-16_2.pdf
Mutterschaft, § 1591 BGB; Eizellspende und Leihmutterschaft. BGHZ 203, 350 ... BGB. BGH NJW 2014, 3786 (Postmortale Vaterschaftsfeststellung). BGH NJW-RR 2013, 705 (Scheidungsakzessorischer Statuswechsel). BGH NJW 2014, 629 ... BGH NJW 2015, 1820 (Zustim
http://tschechien.ahk.de/fileadmin/ahk_tschechien/Mitglieder/Arbeitskreise/Verb...
dieser regelt Informationsverpflichtungen der Unternehmer vor und bei Vertragsschluss ( § § 1811 und 1820 BGB). - Regelt die Kontrolle von unerlaubten Klauseln ( §§ 1812 bis 1815. BGB). - Inhaltskontrolle von AGB und Formularverträgen ist im allgemeinen.
http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Tagungen/Bundes-BGT/12/AG17_Betr...
BGB, § 1816 BGB) sowie die Hinterlegungen, Umschreibungen (§§ 1814 – 1820 BGB) durch eine einheitliche Verfügungsbeschränkung ersetzbar sind, die auch berücksichtigt, dass geschäftsfähige Betreute über ihre Vermögensanlagen genehmigungsfrei verfügen könn
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93498.htm
(1) Sind Inhaberpapiere nach § 1815 auf den Namen des Mündels umgeschrieben oder in Schuldbuchforderungen umgewandelt, so bedarf der Vormund auch zur Eingehung der Verpflichtung zu einer Verfügung über die sich aus der Umschreibung oder der Umwandlung er
http://www.bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-3/Titel-1/Untertitel-2/Genehmigung...
1820 Genehmigung nach Umschreibung und Umwandlung. (1) Sind Inhaberpapiere nach § 1815 auf den Namen des Mündels umgeschrieben oder in Schuldbuchforderungen umgewandelt, so bedarf der Vormund auch zur Eingehung der Verpflichtung zu einer Verfügung über d
http://www.betreuungsnetz.de/information/befreit
Betreuungsvereine und die Betreuungsstelle sind gemäß §§ 1908 i Abs.1 S. 1, 1857 a BGB in Verbindung mit §§ 1852 Abs. 2, 1853 BGB von den betreuungsgerichtlichen Genehmigungen nach §§ 1812, 1814 bis 1816, (auch §§ 1819, 1820) BGB befreit. Diese befreite
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Sind Inhaberpapiere nach § 1815 auf den Namen des Mündels umgeschrieben oder in Schuldbuchforderungen umgewandelt, so bedarf der Vormund auch zur Eingehung der Verpflichtung zu einer Verfügung über die sich aus der Umschreibung oder der
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1820/
1820 Genehmigung nach Umschreibung und Umwandlung [1]. (1) Sind Inhaberpapiere nach § 1815 auf den Namen des Mündels umgeschrieben oder in Schuldbuchforderungen umgewandelt, so bedarf der Vormund auch zur Eingehung der Verpflichtung zu einer Verfügung üb