§ 1817 BGB, Befreiung
Paragraph 1817 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Das Familiengericht kann den Vormund auf dessen Antrag von den ihm nach den §§ 1806 bis 1816 obliegenden Verpflichtungen entbinden, soweit

1.
der Umfang der Vermögensverwaltung dies rechtfertigt und
2.
eine Gefährdung des Vermögens nicht zu besorgen ist.
Die Voraussetzungen der Nummer 1 liegen im Regelfall vor, wenn der Wert des Vermögens ohne Berücksichtigung von Grundbesitz 6 000 Euro nicht übersteigt.


(2) Das Familiengericht kann aus besonderen Gründen den Vormund von den ihm nach den §§ 1814, 1816 obliegenden Verpflichtungen auch dann entbinden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vorliegen.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Genehmigung eines Vollmachtswiderrufs durch den Betreuer

http://www.bdr-online.de/bdr/images/stories/2012/famfg-vorschlge.doc
Eine weitere Vereinfachung und Erleichterung für die Praxis sowohl der Gerichte wie auch der Betreuer (und Vormünder, Pfleger) kann eine Änderung des § 1817 BGB bewirken. Sie muss den Charakter der Ausnahmevorschrift verlieren und als offene Option ohne


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Genehmigungstatbestände alphabetisch sortiert, Stand 01.09 ... - KVJS

https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/soziales/btr/deinert-genehmigungen-a-z.pdf
01.09.2009 - Abkürzungen: AZ: ärztliches Zeugnis anstelle eine SV-Gutachtens ausreichend. BB: entfällt bei befreiten Betreuern/Vormündern (§§ 1852, 1857a, 1908i (2) BGB). BM: Befreiungsmöglichkeit nach § 1817 BGB. BtB: Betreuungsbehörde ist zu beteiligen

Reformbedürftige Genehmigungsverfahren - Betreuungsgerichtstag eV

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schwerwiegende Tatsachen geschaffen werden, ohne eine Kontrolle durch das Gericht. Hier wäre eine neue Genehmigungspflicht dringend zu normieren. Der Widerruf als einseitiges. Rechtsgeschäft würde dann eine Vor-Genehmigung erfordern. § 1817 BGB. (1) Das

Familienrecht - Leseprobe - Beck Shop

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Rechtliche Betreuung und Betreuungsverfügungen

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23.01.2016 - Normen: § 1901c Satz 1 BGB (Schriftliche Betreuungswünsche): Wer ein Schriftstück besitzt, in dem jemand für den Fall seiner. Betreuung Vorschläge zur Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat, hat es unve

Allgemeiner Teil des BGB - Leseprobe

http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Brox-Allgemeiner-Teil-BGB-9783800652631...
nischer Signaturen – Neufassung des Signaturgesetzes und Änderung des BGB und der ZPO, NJW. 2001, 1817; Thalmair, Kunden-Online-Postfächer: Zugang von Willenserklärungen und Textform,. NJW 2011, 14; Zenker, Textform im WWW, insbesondere bei ebay, JZ 2007


Webseiten zum Paragraphen

.§ 1817 BGB Befreiung - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/1817-BGB-Befreiung_62516
1817 BGB Befreiung. (1) Das Familiengericht kann den Vormund auf dessen Antrag von den ihm nach den §§ 1806 bis 1816 obliegenden Verpflichtungen entbinden, soweit 1. der Umfang der Vermögensverwaltung dies rechtfertigt und 2. eine Gefährdung des Vermögen

Geldanlage – Betreuungsrecht-Lexikon - Bundesanzeiger Verlag

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09.09.2016 - Der Betreuer kann nach § 1817 BGB generell von den Anlagebeschränkungen befreit werden. Dies ist jedoch in der Praxis nur selten der Fall (insbesondere wegen der 6.000 Euro-Grenze in dieser Bestimmung). Nach § 1825 BGB kann dem Betreuer eine

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28.06.2011 - Ich beabsichtige eine Entscheidung nach § 1817, um den Vormund (Betreuer) von einigen notwendigen Genehmigungen nach § 1812 BGB zu befreien. Dabei kam bei mir die Frage auf: Muss man diese Entscheidung genauso sehen hinsichtlich Wirksamkeit

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1817 – Befreiung ...

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(1) Das Familiengericht kann den Vormund auf dessen Antrag von den ihm nach den §§ 1806 bis 1816 obliegenden Verpflichtungen entbinden, soweit 1. der Umfang der Vermögensverwaltung dies rechtfertigt und 2. eine Gefährdung des Vermögens nicht zu besorgen

BGB § 1817 Befreiung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1817/
1817 Befreiung [1]. (1) 1Das Familiengericht kann den Vormund auf dessen Antrag von den ihm nach den §§ 1806 bis 1816 obliegenden Verpflichtungen entbinden, soweit. der Umfang der Vermögensverwaltung dies rechtfertigt und. eine Gefährdung des Vermögens n


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft › Titel 1: Vormundschaft › Untertitel 2: Führung der Vormundschaft › § 1817

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1817 BGB
    § 1817 Abs. 1 BGB oder § 1817 Abs. I BGB
    § 1817 Abs. 2 BGB oder § 1817 Abs. II BGB

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