Gehören Schuldbuchforderungen gegen den Bund oder ein Land bei der Anordnung der Vormundschaft zu dem Vermögen des Mündels oder erwirbt der Mündel später solche Forderungen, so hat der Vormund in das Schuldbuch den Vermerk eintragen zu lassen, dass er über die Forderungen nur mit Genehmigung des Familiengerichts verfügen kann.
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https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/sperrvereinbar...
Sperrvermerk über Konten gem. §§ 1809, 1816 BGB. Für die im folgenden aufgeführten Konten (Spar-, Festgeld-, Bausparkonten, Sparbriefe u.s.w.) und Buchforderungen wurde vereinbart, dass Verfügungen über die Forderungen durch den Be- treuer nur mit Genehm
https://www.soziales.niedersachsen.de/download/98619/Kontrollsystem.pdf
des Betreuten ohne Geneh- migung des Betreuungsge-. §1853. BGB richts verfügen. Inhaber- und Orderpapiere sind zu hinterlegen. Verein/Vereinsbetreuer müssen keine Inhaber- und. Orderpapier hinterlegen. ○ § 1816. BGB. Gehören Schuldbuchforderungen gegen d
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smjus_bs_204b&formtecid=...
BS 204b = F 129: Bestätigung zum Nachweis der Sperrvereinbarung (1.14). OLG Dresden. Seite 1 von 1. Sperrvereinbarung über Konten gemäß §§ 1908i, 1809 BGB. Ein Sperrvermerk wurde auch im Sparbuch - soweit ausgestellt - eingetragen. Sperrvereinbarung über
http://betreuungsverein-gera.de/media/ehrenamt/HomepageFormulare/Vermoegenssorg...
statt der Depotverwahrung auch die Eintragung in das Bundesschuldenbuch beantragt werden. Der Sperrvermerk lautet hier “Über die Forderung kann der Betreuer nur mit Genehmi- gung des Betreuungsgerichts verfügen” (§ 1816 BGB). Zum Nachweis der Verwahrung
http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Tagungen/Bundes-BGT/12/AG17_Betr...
BGB, § 1816 BGB) sowie die Hinterlegungen, Umschreibungen (§§ 1814 – 1820 BGB) durch eine einheitliche Verfügungsbeschränkung ersetzbar sind, die auch berücksichtigt, dass geschäftsfähige Betreute über ihre Vermögensanlagen genehmigungsfrei verfügen könn
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93494.htm
Gehören Schuldbuchforderungen gegen den Bund oder ein Land bei der Anordnung der Vormundschaft zu dem Vermögen des Mündels oder erwirbt der Mündel später solche Forderungen, so hat der Vormund in das Schuldbuch den Vermerk.
http://www.betreuungsnetz.de/information/befreit
Der befreite Betreuer ist von folgenden Beschränkungen bei der Vermögenssorge befreit: Mündelsichere Geldanlagen (nach § 1807 BGB) kann der Betreuer ohne Genehmigung des Betreuungsgerichtes vornehmen (§ 1852 BGB). Der befreite Betreuer braucht keinen Spe
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Befreiter_Betreuer
26.06.2014 - BGB) und diese besondere Vertrauensperson von Beschränkungen bei der Geldanlage (§ 1852 BGB) und der Rechnungslegung (§ 1854 BGB) befreien, so dass die Aufsicht des Betreuungsgerichtes ... Der befreite Betreuer braucht keinen Sperrvermerk (§
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Gehören Schuldbuchforderungen gegen den Bund oder ein Land bei der Anordnung der Vormundschaft zu dem Vermögen des Mündels oder erwirbt der Mündel später solche Forderungen, so hat der Vormund in das Schuldbuch den Vermerk eintragen zu lasse
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/1816/
1816 BGB - § 1816 Sperrung von Buchforderungen Gehören Schuldbuchforderungen gegen den Bund oder ein Land bei der Anordnung der Vormundschaft zu dem Vermögen des Mündels oder erwirbt der Mündel später solche.