§ 1821 BGB, Genehmigung für Geschäfte über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke
Paragraph 1821 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts:

1.
zur Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück;
2.
zur Verfügung über eine Forderung, die auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder auf Begründung oder Übertragung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Befreiung eines Grundstücks von einem solchen Recht gerichtet ist;
3.
zur Verfügung über ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk oder über eine Forderung, die auf Übertragung des Eigentums an einem eingetragenen Schiff oder Schiffsbauwerk gerichtet ist;
4.
zur Eingehung einer Verpflichtung zu einer der in den Nummern 1 bis 3 bezeichneten Verfügungen;
5.
zu einem Vertrag, der auf den entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks, eines eingetragenen Schiffes oder Schiffsbauwerks oder eines Rechts an einem Grundstück gerichtet ist.


(2) Zu den Rechten an einem Grundstück im Sinne dieser Vorschriften gehören nicht Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.


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Betreuer unter betreuungs-gerichtlicher Kontrolle , Genehmigungserfordernisse u.a. für Wohnungsauflösung, § 1908 BGB, Schenkungen, Kataloggeschäfte §§ 1821, 1822 BGB, Unterbringung § 1906 I BGB und freiheitsentziehende Maßnahmen, § 1906 IV, V BGB, Entsch


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1643, 1821 Abs. 1. Nr. 1 BGB; "eingeschränkter Grundstückserwerb". Fall 21: "Grundschulden für den Sohn" (nach BGH NJW 1998, 453). Im Jahre 1981 erwarb der alleinsorgeberechtigte Vater V des damals noch minderjährigen Sohnes S für diesen mit vormundschaf

besghluss - Justiz in Sachsen

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GUTACHTEN Dokumentnummer: 12129 letzte Aktualisierung: 05.10 ...

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§ 1821 BGB Genehmigung für Geschäfte über Grundstücke ... - Buzer.de

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(1) Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts 1. zur Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück; 2. zur Verfügung über eine Forderung, die auf Übertragung des Eigentums an.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1821 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts: 1. zur Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück; 2. zur Verfügung über eine Forderung, die auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder auf B

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Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft. Titel 1: Vormundschaft. Untertitel 2: Führung der Vormundschaft. § 1821 Genehmigung für Geschäfte über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke [1]. (1) Der Vormund bedarf der Genehmigung de

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04.10.2012 - 1821 BGB. BGB §§ 1626a I, 1643 I, 1821. Leitsatz: 1. Die Eltern bedürfen zur Veräußerung eines Grundstücks, das im Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht, der auch ihre minderjährigen Kinder angehören, auch nach der Änderung d


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    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft › Titel 1: Vormundschaft › Untertitel 2: Führung der Vormundschaft › § 1821

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1821 BGB
    § 1821 Abs. 1 BGB oder § 1821 Abs. I BGB
    § 1821 Abs. 2 BGB oder § 1821 Abs. II BGB

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