Das Familiengericht kann dem Vormund eine andere Anlegung als die in § 1807 vorgeschriebene gestatten. Die Erlaubnis soll nur verweigert werden, wenn die beabsichtigte Art der Anlegung nach Lage des Falles den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung zuwiderlaufen würde.
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http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/lehrveranstaltungen/20102011/...
01.11.2010 - Merkmale: Prägender Einfluß des dt. BGB/österr. ABGB 1811 (Pandektensystem), des dt. HGB und der dt. ZPO II. Französischer Rechtskreis: Frankreich, Belgien, Luxembourg, ehem. französ. Kolonien; mit Einschränkungen Italien, Spanien, Louisiana
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
In Österreich war das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) von 1811 in Kraft. Ferner bestand eine Vielzahl von älteren deutschrechtlichen Partikularrechten, z.B. galt in Hamburg das Hamburger Stadtrecht von 1603. Weitgehend subsidiäre Geltung besaß d
http://www.skm-bistum-trier.de/upload/dokumente/10205.pdf
BGB §§ 1807, 1811, § 1908i Abs. 1 Satz 1 FGG§12. 1. Der Erwerb von Aktien sowie von Beteiligungen an Aktien- und Rentenfonds scheidet nicht von vornherein wegen des allgemeinen Risikos von Kurs- und Wertschwankungen als vormundschaftsgerichtlich genehmig
http://www.xn--amtsgericht-gppingen-gbc.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/...
1810, 1811, 1823 BGB), da diese nur das Innenverhältnis zwischen Betreuungs- gericht und Betreuer betrifft. Die Innengenehmigung wird mit Bekanntgabe (gemäß. § 15 II FamFG) an den Betreuer wirksam, § 40 I FamFG; der Eintritt der Rechtskraft ist für die W
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Zimmermann-Betreuungsrecht-A-Z-97834...
vom Betreuer baldigst verzinslich anzulegen (§§ 1908 i I, 1806 Halbs. 1 BGB) und zwar auf die in § 1807 BGB genannte Art und Weise, mit Sperrvermerk (§ 1809 BGB); nur mit Genehmigung des BetrG kann der Betreuer Geld auch anders anlegen (§ 1811 BGB). "Ver
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=SMJus_BS_204&formtecid=2...
Hinweise für die Art der. Anlage geben die §§ 1807 - 1811 BGB. Maßgeblich für die Auswahl der Anlageform sind die Höhe des zu verwaltenden Vermögens, der. Anlagezeitraum, die Anlagerisiken, die Rendite und die Flexibilität der Anlage. Die Anlage von Geld
http://www.skfbayern.de/cms/contents/skfbayern.caritas.de/medien/dokumente/doku...
17.02.2016 - Genehmigungen. 35. Reinhold Spanl. Innengenehmigung. Anlage von Betreutengeld nach § 1807 BGB. ⇒ Genehmigung nach § 1810 BGB nach § 1811 BGB. ⇒ Genehmigung nach § 1811 BGB. ⇒ § 40 Abs. 1 FamFG ...
https://openjur.de/g/bgb/1811.html
Das Familiengericht kann dem Vormund eine andere Anlegung als die in § 1807 vorgeschriebene gestatten. Die Erlaubnis soll nur verweigert werden, wenn ...
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93489.htm
Das Familiengericht kann dem Vormund eine andere Anlegung als die in § 1807 vorgeschriebene gestatten. Die Erlaubnis soll nur verweigert werden, wenn die beabsichtigte Art der Anlegung nach Lage des Falles den Grundsätzen einer wirtschaftlichen.
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?60853-Grenze-der-Genehmigungsf%...
23.04.2012 - Mich würde mal interessieren, welche Grenze ihr euch bei der Genehmigungsfähigkeit einer nicht mündelsicheren Anlage nach § 1811 BGB gesetzt habt. Bis wieviel % des Gesamtvermögens erteilt ihr noch die Genehmigung zur anderweitigen Anlegung?
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/1811
1Das Familiengericht kann dem Vormund eine andere Anlegung als die in § 1807 vorgeschriebene gestatten. 2Die Erlaubnis soll nur verweigert werden, wenn die beabsichtigte Art der Anlegung nach Lage des Falles den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermöge
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Geldanlage
09.09.2016 - Gemäß § 1806 BGB ist das Vermögen des Betreuten verzinslich anzulegen, sofern es nicht für den regelmäßigen Bedarf benötigt wird. Für die Art der Anlage geben die § 1807 BGB - § 1811 BGB einige Hinweise. Danach kommt vor allem die Anlage bei