(1) Die im § 1806 vorgeschriebene Anlegung von Mündelgeld soll nur erfolgen:
(2) Die Landesgesetze können für die innerhalb ihres Geltungsbereichs belegenen Grundstücke die Grundsätze bestimmen, nach denen die Sicherheit einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld festzustellen ist.
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http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/Rvgl_3.doc
07.11.2007 - und Code de commerce 1807, neu geordnet im Jahr 2000 = Ferner ... (en fait de meubles la possession vaut titre) = Parallele zu § 932 BGB: was ist „possession“? Guter Glaube nötig? ... kein „Allg. Teil“ nach Art des BGB vorhanden (aber Lit. e
https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/soziales/btr/deinert-genehmigungen-a-z.pdf
01.09.2009 - 1822 Nr. 3 BGB,. § 299 FamFG ja. LR. Familiennamen, Änderung des. § 2 NamensändG. EV, GU. Geldanlage, andersartige. § 1811 BGB. BM, IG. Geldanlage, regelmäßige. (mündelsichere) nach § 1807 BGB. § 1810 BGB. BB, BM, GB, IG, LR,. MB. Geldanlage
https://www.soziales.niedersachsen.de/download/98619/Kontrollsystem.pdf
Nach § 1806 ist Mündelgeld verzinslich anzu- legen, soweit es nicht zur Bestreitung von Aus- gaben bereitzuhalten ist. Wenn das Geld i.S.d.. § 1807 Abs. 1 Nr. 5 bei einem Geldinsitut angelegt wird, soll die Anlegung gem. § 1809 nur mit der Bestimmung erf
http://berater.hausinvest.de/fileadmin/cloud/downloads/hi-juristische-abhandlun...
gen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist. § 1807 BGB enthält einen Katalog der. Anlageformen in denen die Anlage von Mündelgeld regelmäßig erfolgen soll. Investmentanteilscheine sind dort nicht genannt. Fraglich ist, ob die An
http://www.skm-bistum-trier.de/upload/dokumente/10205.pdf
BGB §§ 1807, 1811, § 1908i Abs. 1 Satz 1 FGG§12. 1. Der Erwerb von Aktien sowie von Beteiligungen an Aktien- und Rentenfonds scheidet nicht von vornherein wegen des allgemeinen Risikos von Kurs- und Wertschwankungen als vormundschaftsgerichtlich genehmig
https://www.kanzlei-stritter.de/modules/download_gallery/dlc.php?file=70&id=133...
264 BGB auf den Gläubiger über. 4. Eine als Sicherungsmittel angebotene Grundschuld erfüllt die den sich aus. §§ 238, 1807 BGB ergebenden Anforderung der Mündelsicherheit nur, wenn die. Grundschuld den Verkehrswert des Grundstücks zu allenfalls 60 % auss
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93485.htm
(1) Die im § 1806 vorgeschriebene Anlegung von Mündelgeld soll nur erfolgen 1. in Forderungen, für die eine sichere Hypothek an einem inländischen Grundstück besteht, oder in sicheren Grundschulden oder Rentenschulden an.
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/M%C3%BCndelsicher
03.03.2015 - Mündelsichere Anlageformen sind in § 1807 BGB genannt, wobei heutzutage hauptsächlich öffentliche Anlagen (z.B. Bundesschatzbriefe usw. und festverzinsliche Anlagen bei Banken und Sparkassen größere Bedeutung haben. Auch die klassischen Spar
http://www.betreuungsnetz.de/information/befreit
Der befreite Betreuer ist von folgenden Beschränkungen bei der Vermögenssorge befreit: Mündelsichere Geldanlagen (nach § 1807 BGB) kann der Betreuer ohne Genehmigung des Betreuungsgerichtes vornehmen (§ 1852 BGB). Der befreite Betreuer braucht keinen Spe
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1807/
1807 Art der Anlegung [1]. (1) Die im § 1806 vorgeschriebene Anlegung von Mündelgeld soll nur erfolgen: in Forderungen, für die eine sichere Hypothek an einem inländischen Grundstück besteht, oder in sicheren Grundschulden oder Rentenschulden an inländis
https://mail.delegibus.com/BGB/1807
Aktueller und historischer Volltext von § 1807 BGB. Art der Anlegung.