§ 1804 BGB, Schenkungen des Vormunds
Paragraph 1804 Bürgerliches Gesetzbuch

Der Vormund kann nicht in Vertretung des Mündels Schenkungen machen. Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird.


Benachbarte Paragraphen


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Prof

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/Rvgl_3.doc
07.11.2007 - 31.3.1804 (Jubiläum 2004: 200-jähriges Bestehen!) = und Code de ... (en fait de meubles la possession vaut titre) = Parallele zu § 932 BGB: was ist „possession“? Guter Glaube nötig? ... kein „Allg. Teil“ nach Art des BGB vorhanden (aber Lit.

Entstehung und Weiterentwicklung des BGB

https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
Vor dem BGB galten Kodifikationen der Einzelstaaten, nämlich das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (ALR) von 1794, das Bürgerliche ... von 1863, das Badische Landrecht von 1808/1809 (das weitgehend mit dem Code civil übereinstimmte) sowie


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Pflichten des Betreuers der Betreuerin

https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/53/betreuungunddemenz/Pflichten_...
1821, 1822 BGB). ▫ Bei Übernahme der Betreuung hat ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge ein Vermögensverzeichnis zu erstellen und dem VormG einzureichen (§ 1802 BGB). ▫ Der Betreuer darf grundsätzlich keine Schenkungen aus dem Vermögen des B

Dingliches Wohnungsrecht: Ist der Verzicht auf ... - ERHARD & MAAS

https://anwaltsteam.eu/wp-content/uploads/info-m_2012_501_christoph_wink.pdf
mer weggeben dürfe. Ohne eine solche Gegenleistung sei der. Verzicht eine nicht im Interesse des Betroffenen liegende Schen- kung i.S.d. §§ 1908i Abs. 2, 1804 BGB. Dagegen richtet sich die Rechtsbeschwerde. § 1804 BGB Schenkungen des Vormunds. Der Vormun

Geschichtliche Entwicklung des Betreuungsrechts

http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Tagungen/W%C3%BCrttembergischer_...
1996, 1359) und dass die Verbotsschranke des § 1804 BGB nur überbrückt werden könne, wenn ein Unterbleiben der Schenkung dazu führen würde, dass der Schenkende eine Einbuße an Achtung erlitte (FamRZ 1999, 47). Der Betreuer ist in dem ihm zugewiesenen Auf

Gutachten-Abruf-Dienst - beim Deutschen Notarinstitut!

https://www.dnoti.de/gutachten/pdf/1e02825c-21f8-4b61-9415-53d6d1283eae/157506-...
17.10.2017 - BeckOGK-BGB/Fröschle, Stand: 1.4.2017,. § 1908i Rn. 45). Gem. § 1908i Abs. 2 BGB ist allerdings auch § 1804 BGB für den Betreuer sinngemäß anwendbar. Es greift daher grundsätzlich ein Schenkungsverbot. Der Betreuer kann in Ver- tretung des B

Schenkungen aus dem Vermögen Betreuter

https://d-nb.info/992280427/34
Die Regelung des § 1804 BGB ...................................................................................13. (1) Begriff der „Schenkung“.......................................................................................13. (2) Vertretungshandlu


Webseiten zum Paragraphen

Schenkung – Betreuungsrecht-Lexikon - Bundesanzeiger Verlag

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Schenkung
22.12.2015 - Der Betreuer darf grundsätzlich keine Schenkungen in Vertretung des Betreuten machen (§§ 1908 i Abs. 2, § 1804 Satz 1 BGB). Der Betreuer darf insbesondere nicht Grundbesitz des Betreuten unentgeltlich auf dessen künftige Erben übertragen (so

§ 1804 BGB Schenkungen des Vormunds Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93482.htm
Der Vormund kann nicht in Vertretung des Mündels Schenkungen machen. Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird.

§ 1804 BGB, Schenkungen des Vormunds - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/1804
1Der Vormund kann nicht in Vertretung des Mündels Schenkungen machen. 2Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird. § 1803 BGB, Vermögensverwaltung bei Erbschaft oder

BGB § 1804 Schenkungen des Vormunds - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1804/
1804 Schenkungen des Vormunds. 1Der Vormund kann nicht in Vertretung des Mündels Schenkungen machen. 2Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird. Fundstelle(n): zur

Kommentierung zu § 1804 BGB –Schenkungen des Vormunds– im ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-3/Titel-1/Untertitel-2/Schenkungen-de...
1804 Schenkungen des Vormunds. Der Vormund kann nicht in Vertretung des Mündels Schenkungen machen. Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft › Titel 1: Vormundschaft › Untertitel 2: Führung der Vormundschaft › § 1804

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1804 BGB
    § 1804 Abs. 1 BGB oder § 1804 Abs. I BGB

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