(1) Der Vormund hat das Vermögen, das bei der Anordnung der Vormundschaft vorhanden ist oder später dem Mündel zufällt, zu verzeichnen und das Verzeichnis, nachdem er es mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit versehen hat, dem Familiengericht einzureichen. Ist ein Gegenvormund vorhanden, so hat ihn der Vormund bei der Aufnahme des Verzeichnisses zuzuziehen; das Verzeichnis ist auch von dem Gegenvormund mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen.
(2) Der Vormund kann sich bei der Aufnahme des Verzeichnisses der Hilfe eines Beamten, eines Notars oder eines anderen Sachverständigen bedienen.
(3) Ist das eingereichte Verzeichnis ungenügend, so kann das Familiengericht anordnen, dass das Verzeichnis durch eine zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufgenommen wird.
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https://www.soziales.bremen.de/sixcms/media.php/13/Vermoegensverzeichnis.doc
VII – 78 – Verzeichnis über das Vermögen gem. § 1802 BGB – 07.2003. Die Vorstehende Aufstellung des Vermögens des Betreuten habe ich nach bestem Wissen gefertigt und versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Bremen, den 14.05.2008 ..
https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/53/betreuungunddemenz/Pflichten_...
1821, 1822 BGB). ▫ Bei Übernahme der Betreuung hat ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge ein Vermögensverzeichnis zu erstellen und dem VormG einzureichen (§ 1802 BGB). ▫ Der Betreuer darf grundsätzlich keine Schenkungen aus dem Vermögen des B
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/54632
27.09.2016 - zutreffende Bezeichnung „Vormundschaftsgericht“, auch hier bezüglich Vorschriften, die Anordnungen betreffen, die nunmehr z.T. durch das Familienge richt, z.T. auf Grund analoger Anwendung (§ 1908i. Absatz 1 i.V.m. § 1802 Absatz 3 BGB) durch
http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Tagungen/W%C3%BCrttembergischer_...
beantragen oder Vorbehalte machen, zu denen er später Ergänzungsverzeichnisse nachreicht. Das Vormundschaftsgericht kann das Vermögensverzeichnis durch Zwangsgeld erzwingen (§§ 1908i I 1, 1837 II BGB), oder notfalls von dritter Seite anfertigen lassen (§
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/c5b66c13-266c-496f-b4d7-afb815dd0142/kostentr...
14.06.2004 - nach § 505 Abs. 2 BGB zu tragen (vgl. statt aller OLG Celle NJW 1957, 1802, 1803;. Staudinger/Mader, a. a. O., § 505 Rn. 19; MünchKomm-Westermann, a. a. O., § 505 Rn. 7). Das muß u. E. auch dann gelten, wenn die Kostentragungspflicht des Käu
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/019/1701909.pdf
03.06.2010 - Vorbemerkung der Fragesteller. Bei Aufnahme der rechtlichen Betreuung hat der Betreuer, sofern sein Auf- gabenkreis die Vermögenssorge umfasst, gemäß den §§ 1908i, 1802 des Bür- gerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein Vermögensverzeichnis zu erstell
http://www.betreuung21.de/erfahrungsaustausch/vermogensverzeichnis-des-vormunds...
Es gehört nicht selten zu den Aufgaben des Betreuers, das Vermögen seiner Betreuten zu verwalten. Übernimmt der Betreuer die Vermögenssorge, so übernimmt er auch die Tätigkeiten eines Vormundes und muss laut § 1802 BGB dem Betreuungsgericht die finanziel
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Der Vormund hat das Vermögen, das bei der Anordnung der Vormundschaft vorhanden ist oder später dem Mündel zufällt, zu verzeichnen und das Verzeichnis, nachdem er es mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit versehen hat, dem Familieng
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1802/
1802 Vermögensverzeichnis [1]. (1) 1Der Vormund hat das Vermögen, das bei der Anordnung der Vormundschaft vorhanden ist oder später dem Mündel zufällt, zu verzeichnen und das Verzeichnis, nachdem er es mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständig
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Gesetzestexte
20.06.2010 - [Verbergen]. 1 (materielles) Betreuungsrecht im engeren Sinne; 2 Sonstige Bestimmungen des BGB, die für Betreuer von Belang sind. 2.1 Allgemeiner Teil; 2.2 Auftragsrecht; 2.3 Schadensersatz; 2.4 Eherecht; 2.5 Abstammungsrecht; 2.6 Elterliche
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Verm%C3%B6gensverzeichnis
26.12.2010 - Allgemeines. Bei Aufnahme der Betreuung, die den Aufgabenkreis Vermögenssorge umfaßt, legt der Betreuer mit einem Vermögensverzeichnis die finanzielle Lage der betreuten Person gegenüber dem Vormundschaftsgericht offen (§ 1802 BGB ). Dieses