(1) Mit der Aufhebung der Annahme als Kind verliert das Kind das Recht, den Familiennamen des Annehmenden als Geburtsnamen zu führen. Satz 1 ist in den Fällen des § 1754 Abs. 1 nicht anzuwenden, wenn das Kind einen Geburtsnamen nach § 1757 Abs. 1 führt und das Annahmeverhältnis zu einem Ehegatten allein aufgehoben wird. Ist der Geburtsname zum Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen des Kindes geworden, so bleibt dieser unberührt.
(2) Auf Antrag des Kindes kann das Familiengericht mit der Aufhebung anordnen, dass das Kind den Familiennamen behält, den es durch die Annahme erworben hat, wenn das Kind ein berechtigtes Interesse an der Führung dieses Namens hat. § 1746 Abs. 1 Satz 2, 3 ist entsprechend anzuwenden.
(3) Ist der durch die Annahme erworbene Name zum Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen geworden, so hat das Familiengericht auf gemeinsamen Antrag der Ehegatten oder Lebenspartner mit der Aufhebung anzuordnen, dass die Ehegatten oder Lebenspartner als Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen den Geburtsnamen führen, den das Kind vor der Annahme geführt hat.
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https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/bgbat/bgbat46.pdf
Der Kondiktionssperre nach § 817 Satz 2 BGB können ausnahmsweise der Grund und der Schutzzweck der Nichtigkeitssanktion (§ 138 Abs. 1 BGB) - hier: sittenwidriger, nach dem Schneeballsystem organi- .... Juli 1993 - XII ZR 262/91 - WM 1993, 1765, 1767 ande
https://www.vfst.de/sites/vfst.site/files/produkte/downloads/leseprobe_namr_907...
11.08.1980 - Name.bei.Namensänderung.der.Eltern. §.1618.BGB. Einbenennung. §.1757.BGB. Name.des.Kindes. §.1765.BGB. Name.des.Kindes.nach.der.Aufhebung. II. Die Namensführung in der Ehe. Literaturverzeichnis. Vor.§.1355.BGB. Normengeschichte ..Beurkundung
http://www.advocat24.de/user_files/rechtstipps/rechtstippnamensrecht01.pdf
zivilrechtlich nach den §§ 1617 b, 1617 c, 1618, 1757 oder 1765 BGB erfolgen kann und andererseits öffentlich-rechtlich nach dem Namensänderungsgesetz [vgl. hierzu weiterführend den Rechtstipp "Die öffentlich-rechtliche Namensänderung"]. • Namensänderung
https://de.lw.com/thoughtLeadership/lw-referentenentwurf-neues-aug-werkvertrags...
16.11.2015 - Die Änderungen sollen zum. 1.1.2017 in Kraft treten. Neben weitreichenden Modifikationen des AÜG sieht der RE die gesetzliche Fixierung der. Abgrenzungskriterien von Werk- und Dienstverträgen zu Arbeitsverträgen (neuer § 611a BGB) sowie eine
http://www.medizin.uni-greifswald.de/psych/fileadmin/user_upload/lehre/Forensis...
828 ff BGB. 12 Jahre. Beschränkte Religionsmündigkeit 5 (vgl. 2III) RelKErzG. 14 Jahre. Volle Religionsmündigkeit. 5 RelKErzG (71 III JWG). Bedingte Strafmündigkeit. 1,3 JGG. Ende des strafr. Kinderschutzes 176 StGB. Bes. Mitbestimmungs-u. Anhörungsrecht
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1765 – Name des Kindes nach der Aufhebung. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1765 – Name des Kindes. (1) [1]Mit der Aufhebung der Annahme als Kind verliert das Kind das Recht, den Familiennamen
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1765/
17.12.2008 - 1765 Name des Kindes nach Aufhebung [1]. (1) 1Mit der Aufhebung der Annahme als Kind verliert das Kind das Recht, den Familiennamen des Annehmenden als Geburtsnamen zu führen. 2Satz 1 ist in den Fällen des § 1754 Abs. 1 nicht anzuwenden, wen
https://www.juris.de/jportal/portal/bs/22/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeig...
J. Entwurf von 1860 und Motiven. I. Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen. 1. § 1564. Hat Jemand etwas geleistet unter der ausdrücklich erklärten oder aus den Verhältnissen sich ergebenden Voraussetzung eines künftigen Ereigni
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BGB §§ 1616 bis 1618, § 1632, § 1757, § 1765. Leitsätze: Ein wichtiger Grund für eine Namensänderung (§ 3 Abs. 1 NÄG) liegt vor, wenn eine Änderung des Familiennamens erforderlich ist, um einem nach der Ermordung seiner Mutter durch seinen Vater schwer t