§ 1763 BGB, Aufhebung von Amts wegen
Paragraph 1763 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Während der Minderjährigkeit des Kindes kann das Familiengericht das Annahmeverhältnis von Amts wegen aufheben, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist.


(2) Ist das Kind von einem Ehepaar angenommen, so kann auch das zwischen dem Kind und einem Ehegatten bestehende Annahmeverhältnis aufgehoben werden.


(3) Das Annahmeverhältnis darf nur aufgehoben werden,

a)
wenn in dem Falle des Absatzes 2 der andere Ehegatte oder wenn ein leiblicher Elternteil bereit ist, die Pflege und Erziehung des Kindes zu übernehmen, und wenn die Ausübung der elterlichen Sorge durch ihn dem Wohl des Kindes nicht widersprechen würde oder
b)
wenn die Aufhebung eine erneute Annahme des Kindes ermöglichen soll.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

BVerfG, Beschl. v. 08.06.2015, 1 BvR 1227/14 Unaufhebbarkeit der ...

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/FamSoz-Portal/Dokumente/Rechtspr...
Art 6 GG, §§ 1763 Abs. 1, 1771 S. 1 BGB. 4. Es liegt innerhalb des Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers, dass er die Aufhebung der Adoption eines noch. 5 während der Minderjährigkeit Angenommen nach dessen Volljährigkeit nicht vorgesehen hat. Der Gese

Annahme als Kind - Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt

https://www.finger-frankfurt.de/pdf/1741-Annahme%20als%20Kind.pdf
Literatur! Abramenko Die vom Annehmenden verschuldete Aufhebung einer Adoption (§ 1763 BGB) als vermö- gensrechtliches Problem, 2000; Barth Soziologische Daten zur Adoption Minderjähriger ZBlJugR. 1978, 243; Coester Elternrecht des nichtehelichen Vaters

Broschüre Adoption

http://www.tagesmuetter-stuttgart.de/sites/default/files/upload_page/flyeradopt...
den Gründen, wenn es dem Wohl des Kindes dient, auf- gehoben werden, nicht aber im Interesse der Anneh- menden (Paragraf 1763 BGB). Das angenommene Kind wird einem ehelichen Kind gleichgestellt. Die rechtli- chen Bindungen zur Herkunftsfamilie erlöschen

stellungnahme - Deutscher Juristinnenbund eV

https://www.djb.de/static/common/download.php/savepm/3383/st15-01_Adoption.pdf
Grund im Sinne des § 1763 BGB die Aufhebung des Annahmeverhältnisses nicht mehr recht- fertigen konnte (vgl. Bosch, in: FamRZ 1978, 656/ 663). Hier hat Bosch eine Regelungslücke gesehen, die durch eine analoge Anwendung des § 1763 BGB geschlossen werden

Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern - LAiV-MV

https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Formulare/Kinder...
nach § 1760 BGB oder von Amts wegen nach. § 1763 BGB aufgehoben werden. abgebrochene Adoptionspflegen im Berichtsjahr. Hierzu gehören alle während der Probezeit vor der. Annahme nach § 1744 BGB abgebrochenen. Pflege verhältnisse. vorgemerkte Adoptionsbew


Webseiten zum Paragraphen

§ 1763 BGB Aufhebung von Amts wegen Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93438.htm
(1) Während der Minderjährigkeit des Kindes kann das Familiengericht das Annahmeverhältnis von Amts wegen aufheben, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist. (2) Ist das Kind von einem Ehepaar.

Adoption aufgehoben Erbschaft weg? - Erbrecht-heute.de

http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Adoption-aufgehoben-Erbschaft-weg.html
Ist eine Aufhebung der Adoption überhaupt möglich? Nach §1759 BGB ist eine Aufhebung von Adoptionen möglich, allerdings nur in den Fällen von § 1760 BGB und § 1763 BGB.

BGB § 1763 Aufhebung von Amts wegen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1763/
1763 Aufhebung von Amts wegen [1]. (1) Während der Minderjährigkeit des Kindes kann das Familiengericht das Annahmeverhältnis von Amts wegen aufheben, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist. (2) Ist das Kind von einem

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1763 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Während der Minderjährigkeit des Kindes kann das Familiengericht das Annahmeverhältnis von Amts wegen aufheben, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist. (2) Ist das Kind von einem Ehepaar angenommen, so

.. §§ 1760, 1763 und 1771 BGB | Ist beim Ausspruch der Annahme

http://hb583.domainkunden.de/link.aspx?lnk=40023
zur Zeit der Erklärung sich im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit befand, wenn der Antragsteller geschäftsunfähig war oder das geschäftsunfähige oder noch nicht 14 Jahre alte Kind die Einwilligung selbst erteil


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 2: Verwandtschaft › Titel 7: Annahme als Kind › Untertitel 1: Annahme Minderjähriger › § 1763

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1763 BGB
    § 1763 Abs. 1 BGB oder § 1763 Abs. I BGB
    § 1763 Abs. 2 BGB oder § 1763 Abs. II BGB
    § 1763 Abs. 3 BGB oder § 1763 Abs. III BGB

  • Werbung