(1) Das Annahmeverhältnis kann nicht aufgehoben werden, weil eine erforderliche Einwilligung nicht eingeholt worden oder nach § 1760 Abs. 2 unwirksam ist, wenn die Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung beim Ausspruch der Annahme vorgelegen haben oder wenn sie zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Aufhebungsantrag vorliegen; dabei ist es unschädlich, wenn eine Belehrung oder Beratung nach § 1748 Abs. 2 nicht erfolgt ist.
(2) Das Annahmeverhältnis darf nicht aufgehoben werden, wenn dadurch das Wohl des Kindes erheblich gefährdet würde, es sei denn, dass überwiegende Interessen des Annehmenden die Aufhebung erfordern.
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der Erklärende zumindest die beschränkte Geschäftsfähigkeit erlangt hat oder in dem dem gesetzlichen Vertreter des geschäftsunfähigen Annehmen- den oder des noch nicht 14 Jahre alten oder geschäftsunfähigen Kindes die. Erklärung bekannt wird;. Bürgerlich
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Die Revision wird zugelassen. T a t b e s t a n d. Die Parteien streiten im Rahmen einer Kündigungsschutzklage und eines Auflösungs- antrages darüber, ob der Kläger als Geschäftsführer in einem Arbeitsverhältnis oder. Geschäftsnummer: 12 Sa 1761/00. 4 Ca
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BGB begründet: So sieht sich die Einordnung als Wahlschuld i.S. des § 262 BGB11 vor allem deshalb Kritik ausgesetzt, weil eine. Schroeter: Das Wahlrecht des Käufers im Rahmen der Nacherfüllung. NJW 2006 Heft 25. 1761. Schroeter: Das Wahlrecht des Käufers
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Das Handbuch „Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer. Dienst (ASD)“ dient der Information und Unterstützung von Fachkräften, die sich mit Fragen von Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB auseinander setzen. Hierfür wurde der verfügb
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1761 Aufhebungshindernisse. (1) Das Annahmeverhältnis kann nicht aufgehoben werden, weil eine erforderliche Einwilligung nicht eingeholt worden oder nach § 1760 Abs. 2 unwirksam ist, wenn die Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung beim Ausspr
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(1) Das Annahmeverhältnis kann nicht aufgehoben werden, weil eine erforderliche Einwilligung nicht eingeholt worden oder nach § 1760 Abs. 2 unwirksam ist, wenn die Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung beim Ausspruch der Annahme vorgelegen h
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1671 Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern. (1) Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemein sam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge od
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August 2005, 5 AZR 517/04, AP BGB § 612a Nr. 288; 29. September 2004, 5 AZR 43/04, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 192). In jedem Fall setzt die Anwendung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes die Bildung einer Gruppe begünstigter Arbeitnehmer (
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1600a BGB - Persönliche Anfechtung; Anfechtung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit. (1) Die Anfechtung kann nicht durch einen Bevollmächtigten erfolgen. (2) 1Die Anfechtungsberechtigten im Sinne von § 1600 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 können die Vat