Endet die elterliche Sorge durch den Tod des Kindes, so haben die Eltern die Geschäfte, die nicht ohne Gefahr aufgeschoben werden können, zu besorgen, bis der Erbe anderweit Fürsorge treffen kann.
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http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Elterliche_Sorge.docx
Elterliche Sorge bezeichnet die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und minderjährigen Kindern. Sie beginnt mit der Geburt und endet i. d. R. mit der → Volljährigkeit des Kindes. Rechtsgrundlage sind die §§ 1626–1698 b → Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). E. S
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Familienrecht_Vorlesung_12.ppt...
12.02.2015 - 1618a BGB, vgl. auch §§ 1619 f. BGB). • Elterliche Sorge (§§ 1626-1698b BGB). – Personensorge. – Vermögenssorge und gesetzliche Vertretung (§ 1629 BGB). → Der Rest des BGB-Familienrechts (§§ 1712-1921 BGB) regelt. Verhältnisse, de auf versch
https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/53/betreuungunddemenz/Pflichten_...
Der Betreuer hat beim Tod des Betreuten die Geschäfte, die nicht ohne Gefahr aufgescho- ben werden können, zu besorgen, bis die Erben anderweitig Fürsorge treffen können. (§§ 1908i I, 1893 I, 1698b BGB). Wenn also dringende Geschäfte zu erledigen und die
http://www.kanzlei-dr-budde.de/doc/Info_Sorgerecht.pdf
Elterliche Sorge gem. § 1626 – 1698 b BGB. Die elterliche Sorge umfasst die Person und die Vermögenssorge gem. 1626 Abs. 1. Satz 2 BGB. Diese gesetzliche Ausgestaltung gründet sich auf das verfassungsrechtlich verankerte Elternrecht des Artikel 6 Abs. 2
https://www.soldan.de/media/pdf/40/17/b5/9783170213920_LP.pdf
Kommentierung der auf die Betreuung anwendbaren Vorschriften der §§ 1632–1908 k. BGB. Bürgerliches Gesetzbuch: §§ 1632, 1698a, 1698b BGB. Vorbemerkungen. 1. Übersicht. Das BGB kennt verschiedene Formen der Wahrnehmung fremder. Interessen durch gerichtlic
http://www.kofra.de/htm/Gruppen/AK-Muetter/Gesetzestexte%20zu%20Umgang.pdf
Titel 5 - Elterliche Sorge (§§ 1626 - 1698b). BGB § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls. (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen. Sorge, du
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93407.htm
Endet die elterliche Sorge durch den Tod des Kindes, so haben die Eltern die Geschäfte, die nicht ohne Gefahr aufgeschoben werden können, zu besorgen, bis der Erbe anderweit Fürsorge treffen kann.
http://www.familienrecht-im-net.de/bgb__familienrecht_sorgerecht_1626_1698.htm
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https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Endet die elterliche Sorge durch den Tod des Kindes, so haben die Eltern die Geschäfte, die nicht ohne Gefahr aufgeschoben werden können, zu besorgen, bis der Erbe anderweit Fürsorge treffen kann. Rz. 1 Die Vorschrift begründet das Recht und die Pflicht
https://openjur.de/g/bgb/1698b.html
Endet die elterliche Sorge durch den Tod des Kindes, so haben die Eltern die Geschäfte, die nicht ohne Gefahr aufgeschoben werden können, zu besorge ...
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1698b/
Abschnitt 2: Verwandtschaft. Titel 5: Elterliche Sorge. § 1698b Fortführung dringender Geschäfte nach Tod des Kindes. Endet die elterliche Sorge durch den Tod des Kindes, so haben die Eltern die Geschäfte, die nicht ohne Gefahr aufgeschoben werden können