(1) Die Eltern dürfen die mit der Personensorge und mit der Vermögenssorge für das Kind verbundenen Geschäfte fortführen, bis sie von der Beendigung der elterlichen Sorge Kenntnis erlangen oder sie kennen müssen. Ein Dritter kann sich auf diese Befugnis nicht berufen, wenn er bei der Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Beendigung kennt oder kennen muss.
(2) Diese Vorschriften sind entsprechend anzuwenden, wenn die elterliche Sorge ruht.
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http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Elterliche_Sorge.docx
Elterliche Sorge bezeichnet die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und minderjährigen Kindern. Sie beginnt mit der Geburt und endet i. d. R. mit der → Volljährigkeit des Kindes. Rechtsgrundlage sind die §§ 1626–1698 b → Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). E. S
https://www.soldan.de/media/pdf/40/17/b5/9783170213920_LP.pdf
Kommentierung der auf die Betreuung anwendbaren Vorschriften der §§ 1632–1908 k. BGB. Bürgerliches Gesetzbuch: §§ 1632, 1698a, 1698b BGB. Vorbemerkungen. 1. Übersicht. Das BGB kennt verschiedene Formen der Wahrnehmung fremder. Interessen durch gerichtlic
http://www.dguv.de/uv-recht/2017/09_2017/09_2017_00_inhaltsverzeichnis.pdf
27.09.2017 - GG – gutgläubig haftender Betreuer nach § 1698a BGB und bestell- ter Nachlasspfleger haften nicht persönlich – Anspruch nicht verjährt nach § 96 Abs. 4a SGB VII – keine Berufung auf Vertrauensschutz- regelungen (§ 50 Abs. 2 Satz 2 SGB X oder
https://epub.ub.uni-muenchen.de/8722/1/8722.pdf
1673-1698 b: Oktober 1991. §§ 1705-1740 g: August 1984. §§ 1741-1772: Januar 1991. Hinweise. Die Benutzeranleitung für das Gesamtwerk befindet sich in einer Lasche im hinteren Einbanddeckel des. Bandes mit den §§ 1-89 BGB. Um in der Erscheinungsweise des
http://www.xn--amtsgericht-gppingen-gbc.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/...
BGB definierten bedingten Vorrangs dieses Personenkreises bestellt wurden. 2 ... 1 BfJ: Sondererhebungen „Verfahren nach dem BtG“ 1992 – 2009; Auswertungen z.B. im HK-‐BUR/Bauer-‐Deinert, § 1897 BGB Rn 113 sowie ...... der Zeitraum bis zum tatsächlichen
https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/17W400.11.pdf
Für eine nach dem 31.08.2009 eingereichte Klage, mit der das mittlerweile volljährige. Kind gegen den vormals sorgeberechtigten Elternteil Ansprüche aus § 1698 BGB geltend macht, ist gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 4 FamFG i.V.m. § 23a Abs. 1. S. 1 Nr. 1, S. 2 GV
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1698a – Fortführung der Geschäfte in Unkenntnis der Beendigung der elterlichen Sorge. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1698a – Fortführung der Geschäfte. (1) [1]Die Eltern dürfen die mit der Pe
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1698a/
1698a Fortführung der Geschäfte in Unkenntnis der Beendigung der elterlichen Sorge. (1) 1Die Eltern dürfen die mit der Personensorge und mit der Vermögenssorge für das Kind verbundenen Geschäfte fortführen, bis sie von der Beendigung der elterlichen Sorg
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Tod_des_Betreuten
23.06.2016 - Für die Frage, ob Betreuertätigkeiten noch wirksam sind und der beruflich tätige Betreuer noch einen Vergütungsanspruch hat, trifft § 1698a BGB (eine Bestimmung aus der elterlichen Sorge, die über die §§ 1893 und 1908i BGB auch für Betreuer
http://www.familienrecht-im-net.de/bgb__familienrecht_sorgerecht_1626_1698.htm
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https://www.brennecke-partner.de/1698-BGB-Herausgabe-des-Kindesvermoegens-Rechn...
(1) Endet oder ruht die elterliche Sorge der Eltern oder hört aus einem anderen Grunde ihre Vermögenssorge auf so haben sie dem Kind das Vermögen her.