§ 1713 BGB, Antragsberechtigte
Paragraph 1713 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Den Antrag kann ein Elternteil stellen, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht oder zustünde, wenn das Kind bereits geboren wäre. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Der Antrag kann auch von einem nach § 1776 berufenen Vormund gestellt werden. Er kann nicht durch einen Vertreter gestellt werden.


(2) Vor der Geburt des Kindes kann die werdende Mutter den Antrag auch dann stellen, wenn das Kind, sofern es bereits geboren wäre, unter Vormundschaft stünde. Ist die werdende Mutter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, so kann sie den Antrag nur selbst stellen; sie bedarf hierzu nicht der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Für eine geschäftsunfähige werdende Mutter kann nur ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Beistandschaft Das am 1.7.1998 in Kraft getretene Gesetz zur ...

http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Beistandschaft.docx
Mit Zugang des schriftlichen Antrags eines allein sorgeberechtigten Elternteils beim → Jugendamt wird dieses Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (§ 1713 Abs. 1 S. 1 BGB, § 55 → Soz

Reichsgesetzblatt

http://www.koeblergerhard.de/Fontes/BGB/_BGB_Paragraphenauflistung.doc
11. 2001, in Kraft seit 01. 01. 2002 – Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (186). Bürgerliches Gesetzbuch. (BGB). Inhaltsübersicht. Bürgerliches Gesetzbuch. Vom 18. August 1896. ... Anm.: Aufgehoben durch Art. 1, Z. 2, Bundesgesetzblatt I 1974, S. 1713, Nr


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Informationsblatt zum Kindschaftsrecht

https://www.rbk-direkt.de/module/Behoerdenlotse/Formularhandler.aspx?id=275
das Jugendamt Beistand des Kindes (§§ 1712,. 1714 BGB). b) Antragsberechtigt ist der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet (§ 1713 BGB) und eine gem. § 1776 BGB berufene Einzelperson (Vormund). c) Die Einrichtung einer Beistandschaft ist nur

Antrag auf Eintritt einer Beistandschaft nach §§ 1712, 1713 BGB

https://www.kreis-sim.de/media/custom/2554_744_1.PDF?1484648720
Die Beistandschaft soll folgende Aufgaben umfassen: Feststellung der Vaterschaft des Kindes. Geltendmachung der Kindesunterhaltsansprüche. Die Antragsberechtigung gem. § 1713 BGB besteht, weil: mir als Mutter das alleinige Sorgerecht nach § 1626 a Abs.2

MERKBLATT Zur Beistandschaft gemäß §§ 1712 – 1717 Bürgerliches ...

http://www.havelland.de/fileadmin/dateien/amt51/formulare/Merkblatt_Beistand.pdf
Zur Beistandschaft gemäß §§ 1712 – 1717 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ). Eine Beistandschaft tritt ausschließlich auf Antrag eines sorgeberechtigten ... bei Wegfall der Voraussetzungen nach § 1713 BGB, das heißt, wenn der Elternteil die. Sorge verliert,

Antrag auf Beistandschaft des Jugendamts

https://www.landkreis-eichstaett.de/dox/dox.aspx?Data=qMF6oD5ujDZAgcsEzFbxHLHkI...
me nach längerem Leistungsbezug, etc.) - Änderung in der Betreuungssituation (bei gemeinsamen Sorgerecht). Die Beendigung der Beistandschaft erfolgt: - mit Zugang des schriftlichen Antrages des Sorgeberechtigten (bzw. des betreuenden Elternteils). - bei

DIJuF-Themengutachten - Familienrecht

http://www.familienrecht-heute.de/forum/index.php/Attachment/10-DIJuF-Themengut...
07.11.2011 - 1713 BGB zum 01.07.1998 nur demjenigen Elternteil zu, der die alleinige Sorge hat. Nachdem der Gesetzgeber erkannt hatte, dass durchaus ein Bedürfnis dafür besteht, den Unterhalt des Kindes mit Unterstützung durch das Jugendamt als Beistand


Webseiten zum Paragraphen

BGB § 1713 Antragsberechtigte - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1713/
1713 Antragsberechtigte [1]. (1) 1Den Antrag kann ein Elternteil stellen, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Bestandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht oder zustünde, wenn das Kind bereits geboren wäre. 2Steht die elterliche Sorge für da

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1713 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Den Antrag kann ein Elternteil stellen, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht oder zustünde, wenn das Kind bereits geboren wäre. 2Steht die elterliche Sorge für das Kind den Elte

§§ 1712 ff. BGB Beistandschaft des Jugendamts, Aufgaben ...

https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/sorgerecht-gesetze/gesetze-beistandschaf...
1713 BGB Antragsberechtigte. (1) Den Antrag kann ein Elternteil stellen, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht oder zustünde, wenn das Kind bereits geboren wäre. Steht die elterliche Sorge für das

Antragsberechtigte § 1713 BGB

https://www.uni-due.de/~gvo400/materialien/FamR/FamR_sk45.pdf
ein Elternteil, dem für den Aufgaben- kreis der beantrag- ten Beistandschaft die alleinige elter- liche Sorge zu- stünde, wenn das. Kind geboren wäre. § 1713 I 2 BGB bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Elterteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.

Kindesunterhalt – und die Geltendmachung durch einen Beistand bei ...

https://www.rechtslupe.de/familienrecht/kindesunterhalt-und-die-geltendmachung-...
13.02.2015 - Der Gesetzgeber hat bei der Neufassung des § 1713 BGB eine Ausweitung der Möglichkeiten der Beistandschaft beabsichtigt. Bei dem Widerspruch zwischen § 1629 Abs. 3 BGB und § 1713 Abs. 1 S. 2 BGB dürfte es sich lediglich um ein redaktionelles


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 2: Verwandtschaft › Titel 6: Beistandschaft › § 1713

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1713 BGB
    § 1713 Abs. 1 BGB oder § 1713 Abs. I BGB
    § 1713 Abs. 2 BGB oder § 1713 Abs. II BGB

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