Stirbt ein anteilsberechtigter Abkömmling, so gehört sein Anteil an dem Gesamtgut nicht zu seinem Nachlass. Hinterlässt er Abkömmlinge, die anteilsberechtigt sein würden, wenn er den verstorbenen Ehegatten nicht überlebt hätte, so treten die Abkömmlinge an seine Stelle. Hinterlässt er solche Abkömmlinge nicht, so wächst sein Anteil den übrigen anteilsberechtigten Abkömmlingen und, wenn solche nicht vorhanden sind, dem überlebenden Ehegatten an.
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http://www.uni-koeln.de/jur-fak/instanwr/02_ss/02_ss_sem/philippbrennecke.doc
Gemäß § 325 BGB kann der Gläubiger neben dem Rücktritt auch Schadensersatz verlangen, die bisherige Alternativität von Rücktritt und Schadensersatz entfällt damit. Kauf- und Werkvertragsrecht werden durch ...... BB 2001 S.1491. [59] BT-Drs. 14/6040 S.141
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/014/1501490.pdf
Drucksache 15/1490. 15. Wahlperiode. 28. 08. 2003. Gesetzentwurf ... BGB) für den Geltungsbereich dieser Vorschrift ausgeschlossen wurde. Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Neugliederung, ... erfahren, als sich die Nummerierung der Vorschriften im B
http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/entscheidungen/entscheidungen/sa/1...
Ein unersetzlicher Nachteil im Sinne der genannten Vorschrift wiegt schwerer als lediglich ein schwer zu ersetzender Nachteil, wie ein Vergleich der verschie-. 11 Sa 1490/08. 7 Ca 1837/08. Arbeitsgericht Düsseldorf ... BAG 27.02.1985 – GS 1/84 – AP Nr. 1
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-03325?all=False
27.01.2016 - Erbeinsetzung, Vorerbe, Nacherbe, Bestimmungsrecht des Vorerben, Umdeutung, auflösende Bedingung, gemeinschaftliches Testament. Vorinstanz: AG München, Beschluss vom 14.04.2015 – 68 VI 99/90. Fundstellen: RPfleger 2016, 417. FamRZ 2016, 1490
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/bgbat/bgbat45.pdf
Wesentliche Aussagen: Sittenwidrig iS §138 I BGB können auch Geschäfte sein, durch die Dritte gefährdet oder geschädigt werden oder die in krassem Widerspruch zum Gemeinwohl stehen. Voraussetzung dafür ist, dass alle an dem Geschäft Beteiligten sittenwid
http://www.maas-anwaelte.de/cms/frontend/downloads/IBR%201999,%20472.pdf
EWiR 2000, 81; MDR 1999, 1283; NJW 1999, 3122; WM 1999, 1786; ZfIR 1999, 698; ZIP 1999, 1490. BGB §§ 648, 883, 885; GesO § 7 Abs. 3; InsO § 88; IBR 1999, 472. Problem/Sachverhalt. Ein Unternehmer (U) hat durch eine einstweilige Verfügung eine Vormerkung
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93206.htm
Stirbt ein anteilsberechtigter Abkömmling, so gehört sein Anteil an dem Gesamtgut nicht zu seinem Nachlass. Hinterlässt er Abkömmlinge, die anteilsberechtigt sein würden, wenn er den verstorbenen Ehegatten nicht überlebt.
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/erbschaftsteuer-gueter...
Verstirbt ein anteilsberechtigter Abkömmling, dann gehört dessen Anteil am Gesamtgut nicht zu seinem Nachlass (§ 1490 Satz 1 BGB). Des Weiteren ist wie folgt zu unterscheiden: a) Der anteilsberechtigte Abkömmling hinterlässt ebenfalls Abkömmlinge, die an
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1490/
1490 Tod eines Abkömmlings. 1Stirbt ein anteilsberechtigter Abkömmling, so gehört sein Anteil an dem Gesamtgut nicht zu seinem Nachlasse. 2Hinterlässt er Abkömmlinge, die anteilsberechtigt sein würden, wenn er den verstorbenen Ehegatten nicht überlebt hä
http://bustler.de/gesetze.aspx?gesetz=1490-BGB
1490 BGB Satz 1 BGBStirbt ein anteilsberechtigter Abkömmling, so gehört sein Anteil an dem Gesamtgut nicht zu seinem Nachlass.§ 1490 Satz 2 BGBHinterlässt er Abkömmlinge, die anteilsberechtigt sein.
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
3Hinterlässt er solche Abkömmlinge nicht, so wächst sein Anteil den übrigen anteilsberechtigten Abkömmlingen und, wenn solche nicht vorhanden sind, dem überlebenden Ehegatten an. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köln. Gesetzestitel