§ 1486 BGB, Vorbehaltsgut; Sondergut
Paragraph 1486 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Vorbehaltsgut des überlebenden Ehegatten ist, was er bisher als Vorbehaltsgut gehabt hat oder was er nach § 1418 Abs. 2 Nr. 2, 3 als Vorbehaltsgut erwirbt.


(2) Sondergut des überlebenden Ehegatten ist, was er bisher als Sondergut gehabt hat oder was er als Sondergut erwirbt.


Benachbarte Paragraphen


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Dr. Weychardt zur Elterlichen Verantwortung - Hefam

http://www.hefam.de/koll/wey20070528.doc
28.05.2007 - BRD 45.000,- € (Fall des § 1666 BGB); EuGHMR FRZ 2004, 1486 Görgülü ./. BRD 15.000,- € (Umgangsrecht). Hinzukommen in beiden Fällen hohe Zahlungen für Kosten und Auslagen. Auch im in FRZ 2006, 1817 abgedruckten Fall hat der EuGHMR 8.000,- €

Thema 3: Rücktritt

http://www.uni-koeln.de/jur-fak/instanwr/02_ss/02_ss_sem/philippbrennecke.doc
Gemäß § 325 BGB kann der Gläubiger neben dem Rücktritt auch Schadensersatz verlangen, die bisherige Alternativität von Rücktritt und Schadensersatz entfällt ... Bislang war der Rücktritt nur bei Verzug zulässig, der seinerseits Verschulden voraussetzte (


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Fax - Abfrage - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/de58991c-883b-4448-a6fa-427b50c5bda4/1486.pdf
e-mail: dnoti@dnoti.de • Internet: http://www.dnoti.de ho gut 0801 r3/1486.doc. DNotI. Fax - Abfrage. Deutsches Notarinstitut. Gutachten des Deutschen Notarinstituts. Dokumentnummer: 1486# letzte Aktualisierung: 17. August 2001. EBGB Art. 25; BGB §§ 2353

Finanzgericht Düsseldorf, 1 V 1486/15 A (U)

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25.09.2015 - Das gemäß § 399 BGB vereinbarte Abtretungsverbot greife in den vorliegenden Fällen entweder aufgrund der (ggf. analogen) Anwendung des § 354a HGB bzw. aufgrund eines. Finanzgericht Düsseldorf, 1 V 1486/15 A (U) http://www.justiz.nrw.de/nrwe/

Das Verhältnis des Vorstandes zur Mitgliederversammlung

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wenn das Interesse des Vereins es erfordert (§ 36 BGB). " Der Vorstand ist weiterhin verpflichtet, die ... tenrecht aus §37 BGB auf Einberufung der Mitgliederversammlung nicht. Gebrauch machen kÇnnen (vgl. wegen der ... NJW-RR 2001 S.1478; zum Auskunftsr

Bürgerliches Gesetzbuch: BGB - Inhaltsverzeichnis - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Jauernig-Buergerliches-Gese...
Bürgerliches Gesetzbuch: BGB. Kommentar. Bearbeitet von. Prof. em. Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner, Christian Berger, Prof. Dr. Christine Budzikiewicz, Prof. Dr. Heinz-. Peter Mansel, Prof. Dr. Astrid Stadler, Prof. Dr. Arndt Teichmann. 16. Auflage 2015. Buc

Klausurenkurs 27.05.2011

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27.05.2011 - BGB richten. • Nach anderer Ansicht soll es für den Reisenden nicht zumutbar sein, von den AGB im Reisebüro Kenntnis zu nehmen, da es sich bei den Reisebedingungen eben typischerweise um umfangreiche, im Kleindruck wiedergegebene Klauselwerk


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Kommentierung zu § 1486 BGB –Vorbehaltsgut; Sondergut– im frei ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-6/Untertitel-2/Kapitel-3/Unte...
1486 Vorbehaltsgut; Sondergut. (1) Vorbehaltsgut des überlebenden Ehegatten ist, was er bisher als Vorbehaltsgut gehabt hat oder was er nach § 1418 Abs. 2 Nr. 2, 3 als Vorbehaltsgut erwirbt. (2) Sondergut des überlebenden Ehegatten ist, was er bisher als

§ 1486 BGB Vorbehaltsgut; Sondergut Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93202.htm
(1) Vorbehaltsgut des überlebenden Ehegatten ist, was er bisher als Vorbehaltsgut gehabt hat oder was er nach § 1418 Abs. 2 Nr. 2, 3 als Vorbehaltsgut erwirbt. (2) Sondergut des überlebenden Ehegatten ist, was er bisher als Sondergut gehabt.

BGB § 1486 Vorbehaltsgut; Sondergut - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1486/
20.07.2017 - Unterkapitel 5: Fortgesetzte Gütergemeinschaft. § 1486 Vorbehaltsgut; Sondergut. (1) Vorbehaltsgut des überlebenden Ehegatten ist, was er bisher als Vorbehaltsgut gehabt hat oder was er nach § 1418 Abs. 2 Nr. 2, 3 als Vorbehaltsgut erwirbt.

Erbschaftsteuer: Gütergemeinschaft / 2.1 Zivilrecht | Finance Office ...

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Mit dem Tod von EM setzt die überlebende EF die Gütergemeinschaft mit der Tochter T fort. Neben dem Anteil am Gesamtgut hat die EF Vorbehaltsgut, welches sie schon vor dem Tod innehatte (§ 1486 Abs. 1 BGB). Aber auch das Vermögen des Onkel O wird ebenfal

Erbschaftsteuer: Gütergemeinschaft / 2.1.4 Sondergut des ... - Haufe

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Zum Sondergut gehört nach § 1486 Abs. 2 BGB folgendes Vermögen: das Sondergut, das der überlebende Ehegatte schon hatte, und das Sondergut, das er als Sondergut erwirbt. Praxis-Beispiel Vorhandensein von Sondergut des überlebenden Ehegatten Die Ehegatten


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 6: Eheliches Güterrecht › Untertitel 2: Vertragliches Güterrecht › Kapitel 3: Gütergemeinschaft › Unterkapitel 5: Fortgesetzte Gütergemeinschaft › § 1486

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1486 BGB
    § 1486 Abs. 1 BGB oder § 1486 Abs. I BGB
    § 1486 Abs. 2 BGB oder § 1486 Abs. II BGB

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