(1) Das Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft besteht aus dem ehelichen Gesamtgut, soweit es nicht nach § 1483 Abs. 2 einem nicht anteilsberechtigten Abkömmling zufällt, und aus dem Vermögen, das der überlebende Ehegatte aus dem Nachlass des verstorbenen Ehegatten oder nach dem Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft erwirbt.
(2) Das Vermögen, das ein gemeinschaftlicher Abkömmling zur Zeit des Eintritts der fortgesetzten Gütergemeinschaft hat oder später erwirbt, gehört nicht zu dem Gesamtgut.
(3) Auf das Gesamtgut finden die für die eheliche Gütergemeinschaft geltende Vorschrift des § 1416 Abs. 2 und 3 entsprechende Anwendung.
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BGB). - Gesamtrechtsnachfolge (§§ 1485, 1922, 2139 BGB). - Dingliche Surrogation (§§ 2019, 2111 BGB). - Eheliche Gütergemeinschaft (§ 1416 Abs. 2 BGB). • Erwerb durch Hoheitsakt kraft öffentlichen Rechts. - Ablieferung (vgl. §§ 815 Abs. 1, 817 Abs. 2 ZPO
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Der Kaufvertrag - §§ 433 ff. BGB. Pflicht des Verkäufers: Verkäufer einer Sache verpflichtet sich, diese dem Käufer zu übergeben und das Eigentum daran frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. .... BGB). - Gesamtrechtsnachfolge (§§ 1485, 1922, 21
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1485. Reinholz — Marketing mit der FIFA WM 2006 — Werbung, Marken, Tickets, Public Viewing. Fabian Reinholz. Rechtsanwalt, Berlin“. Marketing mit der FIFA ..... um Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB} i.S.v. 5ä 305 ff. BGB. Solche AGB sind aber nur ver
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BGB. Dauner-Lieb | Langen. NomosKOMMENTAR. Schuldrecht. Nomos. Band 2/1. 3. Auflage. In Verbindung mit dem Deutschen Anwaltverein. Herausgegeben von Dauner-Lieb | Heidel | Ring. DeutscherAnwaltVerein os. ENTAR. BGB drecht. 610 r-Lieb gen. /1 ge in ng ...
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05.11.2009 - pflichtet (§ 611 Abs. 1 BGB), bedarf keiner vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 1908i Abs. 1 Satz ... Übrigen hat sie sich unter anderem damit verteidigt, ein etwaiger Vertrag hätte nach § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1812 BGB ... 19.7.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1485/
1485 Gesamtgut [1]. (1) Das Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft besteht aus dem ehelichen Gesamtgut, soweit es nicht nach § 1483 Abs. 2 einem nicht anteilsberechtigten Abkömmling zufällt, und aus dem Vermögen, das der überlebende Ehegatte aus d
https://www.brennecke-partner.de/1485-BGB-Gesamtgut_62117
(1) Das Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft besteht aus dem ehelichen Gesamtgut soweit es nicht nach 1483 Abs. 2 einem nicht anteilsberecht.
http://www.dnoti.de/gutachten/index.html?&pageIndex=246
USA/Texas; Anerkennung eines von einem deutschen Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland errichteten notariellen Testaments · Anzeigen Herunterladen. 31.12.2000. EGBGB Art. 25 • BGB § 2032 • BGB § 2042 - DNotI-Abrufgutachten Nr. 1490 ...
http://www.sidiblume.de/info-rom/allg/bgb4.htm
Dezember 2003) - siehe § 1626d BGB -; Artikel 7 des Gesetzes zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen ...... 1485. Gesamtgut. (1) Das Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft besteht aus dem ehelichen Gesamt
https://www.immobilienscout24.de/expose/103335291
Bei nicht besetztem Büro wird Ihr Anruf kostenfrei auf einen mobilen Anschluß weitergeleitet. WIDERRUFSBELEHRUNG gemäß § 312 C - BGB Das seit dem 13. Juni 2014 geltende neue Widerrufsrecht im Fernabsatz räumt Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht beim Abs