§ 1467 BGB, Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut
Paragraph 1467 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Verwendet ein Ehegatte Gesamtgut in sein Vorbehaltsgut oder in sein Sondergut, so hat er den Wert des Verwendeten zum Gesamtgut zu ersetzen.


(2) Verwendet ein Ehegatte Vorbehaltsgut oder Sondergut in das Gesamtgut, so kann er Ersatz aus dem Gesamtgut verlangen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Form des Rechtsgeschäfts

https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
Auf das Verlangen des Gläubig nach notarieller Beurkundung (§ 311b I S. 1, unter Umständen auch § 518 I BGB) entgegnet von Zitzewitz: Er sei von Adel, bei ihm ... (BGH 29.2.1996, BGHZ 132, 119 = NJW 1996, 1467 = JuS 1996, 846 Bericht Schmidt). ... Derart


PDF Dokumente zum Paragraphen

Wiederholung und Vertiefung BGB AT

https://www.examensvorbereitung.jura.uni-kiel.de/de/wuv-bgb-at-ls-woche-3.2
cc) Überwindung der fehlenden Ausfüllermächtigung nach. Rechtsscheingrundsätzen bzw. §§ 172 II, 173 BGB analog? Laut BGH (NJW 1996, 1467, 1469) muss derjenige, der ein Blankett mit seiner Unterschrift aus der Hand gibt, den durch dessen Ausfüllung gescha

Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 1: §§ 1 - 610 ...

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Bamberger-1-610-CISG-978340...
22.05.2012 - Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 1: §§ 1 - 610 CISG von. Prof. Dr. Herbert Roth, Prof. Dr. Christoph Ann, Dr. Wolfram Backert, Dr. Heinz Georg Bamberger, Dr. Jörn Becker,. Dr. Peter Bub, Joachim Dennhardt, Prof. Dr. Hans-Werne

1615 l BGB - Bundesanzeiger Verlag

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BT-Prax/Werke_Downlaods/Beurkund...
23.05.2017 - 6 Rn 1467). 1.2 Geburt des außerehelichen Kindes vor Rechtskraft der Scheidung. Schuldet der Vater nicht nur der Mutter Unterhalt nach § 1615 l BGB, sondern auch einer (geschiedenen) Ehefrau und sind beide Ansprüche gleichrangig, ist nach Au

Wertpapierrecht

https://epub.uni-regensburg.de/27551/1/ubr13631_ocr.pdf
3. Zusammenfassung des Wertpapierrechts im BGB oder HGB. 1433. 4. Systematisierung der für Private relevanten wertpapierrechtlichen. Normen im B G B. 1434 ... Besondere Wertpapierformen, Wertrechte, Annexprobleme. 1467. 1. Scheck. 1467. 2. Scheckvertrag.

3.2.1.2 Überraschende Klauseln Nach § 305c Abs. 1 BGB ... - Soldan

https://www.soldan.de/media/pdf/82/06/f9/3-8329-1467-6_LP.pdf
3.2.1.2 Überraschende Klauseln. Nach § 305c Abs. 1 BGB werden Bestimmungen in Allgemeinen Arbeitsbedin- gungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungs- bild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verw


Webseiten zum Paragraphen

§ 1467 BGB Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder ... - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93183.htm
(1) Verwendet ein Ehegatte Gesamtgut in sein Vorbehaltsgut oder in sein Sondergut, so hat er den Wert des Verwendeten zum Gesamtgut zu ersetzen. (2) Verwendet ein Ehegatte Vorbehaltsgut oder Sondergut in das Gesamtgut, so kann er Ersatz aus dem Gesamtgut

Kommentierung zu § 1467 BGB –Ausgleichung zwischen ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-6/Untertitel-2/Kapitel-3/Unte...
1467 Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut. (1) Verwendet ein Ehegatte Gesamtgut in sein Vorbehaltsgut oder in sein Sondergut, so hat er den Wert des Verwendeten zum Gesamtgut zu ersetzen. (2) Verwendet ein Ehegatte Vorbehaltsgut oder

§ 4 Güterstände / (c) Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/4-gueterstaende-c-au...
In § 1467 BGB ist der Ausgleich bei Vermögensverschiebungen zwischen den einzelnen Vermögensmassen geregelt. Nach § 1467 Abs. 1 BGB hat ein Ehegatte, wenn er Gesamtgut in sein Vorbehaltsgut oder in sein Sondergut verwendet, den Wert des Verwendeten zum G

BGB - 4.Buch - SIDI Blume

http://www.sidiblume.de/info-rom/allg/bgb4.htm
Dezember 2003) - siehe § 1626d BGB -; Artikel 7 des Gesetzes zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen ...... 1467. Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut. (1.) Verwendet ein Ehegatte Gesamtgut i

BGH NJW 1996, 1467 = BGHZ 132, 119: Bürgschaft und Blankoformular

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/NJW96_1467.html
Eine über § 242 BGB hinausgehende Einschränkung der Rückwirkung höchstrichterlicher Rechtsprechung setzt voraus, daß die von der Rückwirkung betroffene Partei auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geände


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 6: Eheliches Güterrecht › Untertitel 2: Vertragliches Güterrecht › Kapitel 3: Gütergemeinschaft › Unterkapitel 3: Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts durch die Ehegatten › § 1467

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1467 BGB
    § 1467 Abs. 1 BGB oder § 1467 Abs. I BGB
    § 1467 Abs. 2 BGB oder § 1467 Abs. II BGB

  • Werbung