Die Vorschriften des § 1463 Nr. 2, 3 gelten nicht, wenn die Verbindlichkeiten zu den Lasten des Sonderguts gehören, die aus den Einkünften beglichen zu werden pflegen. Die Vorschriften gelten auch dann nicht, wenn die Verbindlichkeiten durch den Betrieb eines für Rechnung des Gesamtguts geführten Erwerbsgeschäfts oder infolge eines zu einem solchen Erwerbsgeschäft gehörenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache entstehen.
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Rspr.: Gesamtbetrachtung; bei Mietkaution: § 551 III BGB = gesetzliche Treuepflicht; § 551 BGB gilt nicht bei Gewerberaummietverhältnis! daher hier ebenfalls ... Beeinflussen des Programmablaufs zu Lasten des Automatenbetreibers mit rechtswidrig erlangte
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gemeinschaft) leben, ergibt sich dies bereits aus § 1363 Abs. 1 Satz 1 BGB. Erst recht gilt das natürlich bei der Gütertrennung. Einzig in den – heutzutage sehr selten gewordenen – Fällen der Gütergemein- schaft ergibt sich aus § 1464 Abs. 1 Satz 1 BGB e
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nommen oder der andere Ehegatte stimmt zu. S. 82 bb) Rechtsgeschäfte, die ohne Zustimmung des anderen. Ehegatten wirksam sind (§§ 1452, 1464 bis 1456 BGB). S. 83. (1) Ersetzung der Zustimmung durch das Vormund- schaftsgericht (§ 1452 BGB). S. 84. (a) Ers
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823 Abs. 1 BGB ohne Verbindung mit § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog Unterlassung gefordert werden ... Der Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog setzt einen rechtswidrigen. Eingriff in eine ... Nach dem BVerfG (BVerfG NJW 1993, 1463, 1464
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/c2065505-6102-47c6-b6d8-07b03f3e2dcc/1464.pdf
DNotI. Fax - Abfrage. Deutsches Notarinstitut. Gutachten des Deutschen Notarinstitut. Dokumentnummer: 1464# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 .... BGB, 14. Aufl. 2000, Art. 25 EGBGB Rn. 853). Einigkeit besteht allerdings darüber, daß ein administrator
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Druckerei C.H. Beck. Bamberger/Roth: Kommentar zum BGB ..................................... Medien mit Zukunft. Revision, 22.12.2011. Kommentar zum. Bürgerlichen Gesetzbuch. Band 3. §§ 1297–2385. Rom I-VO · Rom II-VO · EGBGB. Herausgegeben von. Dr. Hein
http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-6/Untertitel-2/Kapitel-3/Unter...
1464 Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts. Die Vorschriften des § 1463 Nr. 2, 3 gelten nicht, wenn die Verbindlichkeiten zu den Lasten des Sonderguts gehören, die aus den Einkünften beglichen zu werden pflegen. Die Vorschriften gel
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Unterkapitel 3: Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts durch die Ehegatten. § 1464 Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts. 1Die Vorschrift des § 1463 Nr. 2, 3 gilt nicht, wenn die Verbindlichkeiten zu den Lasten des Sonderguts g
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Das Bürgerliche Gesetzbuch.
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04.02.2015 - Februar 2015, Az. 15 Sa 1464/14: I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. ... Mit Inkrafttreten des § 311 a BGB (01.01.2002) ist es auch möglich, Arbeitsverträge für einen Zeitraum in der Vergangenhei
https://www.juris.de/jportal/?quelle=jlink&docid=CUST000009515&psml=sammlung.ps...
1464. bis 1468. wird dem Beschlusse der I. Kammer beigetreten. 2. […] demgemäß wird. [110r] zu §. 1465. beschlossen, das Citat §. 900. auf der letzten Zeile in §. 1138. abzuändern und den Zusatz aufzunehmen: Auch kann der Berechtigte die Erstattung der i