Das Gesamtgut haftet nicht für Verbindlichkeiten eines Ehegatten, die durch den Erwerb einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses entstehen, wenn der Ehegatte die Erbschaft oder das Vermächtnis während der Gütergemeinschaft als Vorbehaltsgut oder als Sondergut erwirbt.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/entscheidungen/entscheidungen/sa/1...
2 Sa 1461/96. 11 Ca 5465/94. ArbG Düsseldorf. Verkündet am : 05.02.1997 gez. Klein. Regierungsangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle .... BGB Abhängigkeit). Es kommt nicht darauf an, wie die Parteien das Vertragsverhältnis bezeichnen und verg
http://www.edg-koeln.de/doppelstabmatten-typ-s-und-l.html?file=files/edg/Prospe...
Preisunterschiede von bis zu 15% zur Variante „feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461“ mit zu- sätzlicher Pulverbeschichtung ... verzinkung nach DIN EN ISO 1461 wird bei etwa 450°C eine Legierung mit dem Zink erreicht und somit ein allseitiger ... über 4 Jah
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/fb48afec-e2e5-4132-81f8-3a5231c39802/1461.pdf
Deutsches Notarinstitut. Gutachten des Deutschen Notarinstituts. Dokumentnummer: 1461# letzte Aktualisierung: 13. Januar 2000. BGB § 129; GmbHG § 55 Abs. 1; BeurkG §§ 36, 39 ff.; RSO Liechtenstein Art. 81 Abs. 4. Unterschriftsbeglaubigung durch Gericht i
https://epub.uni-regensburg.de/21398/1/ubr09049.pdf
c) Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts. (§ 1457 BGB). S. 97 d) Ausnahmen der §§ 1461, 1462 BGB. S. 97 aa) § 1461 BGB. S. 97 bb) § 1462 BGB. S. 98 e) Prozessuale Durchsetzung. S. 98. 3. Weitere Gesamtgutsverbindlichkeitenbei Alleinverwaltung und
https://www.jura.uni-freiburg.de/de/institute/ipr1/Prof.%20Dr.%20Sonja%20Meier%...
420-432 I, Mehrheit von Schuldnern, in: Historisch-kritischer Kommentar zum BGB, Bd. II, Mohr Siebeck, 2007, 2390–2574 ... Zum Hintergrund des § 160 BGB, Rabels. Zeitschrift für ausländisches und ... Springer-Verlag, 2010, 35–70. 19. Subrogation, Handwör
http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-6/Untertitel-2/Kapitel-3/Unter...
1461 Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft. Das Gesamtgut haftet nicht für Verbindlichkeiten eines Ehegatten, die durch den Erwerb einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses entstehen, wenn der Ehegatte die Erbschaft oder das Vermächtnis während der Gü
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93177.htm
Das Gesamtgut haftet nicht für Verbindlichkeiten eines Ehegatten, die durch den Erwerb einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses entstehen, wenn der Ehegatte die Erbschaft oder das Vermächtnis während der Gütergemeinschaft als.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1461/
1461 Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft. Das Gesamtgut haftet nicht für Verbindlichkeiten eines Ehegatten, die durch den Erwerb einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses entstehen, wenn der Ehegatte die Erbschaft oder das Vermächtnis während der Gü
https://www.brennecke-partner.de/1461-BGB-Keine-Haftung-bei-Erwerb-einer-Erbsch...
Das Gesamtgut haftet nicht für Verbindlichkeiten eines Ehegatten die durch den Erwerb einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses entstehen wenn der Ehe.
https://www.zip-online.de/heft-33-2001/zip-2001-1461-zulaessige-abstrakte-berec...
Nach einer unberechtigten fristlosen Kündigung eines Handelsvertreter-Vertrages durch den Vertreter kann der Unternehmer den entgangenen Gewinn in …