(1) Die Gläubiger des Mannes und die Gläubiger der Frau können, soweit sich aus den §§ 1460 bis 1462 nichts anderes ergibt, aus dem Gesamtgut Befriedigung verlangen (Gesamtgutsverbindlichkeiten).
(2) Für die Gesamtgutsverbindlichkeiten haften die Ehegatten auch persönlich als Gesamtschuldner. Fallen die Verbindlichkeiten im Verhältnis der Ehegatten zueinander einem der Ehegatten zur Last, so erlischt die Verbindlichkeit des anderen Ehegatten mit der Beendigung der Gütergemeinschaft.
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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/e95cbeac-baa0-44c1-b333-6e25c6aca305/12109.pdf
22.06.2004 - BGB §§ 1459, 1460. Gütergemeinschaft: Haftung des Gesamtgutes; persönliche Haftung des mitverwaltenden. Ehegatten; Schaffung "haftungsfreien Vermögens" durch Vereinbarung der. Gütergemeinschaft. I. Sachverhalt. Deutsche Staatsangehörige beab
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120030/user_upload/Zwangsvollstrec...
Der Gläubiger benötigt entweder einen Titel gegen den Verwalter aufgrund eines Anspruchs gegen den Verwalter (§ 1437 BGB) oder einen Titel gegen beide Gatten aufgrund eines Anspruchs gegen beide (§ 1459 BGB). Da der Gläubiger eines Gatten regelmäßig in d
http://zjs-online.com/dat/artikel/2014_5_832.pdf
Bork, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuch, 3. Aufl. 2011, Rn. 1459; Brox/Walker, Allgemeiner Teil des BGB,. 38. Aufl. 2014, Rn. 541 f.; Faust, Bürgerliches Gesetzbuch. Allgemeiner Teil, 4. Aufl. 2014, § 26 Rn. 6; Köhler, BGB. Allgemeiner Teil, 3
http://www.bgbau-medien.de/html/bausteine/b_218/b_218.pdf
DIN EN 1459 www.zumbau.org . Bei Wartungs-, Umrüst- und In- standsetzungsarbeiten Arbeits- einrichtungen gegen unbeab- sichtigtes Bewegen sichern. Angehobenen Ausleger z. B. durch Abstützböcke. Palettengabeln . Auf gleichmäßige Belastung der Gabeln achte
https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=5479
Haftung bei vertragsähnlichen Kontakten: BGH NJW 2007, 1459. Die Parteien streiten um die Erstattung außerprozessual aufgewendeter Rechtsanwaltskosten. Die Parteien waren in den Jahren 1999 und 2000 miteinander bekannt. Mit. Schreiben seines Rechtsanwalt
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1459/
1459 Gesamtgutsverbindlichkeiten; persönliche Haftung. (1) Die Gläubiger des Mannes und die Gläubiger der Frau können, soweit sich aus den §§ 1460 bis 1462 nichts anderes ergibt, aus dem Gesamtgut Befriedigung verlangen (Gesamtgutsverbindlichkeiten). (2)
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/4-gueterstaende-1-ha...
Rz. 1281 Die Haftung im Außenverhältnis richtet sich nach den §§ 1459–1462 BGB. (a) Grundsatz Rz. 1282 Die Gläubiger des Mannes und die Gläubiger der Frau können gemäß § 1459 Abs. 1 BGB, soweit sich aus den §§ 1460–1462 BGB nichts anderes ergibt, aus dem
http://www.hefam.de/urteile/6WF18400.html
27.10.2000 - Ob sich die Entlassung aus der persönlichen Haftung allerdings aus § 1459 Abs. 2 BGB ergibt, ist zweifelhaft (vgl. Palandt/Brudermüller, BGB, 59. Aufl., § 1459 Rdnr. 3), jedoch dürfte letztlich der Entlassung durch die Eltern nichts im Wege
https://www.unalex.eu/Judgment/Judgment.aspx?FileNr=DE-2537&FixLng=de
Daher entfalle ein Anspruch aus §§ 836, 837 BGB. Eine Haftungsbeschränkung gelte zu ihren Gunsten auch dann, wenn nicht versicherte Unternehmer geschädigt würden. Dem ist die Beklagte entgegen getreten (Bl. 174 – 180 GA). Zur weiteren Darstellung des Sac
https://www.judicialis.de/Oberlandesgericht-Koblenz_5-U-1459-99_Urteil_22.12.19...
Das Schuldverhältnis, aus dem die beklagte Bank ursprünglich befugt war, gegen die Kläger aus der Grundschuld zu vollstrecken, ist durch Erfüllung erloschen (§ 362 Abs. 1 BGB). Der von der Berufungserwiderung aufgezeigte Restschuldsaldo der G-GmbH von 19