§ 1457 BGB, Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts
Paragraph 1457 Bürgerliches Gesetzbuch

Wird durch ein Rechtsgeschäft, das ein Ehegatte ohne die erforderliche Zustimmung des anderen Ehegatten vornimmt, das Gesamtgut bereichert, so ist die Bereicherung nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung aus dem Gesamtgut herauszugeben.


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EXAMENSÜBUNGSKLAUSURENKURS WS 2009/2010

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30.07.2010 - Argument: Die Anwendung des § 539 BGB auch auf Fälle der voreiligen Selbstvornahme widerspräche dem Zweck des § 536a BGB, welcher dem ..... [23] Explizit für das Mietrecht einen Ausgleich befürwortend auch bereits Herresthal/Riehm, NJW 2005,


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Fall 13 Lösung

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145, 1457 BGB) möglicherweise vorliegt. I. Einigung vor dem Notar zum Preis von € 100.000,– (simuliertes Geschäft). In Betracht kommt zunächst eine Einigung zwischen R und S über das Grundstück zum. Preis von € 100.000,–. Auslegung. Bei einem Angebot und

LAG Düsseldorf 8 Sa 1457/00 - Landesarbeitsgericht Düsseldorf

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Beklagten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Streitwert: 1.296,45 DM. T A T B E S T A N D : Geschäftsnummer: 8 Sa 1457/00. 1 Ca 1841/00 .... Satz 2 BGB. Gegen dieses der Beklagten am 22.09.2000 zugestellte Urteil hat sie am 23.10.2000. Berufun

Fall 2: Böse Mädchen - jura.uni-mainz.de

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142 I BGB, fehlerhaftes Arbeitsverhältnis – Ausschlussgrund des § 817 ... BGB. Literatur: Giesen, Das Recht der fremdnützigen Geschäftsbesorgung,. Teil 2a: Geschäftsführung ohne Auftrag: Die berechtigte GoA, Jura 1996,. 225 ff; BGH 7.1.1971, VII ZR 9/70

Sachenrecht - Leseprobe

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BGB), schadet bereits die Bösgläubigkeit nur eines Gesamthänders. Das Gleiche gilt bei Bösgläubig- keit von Organen (»Ein faules Ei verdirbt den Brei.«).156 Anders erwirbt beim Erwerb. 147 Palandt/Ellenberger § 142 Rn. 4. 148 BGH NJW-RR 1987, 1456 (1457)

Rückforderungsansprüche der öffentlichen Auftraggeber bei ...

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01.07.2003 - vor, dass sich Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen können. Nach § 818 BGB umfasst der Rückforderungsanspruch nicht nur den Überzahlungsbetrag, sondern auch die Herausgabe der Zinsen (OlG Celle, Urt. v. 30.12.1998, Ba


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§ 1457 BGB Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts ...

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93173.htm
Wird durch ein Rechtsgeschäft, das ein Ehegatte ohne die erforderliche Zustimmung des anderen Ehegatten vornimmt, das Gesamtgut bereichert, so ist die Bereicherung nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung aus dem Gesamtgut.

BGB § 1457 Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtgutes ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1457/
Unterkapitel 3: Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts durch die Ehegatten. § 1457 Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtgutes. Wird durch ein Rechtsgeschäft, das ein Ehegatte ohne die erforderliche Zustimmung des anderen Ehegatten vornimmt, das

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(3) Dritten gegenüber ist ein Einspruch und der Widerruf der Einwilligung nur nach Maßgabe des § 1412 wirksam. § 1457. Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts. Wird durch ein Rechtsgeschäft, das ein Ehegatte ohne die erforderliche Zustimmung des an

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Jahrgang: 2016, Seite: 1457 ... Rahmen seiner Obliegenheit zur Schadensminderung gemäß § 254 BGB verpflichtet, das Gutachten der gegnerischen Haftpflichtversicherung zeitnah vorzulegen. ... Die Fundstelle VersR 2016, 1457 wird teils auch als „VersR 16, 1


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 6: Eheliches Güterrecht › Untertitel 2: Vertragliches Güterrecht › Kapitel 3: Gütergemeinschaft › Unterkapitel 3: Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts durch die Ehegatten › § 1457

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1457 BGB
    § 1457 Abs. 1 BGB oder § 1457 Abs. I BGB

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