§ 1277 BGB, Befriedigung durch Zwangsvollstreckung
Paragraph 1277 Bürgerliches Gesetzbuch

Der Pfandgläubiger kann seine Befriedigung aus dem Recht nur auf Grund eines vollstreckbaren Titels nach den für die Zwangsvollstreckung geltenden Vorschriften suchen, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. Die Vorschriften des § 1229 und des § 1245 Abs. 2 bleiben unberührt.


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Präsentationen zum Paragraphen

finden Sie die Folien zum Vortrag von Herrn Wiemann.

http://www.insolvenzverein.de/archiv/10/Wiemann.PPT
15.09.2010 - ... durch Vertrag zwischen Gesellschafter und finanzierender Bank nach den Übertragungsregelungen (d.h. bei GmbH-Anteilen Beurkundung erforderlich); Verwertung nach Pfandreife (= Fälligkeit der Forderung); aus Verhältnismäßigkeitsgründen woh


PDF Dokumente zum Paragraphen

Verwertungsvoraussetzungen und Verwertungsverfahren bei ...

http://d-nb.info/950338885/04
107. V. Verwertung verpfändeter Forderungen durch Einziehung oder. Abtretung an Zahlungs Statt. 108. 1. § 1282 BGB. 108. 2. §§ 1282 ü, 1277 BGB, § 835 ZPO. 109. 3. Funktion der Einziehung oder der Abtretung an Zahlungs Statt. 110 a. Geldforderungen. 111

Gutachten-Abruf-Dienst - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/25bb6008-2d31-40bb-9008-c67d3d9a1591/118382-f...
05.11.2012 - Die Verwertung erfolgt dann nach §§ 857 Abs. 5, 844 Abs. 1 ZPO grundsätzlich durch die richterlich angeordnete öffentliche Versteigerung (vgl. Staudin- ger/Wiegand, BGB, Neubearb. 2009, § 1277 Rn. 5 f.). Hierbei wird der Geschäfts- anteil du

Pfandrecht an Rechten, Sicherungsabtretung ... - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Wie wird ein Pfandrecht an einem Recht verwertet? Grds. Vollstreckungstitel + Zwangsvollstreckung erforderlich. (§ 1277 BGB). Ausnahme: Pfandrecht an Forderungen (§§ 1281 ff. BGB). Vor Pfandreife: § 1281 BGB. Nach Pfandreife: § 1282 BGB. Leistung nur an

GUTACHTEN Dokumentnummer: 13155 letzte Aktualisierung - DNotI

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/43877615-2301-4d09-b1c0-00ccd949b7a8/13155.pdf
16.12.2004 - letzte Aktualisierung: 16.12.2004. BeurkG § 15; BNotO § 20 Abs. 3; BGB § 1277. Versteigerung von Aktien einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft (AG) durch einen. Notar. I. Sachverhalt. Der Notar ist beauftragt, für einen Gläubiger ver

verjährungshemmung im gerichtlichen Mahnverfahren - IWW

https://www.iww.de/fmp/gerichtliches-mahnverfahren/verjaehrung-verjaehrungshemm...
„▫Oder sie könnte nach § 1282 Abs. 2, § 1277 BGB Befriedigung aus dem mit dem Pfandrecht belasteten Recht suchen. Erforderlich wäre hierfür ein dinglicher Titel auf Duldung der Zwangsvollstreckung oder auf Gestattung der Befriedigung aus dem verpfändeten


Webseiten zum Paragraphen

§ 1277 BGB Befriedigung durch Zwangsvollstreckung Bürgerliches ...

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93036.htm
Der Pfandgläubiger kann seine Befriedigung aus dem Recht nur auf Grund eines vollstreckbaren Titels nach den für die Zwangsvollstreckung geltenden Vorschriften suchen, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. Die Vorschriften des § 1229 und.

§ 1277 BGB - Befriedigung durch Zwangsvollstreckung - openJur

https://openjur.de/g/bgb/1277.html
Der Pfandgläubiger kann seine Befriedigung aus dem Recht nur auf Grund eines vollstreckbaren Titels nach den für die Zwangsvollstreckung geltenden V ...

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1277 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Der Pfandgläubiger kann seine Befriedigung aus dem Recht nur auf Grund eines vollstreckbaren Titels nach den für die Zwangsvollstreckung geltenden Vorschriften suchen, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. Die Vorschriften des § 1229 und des § 1245 Abs.

BGB § 1277 Befriedigung durch Zwangsvollstreckung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1277/
20.07.2017 - 1277 Befriedigung durch Zwangsvollstreckung. 1Der Pfandgläubiger kann seine Befriedigung aus dem Recht nur aufgrund eines vollstreckbaren Titels nach den für die Zwangsvollstreckung geltenden Vorschriften suchen, sofern nicht ein anderes bes

Definition » Pfandverwertung « | Gabler Wirtschaftslexikon

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/pfandverwertung.html
II. Verwertung von Rechten: Dies erfolgt bei Forderungen i.Allg. durch Einziehung (§ 1282 BGB), bei anderen Rechten mangels anderer Vereinbarung nach den für die Zwangsvollstreckung geltenden Vorschriften (§ 1277 BGB; vgl. Vollstreckungstitel). Zitierfäh


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 8: Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten › Titel 2: Pfandrecht an Rechten › § 1277

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1277 BGB
    § 1277 Abs. 1 BGB oder § 1277 Abs. I BGB

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