(1) Gold- und Silbersachen dürfen nicht unter dem Gold- oder Silberwert zugeschlagen werden.
(2) Wird ein genügendes Gebot nicht abgegeben, so kann der Verkauf durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person aus freier Hand zu einem den Gold- oder Silberwert erreichenden Preis erfolgen.
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http://www.kanzlei-mws.de/download/Vortrag_Zurechnungszusammenhaenge.ppt
Haftung aus § 280 BGB i.V.m. dem Behandlungsvertrag ... 278 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte ... fehlende Facharztassistenz bei Komplikationen während einer OP); Sturzfällen (OLG Köln, VersR 1990, 1240 – Sturz von Untersuchungsliege); Hyg
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
06.05.2015 - Übereignung nach §§ 929 ff. BGB (nicht: durch Hoheitsakt). Pfandbestellung gilt als Ermächtigung (§ 185 Abs. 1 BGB) des Pfandgläubigers (§ 1242 Abs. 1 S. 1 BGB). Bei fehlendem Pfandrecht: § 1244 BGB – Grenze: § 1233 Abs. 2 BGB nicht erfüllt
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/f6ff4cab-e7dc-4e62-9b03-5cf0139de007/1240.pdf
user mr pool/1240.DOC. DNotI. Fax - Abfrage. Deutsches Notarinstitut. Gutachten des Deutschen Notarinstituts. Dokumentnummer: 1240# letzte Aktualisierung: 21. März 2001. BGB §§ 1361, 1612b, 1614; EStG § 64. Vereinbarungen zwischen Ehegatten über den Kind
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Sonstiges/Seminarankuendig...
26.06.2017 - Entw.) 4. Sachhalterhaftung für sich bewegende Sache (responsabilité du fait des choses, Art. 1243 Abs. 2 C. civ.-Entw.; §§ 7, 18 StVG; Art. 5:101 PETL). 5. Kausalitätsvermutungen bei mehreren an einem schädigenden Ereignis beteiligten. Pers
https://www.csm1909.ro/Download.aspx?guid=05ca7180-1cfb-4ab1-b6fa-d969270a9b2a%...
Einvernehmlichkeit. ➢ Anders als in der alten Regelung, das neue BGB erkennt ausdrücklich das. Grundsatz der Einvernehmlichkeit über die Verfügungen des Art. 1178 betreffend der. Formfreiheit und des Art. 1240 über die Ausdrucksformen der Zustimmung. ➢ G
http://www.bankrecht.uni-mannheim.de/veranstaltungen/kreditsicherungsrecht/mate...
1235 II BGB), oder durch Verkauf von Gold- und Silbersachen nach § 1240 II BGB erfolgen. 31. Daneben muss der Erwerber gutgläubig hinsichtlich der Verfügungsbefugnis des. Veräußerers i.S.v. § 1242 BGB sein. Erforderlich ist also sowohl der Glaube an das
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93011.htm
(1) Gold- und Silbersachen dürfen nicht unter dem Gold- oder Silberwert zugeschlagen werden. (2) Wird ein genügendes Gebot nicht abgegeben, so kann der Verkauf durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person aus freier Hand zu.
http://www.buzer.de/s1.htm?a=1234-1240&ag=6597
(1) 1Der Pfandgläubiger hat dem Eigentümer den Verkauf vorher anzudrohen und dabei den Geldbetrag zu bezeichnen, wegen dessen der Verkauf stattfinden soll. 2Die Androhung kann erst nach dem Eintritt der Verkaufsberechtigung erfolgen; sie darf unterbleibe
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Gold- und Silbersachen dürfen nicht unter dem Gold- oder Silberwert zugeschlagen werden. (2) Wird ein genügendes Gebot nicht abgegeben, so kann der Verkauf durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person aus freier Hand zu einem
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1240/
20.07.2017 - 1240 Gold- und Silbersachen. (1) Gold- und Silbersachen dürfen nicht unter dem Gold- oder Silberwerte zugeschlagen werden. (2) Wird ein genügendes Gebot nicht abgegeben, so kann der Verkauf durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte P
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/GVGA-181
(2) 1Der Verkauf des Pfandes ist – vorbehaltlich der in § 188 bezeichneten Befugnis des Pfandgläubigers – nach den §§ 1234 bis 1240 BGB durchzuführen. 2Der Auftraggeber ist gegenüber dem Eigentümer des Pfandes dafür verantwortlich, dass das Pfand unter d