§ 1238 BGB, Verkaufsbedingungen
Paragraph 1238 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Das Pfand darf nur mit der Bestimmung verkauft werden, dass der Käufer den Kaufpreis sofort bar zu entrichten hat und seiner Rechte verlustig sein soll, wenn dies nicht geschieht.


(2) Erfolgt der Verkauf ohne diese Bestimmung, so ist der Kaufpreis als von dem Pfandgläubiger empfangen anzusehen; die Rechte des Pfandgläubigers gegen den Ersteher bleiben unberührt. Unterbleibt die sofortige Entrichtung des Kaufpreises, so gilt das Gleiche, wenn nicht vor dem Schluss des Versteigerungstermins von dem Vorbehalt der Rechtsverwirkung Gebrauch gemacht wird.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

finden Sie die Folien zum Vortrag von Herrn Wiemann.

http://www.insolvenzverein.de/archiv/10/Wiemann.PPT
15.09.2010 - Verwertung erfolgt durch öffentliche Versteigerung (§ 1235 BGB), bei Verstoß ist Veräußerung rechtswidrig und unwirksam (§ 1243 Abs. 1 BGB) ... sondern Erlöschen der Forderung in Höhe des Gebots); Barzahlungspflicht (§ 1238 Abs. 1 BGB), aber

Muster

https://www.examensvorbereitung.jura.uni-kiel.de/de/probeexamen/wuv-sachenr-ii-...
V und D einigten sich im Juni 2009 auf den Verkauf des Hausgrundstücks; Vertragsabschluss formgerecht (§ 311b I 1 BGB) und damit wirksam ..... BGB auf das Verhältnis zum Vorkaufsberechtigten Wilhelm, Sachenrecht, Rn. 1238 f., 2322; Zum Verwendungsersatza


Word Dokumente zum Paragraphen

Jan Hübner

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02160200/_temp_/Anspruchsgrundlagen_...
Art. 34 S. 1 GG grundsätzlich auf den Staat übergeleitet (§ 839 BGB und Art. 34 GG als einheitliche Anspruchsgrundlage) ..... nach aA (BayVGH NVwZ 1999, 1237 (1238)) kommt in Anwendung des Rechtsgedankens des § 251 Abs. 2 S. 1 BGB ausnahmsweise Geldersat


PDF Dokumente zum Paragraphen

183 Versteigerungstermin - Bayern.Recht

http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(nirj4a2yqncucd1sfzwd3ytu))/Content/Pdf/GVGA...
(2) 1Die Versteigerungsbedingungen müssen § 1238 BGB entsprechen. 2Insbesondere ist aufzunehmen, dass der Käufer den Kaufpreis sofort bar zu entrichten hat und andernfalls seine Rechte verliert (§ 1238. Absatz 1 BGB). 3Verlangt der Pfandgläubiger die Ver

Fax - Abfrage - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/22b78123-beb7-4946-ac41-1aa3f8f6ac9e/1238.pdf
user mr pool/1238.DOC. DNotI. Fax - Abfrage. Deutsches Notarinstitut. Gutachten des Deutschen Notarinstituts. Dokumentnummer: 1238# letzte Aktualisierung: 25. Januar 2001. BGB §§ 312, 2287, 2113, 185. Vorweggenommene Teilerbauseinandersetzung zu Lebzeite

GmbH-Musterformulierungen - Centrale für GmbH

http://www.centrale.de/media/gstb0605-_Musterform.pdf
formlos gültig, da §1274 BGB nur hinsichtlich der Über- tragung auf die ... Eine Anzeige der Verpfändung (§1280 BGB) ist zur. Wirksamkeit der .... bedingungen (§1238 BGB) und das Mitbieten (§1239. BGB). befugt. Hierfür bedarf es keines (vollstreckbaren)

Modell 12x8 - Interfaceforce

https://interfaceforce.de/wp-content/uploads/2015/10/Modell-12x8-DE.pdf
optional mit zus.Messbrücken Fz,Mxy, Mz. SPEZIFIKATIONEN. The Leader in Force Measurement. PARAMETER. MODELL. 1228. 1238. 1248. 1258. 1268. 1288. 1298. Nennkraft ... in allgemeiner Form. Sie stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sin

Bürgerliches Gesetzbuch: BGB - Inhaltsverzeichnis - Beck Shop

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Bürgerliches Gesetzbuch: BGB. Kommentar. Bearbeitet von. Prof. em. Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner, Christian Berger, Prof. Dr. Christine Budzikiewicz, Prof. Dr. Heinz-. Peter Mansel, Prof. Dr. Astrid Stadler, Prof. Dr. Arndt Teichmann. 16. Auflage 2015. Buc


Webseiten zum Paragraphen

BGB § 1238 Verkaufsbedingungen - NWB Datenbank

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1238 Verkaufsbedingungen. (1) Das Pfand darf nur mit der Bestimmung verkauft werden, dass der Käufer den Kaufpreis sofort bar zu entrichten hat und seiner Rechte verlustig sein soll, wenn dies nicht geschieht. (2) 1Erfolgt der Verkauf ohne diese Bestimmu

Zitierungen von § 1238 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/v93009.htm
Zitierungen von § 1238 BGB Bürgerliches Gesetzbuch.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1238 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Das Pfand darf nur mit der Bestimmung verkauft werden, dass der Käufer den Kaufpreis sofort bar zu entrichten hat und seiner Rechte verlustig sein soll, wenn dies nicht geschieht. (2) 1Erfolgt der Verkauf ohne diese Bestimmung, so ist de

§ 1238 BGB Verkaufsbedingungen. Informationen und Rechtsrat ...

http://kerstinweigelt.p8n.net/bgb1238.html
1238 BGB Verkaufsbedingungen. MeinRechtsportal.de - Rechtsberatung, Diskussionsforum, Ratgeber und News.

Gesetze für öffentliche Auktionen – Versteigererverband.de

http://www.versteigererverband.de/rechtsgrundlage/gesetze-fuer-oeffentliche-auk...
383 BGB Auktion hinterlegungsfähiger Sachen; 385 BGB Freihändiger Verkauf; 445 BGB Haftungsbegrenzung bei öffentlichen Auktionen; 583 BGB ... Auktion; freihändige Verkauf; 1236 BGB Auktionsort; 1237 BGB Öffentliche Bekanntmachung; 1238 BGB Verkaufsbeding


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 8: Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten › Titel 1: Pfandrecht an beweglichen Sachen › § 1238

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1238 BGB
    § 1238 Abs. 1 BGB oder § 1238 Abs. I BGB
    § 1238 Abs. 2 BGB oder § 1238 Abs. II BGB

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