§ 1234 BGB, Verkaufsandrohung; Wartefrist
Paragraph 1234 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Pfandgläubiger hat dem Eigentümer den Verkauf vorher anzudrohen und dabei den Geldbetrag zu bezeichnen, wegen dessen der Verkauf stattfinden soll. Die Androhung kann erst nach dem Eintritt der Verkaufsberechtigung erfolgen; sie darf unterbleiben, wenn sie untunlich ist.


(2) Der Verkauf darf nicht vor dem Ablauf eines Monats nach der Androhung erfolgen. Ist die Androhung untunlich, so wird der Monat von dem Eintritt der Verkaufsberechtigung an berechnet.


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Musterschreiben an Schuldner EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN Herr ...

http://www.die-auktionsprofis.de/assets/musterschreiben-an-schuldner-fuerkfz-be...
15.01.2016 - Herr { Max Säumig} Verkaufsandrohung gemäß § 1234 BGB. Sehr geehrter Herr Säumig,. mit Beauftragung und Rechnung/Mahnung vom { 11.01.16} sind Sie verpflichtet ein Betrag in Höhe von { 1111,11} Euro an uns zu zahlen. Dem sind Sie bis heute ni


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Lösung - Berlin.de

https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/_assets/rechtsreferendariat/vorber...
S. 1 BGB verweist, nicht auch auf § 1237 S. 2 BGB ... ... und auch nicht auf § 1234 BGB (Androhung, Wartefrist). - § 1239 Abs. 1 BGB: Erwerb des Pfandgutes durch Sals Pfand- gläubiger war möglich. 2. Anspruch aus den §§ 812 ff. BGB (-). Versteigerung = R

Pfandrecht - Auktionshaus Bieberle

http://www.auktionshausbieberle.de/bestellten%20Versteiger1.pdf
bestehendes Pfandrecht BGB §§ 1204, 1257. - die Pfandreife muß eingetreten sein BGB 1228 Abs. 2. - Androhung der beabsichtigten Versteigerung (mind. 1 Monat vorher) BGB § 1234. - abgelaufene Wartezeit BGB § 1234, HGB § 368. - Entbehrlichkeit BGB § 1245 g

GUTACHTEN Dokumentnummer: 13155 letzte Aktualisierung - DNotI

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/43877615-2301-4d09-b1c0-00ccd949b7a8/13155.pdf
16.12.2004 - 14; Soergel/Habersack, BGB, 13. Aufl. 2001, § 1292 Rn. 6). Die Regelverwertung nach § 1277 BGB steht allerdings unter dem Vorbehalt einer abweichenden Vereinbarung der Beteiligten. Insbesondere kann auch in diesem Fall eine Verwertung durch

Seite 31-39

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/KS_Seite_31-39....
a) Haftung des Pfandes für die Forderung in ihrem je- weiligen Bestand (§ 1210) b) Erlöschen des Pfandrechts bei Erlöschen der gesi- cherten Forderung (§ 1252). Verwertungsreife a) Eintritt der Verkaufsberechtigung (1228 II) b) Verkaufsandrohung (§ 1234

Pfandrecht

http://ids-verwaltung.de/download/C5fbe4e4fX125075b991eXY5306/Pfandrecht.pdf
Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB (BGH, NJW 1972, 721). ... laufende und das folgende Mietjahr geltend gemacht werden (§ 562 Abs. 2 BGB). .... Geldbetrag bezeichnen, wegen dessen der Verkauf stattfinden soll (§ 1234 Abs. 1 S. 1. BGB). Hat das Pfand e


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§§ 1234 bis 1240 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/s1.htm?a=1234-1240&ag=6597
(1) 1Der Pfandgläubiger hat dem Eigentümer den Verkauf vorher anzudrohen und dabei den Geldbetrag zu bezeichnen, wegen dessen der Verkauf stattfinden soll. 2Die Androhung kann erst nach dem Eintritt der Verkaufsberechtigung erfolgen; sie darf unterbleibe

§ 1234 BGB Verkaufsandrohung; Wartefrist Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93005.htm
(1) Der Pfandgläubiger hat dem Eigentümer den Verkauf vorher anzudrohen und dabei den Geldbetrag zu bezeichnen, wegen dessen der Verkauf stattfinden soll. Die Androhung kann erst nach dem Eintritt der Verkaufsberechtigung erfolgen; sie darf.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1234 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Der Pfandgläubiger hat dem Eigentümer den Verkauf vorher anzudrohen und dabei den Geldbetrag zu bezeichnen, wegen dessen der Verkauf stattfinden soll. 2Die Androhung kann erst nach dem Eintritt der Verkaufsberechtigung erfolgen; sie dar

BGB § 1234 Verkaufsandrohung; Wartefrist - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1234/
20.07.2017 - 1234 Verkaufsandrohung; Wartefrist. (1) 1Der Pfandgläubiger hat dem Eigentümer den Verkauf vorher anzudrohen und dabei den Geldbetrag zu bezeichnen, wegen dessen der Verkauf stattfinden soll. 2Die Androhung kann erst nach dem Eintritte der V

Jurawelt-Forum • Thema anzeigen - §1234 BGB - "untunlich"?

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Hallo, ich habe mich in diesem Forum angemeldet in der Hoffnung hier eine schnelle Antwort auf meine Frage zu bekommen. Folgender Sachverhalt: Ich führe ein Computer-Ladengeschäft mit Reparatur und es kommt immer wieder vor, dass Kunden ein Gerät zur Rep


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 8: Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten › Titel 1: Pfandrecht an beweglichen Sachen › § 1234

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1234 BGB
    § 1234 Abs. 1 BGB oder § 1234 Abs. I BGB
    § 1234 Abs. 2 BGB oder § 1234 Abs. II BGB

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