§ 1233 BGB, Ausführung des Verkaufs
Paragraph 1233 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Verkauf des Pfandes ist nach den Vorschriften der §§ 1234 bis 1240 zu bewirken.


(2) Hat der Pfandgläubiger für sein Recht zum Verkauf einen vollstreckbaren Titel gegen den Eigentümer erlangt, so kann er den Verkauf auch nach den für den Verkauf einer gepfändeten Sache geltenden Vorschriften bewirken lassen.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Pfandrecht

http://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/19052014%20-%20Pfandrecht%20und...
19.05.2014 - Privatverkauf des Gläubigers im Wege einer Versteigerung, §§ 1233 I, 1234 ff. BGB; Verwertung nach Vollstreckungsrecht, § 1233 II BGB; Verwertung nach Parteivereinbarung, § 1245, 1259 BGB; Verwertung gemäß einer gerichtlichen Entscheidung, §


PDF Dokumente zum Paragraphen

Pfandrecht an Sachen, Sicherungseigentum ... - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
06.05.2015 - Übereignung nach §§ 929 ff. BGB (nicht: durch Hoheitsakt). Pfandbestellung gilt als Ermächtigung (§ 185 Abs. 1 BGB) des Pfandgläubigers (§ 1242 Abs. 1 S. 1 BGB). Bei fehlendem Pfandrecht: § 1244 BGB – Grenze: § 1233 Abs. 2 BGB nicht erfüllt

Pfandrecht

http://ids-verwaltung.de/download/C5fbe4e4fX125075b991eXY5306/Pfandrecht.pdf
Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB (BGH, NJW 1972, 721). Ferner ... laufende und das folgende Mietjahr geltend gemacht werden (§ 562 Abs. 2 BGB). .... Der Verkauf des Pfandes ist grundsätzlich im Wege öffentlicher Versteigerung zu bewirken (§ 1235 Abs

4 W 1233/02 Leitsatz : Die Neufassungen des ... - Justiz in Sachsen

https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/4W1233.02.pdf
4 W 1233/02. Leitsatz : Die Neufassungen des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO gelten jedenfalls nicht für bis zum 30.09.2001 abgeschlossenen. Kosten- und ... begehrt, ab dem. 01.10.2001 mit 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz nach § 1. Abs. 1 DÜG und ab dem 01.01

Grundkurs Handels- und Gesellschaftsrecht - Leseprobe - Soldan

https://www.soldan.de/media/pdf/19/6b/1a/9783406695124_LP.pdf
gegen den Schuldner voraussetzt (§371 III HGB i.V.m. §809 ZPO) und der Verkaufs- befriedigung nach §371 I HGB mit der Befugnis zum freihändigen Verkauf (§371 II. HGB i.V.m. §§1233ff. BGB). Grundlage der Verkaufsbefriedigung ist ein Duldungsti- tel, wonac

Ansprüche, die aus dem [früheren] Besitz f

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
Herausgabeanspruch, § 861 I BGB. 2. Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch, § 862 I BGB. (3. Sachverfolgungsrecht, § 867 S. 1). 4. Entsprechende Ansprüche des mittelbaren Besitzers nach §§ 869, 861, 862 BGB ... (Hypothek) ggf. iVm § 1192 I BGB (Grundsch


Webseiten zum Paragraphen

§§ 1233 bis 1239 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/s1.htm?a=1233-1239&ag=6597
(1) 1Der Pfandgläubiger hat dem Eigentümer den Verkauf vorher anzudrohen und dabei den Geldbetrag zu bezeichnen, wegen dessen der Verkauf stattfinden soll. 2Die Androhung kann erst nach dem Eintritt der Verkaufsberechtigung erfolgen; sie darf unterbleibe

BGB § 1233 Ausführung des Verkaufs - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1233/
1233 Ausführung des Verkaufs. (1) Der Verkauf des Pfandes ist nach den Vorschriften der §§ 1234 bis 1240 zu bewirken. (2) Hat der Pfandgläubiger für sein Recht zum Verkauf einen vollstreckbaren Titel gegen den Eigentümer erlangt, so kann er den Verkauf a

Verwertung der Sicherheit

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/Kredit/Ausarbeitungen/verwert.htm
1233 BGB weist zwei Wege für die Durchführung des Pfandverkaufs. Liegt kein Vollstreckungstitel zur Duldung der Verwertung gegen den Eigentümer und Verpfänder vor, so gelten nach Abs. 1 für die Ausführung des Verkaufs die §§ 1234 bis 1240 BGB. Der Regelf

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1233 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Der Verkauf des Pfandes ist nach den Vorschriften der §§ 1234 bis 1240 zu bewirken. (2) Hat der Pfandgläubiger für sein Recht zum Verkauf einen vollstreckbaren Titel gegen den Eigentümer erlangt, so kann er den Verkauf auch nach den für den Verkauf e

.§ 1233 BGB Ausführung des Verkaufs - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/1233-BGB-Ausfuehrung-des-Verkaufs_61861
(1) Der Verkauf des Pfandes ist nach den Vorschriften der 1234 bis 1240 zu bewirken. (2) Hat der Pfandgläubiger für sein Recht zum Verkauf einen vo.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 8: Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten › Titel 1: Pfandrecht an beweglichen Sachen › § 1233

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1233 BGB
    § 1233 Abs. 1 BGB oder § 1233 Abs. I BGB
    § 1233 Abs. 2 BGB oder § 1233 Abs. II BGB

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