(1) Befriedigt der Eigentümer den Gläubiger nur teilweise, so kann er die Aushändigung des Hypothekenbriefs nicht verlangen. Der Gläubiger ist verpflichtet, die teilweise Befriedigung auf dem Briefe zu vermerken und den Brief zum Zwecke der Berichtigung des Grundbuchs oder der Löschung dem Grundbuchamt oder zum Zwecke der Herstellung eines Teilhypothekenbriefs für den Eigentümer der zuständigen Behörde oder einem zuständigen Notar vorzulegen.
(2) Die Vorschrift des Absatzes 1 Satz 2 gilt für Zinsen und andere Nebenleistungen nur, wenn sie später als in dem Kalendervierteljahr, in welchem der Gläubiger befriedigt wird, oder dem folgenden Vierteljahr fällig werden. Auf Kosten, für die das Grundstück nach § 1118 haftet, findet die Vorschrift keine Anwendung.
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http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/richardi/Lehre/ws_05_06/ebert/SBT...
Darlehen. Lit.: Büdenbender, JuS 2001, 1172. Bülow, NJW 2002, 1145. Coester-Waltjen, Jura 2002, 675. Eckert, SchuldR-BT, Rn 468-508. Darlehensvertrag. = Dauerschuldverhältnis, bei dem Eigentum an Geld oder anderen vertretbaren Sachen (§ 91. BGB) übertrag
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2009_1_138.pdf
von § 1145 BGB zu vermerken oder der Brief nach § 1144. BGB an den Eigentümer herauszugeben. Daneben eine nicht dokumentierte Leistung nach § 407 BGB wirken zu lassen, würde den Hypothekenverkehr an dieser Stelle funktionsun- fähig machen; der Eigentümer
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Kaiser-Materielles-Zivilrecht-Assessore...
... Brandenburg NJW-RR. 2009, 1145 ff.). Der Mäklervertrag ist grds. formfrei mēglich. § 311b I 1 BGB wird aber analog angewendet, wenn durch die Ausgestaltung des Vertrages die Entschließungsfreiheit des Auftraggebers unan- gemessen beeinträchtig wird.
https://www.berlin.de/politik-verwaltung-buerger/stellenausschreibungen/detail....
03.03.2011 - Kenntnisse gängiger Rechtsgebiete wie BGB,. Vertragsrecht, LHO etc. sowie spezieller. Rechtsvorschriften wie Straßengesetz, StrABG,. EBG, BauO Bln, Baumschutzverordnung,. NatSchGBln werden erwartet. - Kenntnisse im Beschwerdemanagement und.
http://www.uni-speyer.de/files/de/Lehrst%C3%BChle/Martini/PDF%20Dokumente/eigen...
Internet, Original abgedruckt in der JZ 2012, S. 1145 - 1155. Professor Dr. Mario Martini, Speyer .... grundsätzlich unvererbbar. Die. Vereinssatzung kann jedoch nach § 40 BGB eine andere Regelung treffen. ... Inhaltsänderung geschützt werden muss (Recht
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Befriedigt der Eigentümer den Gläubiger nur teilweise, so kann er die Aushändigung des Hypothekenbriefs nicht verlangen. 2Der Gläubiger ist verpflichtet, die teilweise Befriedigung auf dem Brief zu vermerken und den Brief zum Zwecke der
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1145/
1145 Teilweise Befriedigung. (1) 1Befriedigt der Eigentümer den Gläubiger nur teilweise, so kann er die Aushändigung des Hypothekenbriefs nicht verlangen. 2Der Gläubiger ist verpflichtet, die teilweise Befriedigung auf dem Briefe zu vermerken und den Bri
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/aufrechnung-gegen-eine-grundschuld-321054
17.08.2010 - Das ist insbesondere deswegen von Interesse, weil die teilweise Ablösung nach § 1145 BGB zur Verpflichtung des Gläubigers gegenüber dem Eigentümer führt, die Teilleistung auf dem Brief zu vermerken und den Grundschuldbrief einem Notar oder d
https://www.grundbuch.de/bgb-hypothek.html
Das BGB enhält Paragraphen, die für das Grundbuch relevant sind - zum Beispiel zum Thema Hypothek. Informieren Sie sich bei grundbuch.de über die Rechtsgrundlagen.
http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?f=8&t=14380
17.06.2013 - Der Sachverhalt: Es besteht für G eine Briefgrundschuld i.H.v. 200.000 € am Grundstück des S. S hat gegen G eine Forderung aus einem Kaufvertrag i.H.v. 130.000 € und erklärt deshalb die Aufrechnung. Kann G gegen S aus §1192,1147 I BGB vorgeh