§ 1144 BGB, Aushändigung der Urkunden
Paragraph 1144 Bürgerliches Gesetzbuch

Der Eigentümer kann gegen Befriedigung des Gläubigers die Aushändigung des Hypothekenbriefs und der sonstigen Urkunden verlangen, die zur Berichtigung des Grundbuchs oder zur Löschung der Hypothek erforderlich sind.


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Zahlungsfälle bei der Hypothek

http://homepage.ruhrunibochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winterse...
§1177 II BGB verhindern. → Eigentümer kann Herausgabe des Hypothekenbriefes. verlangen, §1144 BGB. Variante 2: → Forderungserwerb gem. §1143 I 1 für Eigentümer Lösungsweg, wenn. Eigentümer auf die. → Hypothek wird zur Eigentümerhypothek, §§1163, 1177 I B


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II. Übertragung von Grundschuld und Forderung

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_83__Isol...
a) § 398 BGB (+), wenn kein pactum de non cedendo (§ 399 BGB) b) Einrede des S: S hat gegen G Einrede, nur gegen Rückübertragung der. Grundschuld zu zahlen (vor Verwertungsreife besteht. Einrede der fehlenden Fälligkeit). => nur Zug um Zug gegen Herausga

emmer Juristisches Repetitorium Sachenrecht

https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/23__12018_loes_18.pdf
„Mitreißtheorie“). ⇨ Wegen § 1153 II BGB und des Grds. der. Akzessorietät soll zum Schutz des Eigentümers. A die Forderung mit auf den D übergehen. 2. Gegenansicht (sog. „Trennungstheorie“). ⇨ D erwirbt eine forderungsentkleidete. Hypothek, da der Eigent

Vorlage V/1144 - Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/media/custom/2751_1614_1.PDF?1476966017
13, 14 BGB. Die Sonderkunden stellen nach der Liberalisierung die Mehrheit der Strom- und Gaskunden. Nach der neuen Regelung (§ 9 Abs. 4 f) fallen die Allgemeinen Preise der Kunden der Grundversorgung und die Preise der Sonderkunden (Verbraucher, Unterne

HVBG-Info 14/1990 vom 21.06.1990, S. 1143 - 1144, DOK 553.1 - DGUV

http://www.dguv.de/uv-recht/1990/14_1990/14_1990_22.pdf
Verpfändungserklärung hinsichtlich "Kontoguthabens" umfaßt nicht. Sparbriefe - Überweisung auf gelöschtes Konto (§§ 681 S. 2,. 667 BGB); hier: BGH-Urteil vom 19.09.1989 - XI ZR 179/88 -. Orientierungssatz: 1. Eine vorformulierte Verpfändungserklärung, di

Zivilprozessordnung: ZPO - Leseprobe

http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Musielak-Zivilprozessordnung-ZPO-978380...
Befreiung von einer Belastung, die Klage auf Grundbuchberichtigung, Klagen auf Vorlegung (§ 896 BGB) und Aushändigung des Briefes und sonstiger Urkunden (§ 1144 BGB) und solche aus Ansprüchen wegen schuldrechtlicher Befreiung eines Grundstücks von einer


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1144 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Der Eigentümer kann gegen Befriedigung des Gläubigers die Aushändigung des Hypothekenbriefs und der sonstigen Urkunden verlangen, die zur Berichtigung des Grundbuchs oder zur Löschung der Hypothek erforderlich sind. Rz. 1 § 1144 gibt dem Eig

§ 1144 BGB Aushändigung der Urkunden Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92913.htm
Der Eigentümer kann gegen Befriedigung des Gläubigers die Aushändigung des Hypothekenbriefs und der sonstigen Urkunden verlangen, die zur Berichtigung des Grundbuchs oder zur Löschung der Hypothek erforderlich sind.

§ 1144 BGB - Aushändigung der Urkunden - openJur

https://openjur.de/g/bgb/1144.html
Der Eigentümer kann gegen Befriedigung des Gläubigers die Aushändigung des Hypothekenbriefs und der sonstigen Urkunden verlangen, die zur Berichtig ...

Kommentierung zu § 1144 BGB –Aushändigung der Urkunden– im ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-3/Abschnitt-7/Titel-1/Aushaendigung-der-Urkunden
1144 Aushändigung der Urkunden. Der Eigentümer kann gegen Befriedigung des Gläubigers die Aushändigung des Hypothekenbriefs und der sonstigen Urkunden verlangen, die zur Berichtigung des Grundbuchs oder zur Löschung der Hypothek erforderlich sind.

BGB § 1144 Aushändigung der Urkunden - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1144/
1144 Aushändigung der Urkunden. Der Eigentümer kann gegen Befriedigung des Gläubigers die Aushändigung des Hypothekenbriefs und der sonstigen Urkunden verlangen, die zur Berichtigung des Grundbuchs oder zur Löschung der Hypothek erforderlich sind. Fundst


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 7: Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld › Titel 1: Hypothek › § 1144

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1144 BGB
    § 1144 Abs. 1 BGB oder § 1144 Abs. I BGB

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