§ 1147 BGB, Befriedigung durch Zwangsvollstreckung
Paragraph 1147 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück und den Gegenständen, auf die sich die Hypothek erstreckt, erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung.


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Die Grundschuld, §§1191 BGB ff - Homepage.ruhr-uni-bochum

https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winte...
§§1192 I, 1147 BGB. → Grundschuld hat in praxi die Hypothek als (Grund-)Sicherungsmittel abgelöst; häufigste „Spielart“ ist die sog. „Sicherungsgrundschuld“; dabei wird die Grundschuld schuldrechtlich durch den „Sicherungsvertrag“ an eine zu sichernde Fo

Sachverhalt: Der Tischler T betreibt seine Werkstatt auf seinem ...

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Frage 2: Das Inventar ist Zubehör nach § 97 S. 1 BGB und fällt deshalb in den Haftungsverbund der Hypothek nach § 1120 BGB. Frage 3: Anspruch der X gegen T auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus §§ 1192 I , 1147 BGB. I. Anspruch entstanden. 1. T ist Eig

Zahlungsfälle bei der Hypothek

http://homepage.ruhrunibochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winterse...
Regress über §765 I BGB beim Bürgen. • Bürge zahlt: Forderungsübergang gem. §774 I BGB und Erwerb der Hypothek gem. §§412, 401, 1153 BGB;. Zwangsvollsteckung gem. §1147 BGB möglich. → Lösung: teleologische Reduktion der §§412, 401 BGB;. Ausgleich der Sic


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streckung, § 1147 BGB

http://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/ws12_...
Inhalt des Anspruchs aus § 1147 BGB: → Anspruch auf Duldung der ZV, nicht Verpflichtung zur Zahlung. (missverständlicher Wortlaut § 1113 BGB: „Zahlung aus dem. Grundstück“). 2. Voraussetzungen von § 1147 BGB: a) Bestehen einer Hypothek: §§ 873, 1113 ff.

Fall 14 - Lösung - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/becker/veranst/archiv/ws%202007_0...
1113, 1147 BGB. 1. B muss Inhaberin der Hypothek sein. Diese kann sie nur von H erlangt haben. Aus der. Akzessorietät der Hypothek zur Forderung folgt, dass B die Hypothek nur im Wege der. Abtretung der Forderung gem. §§ 398, 488 Abs. 1 Satz 2, 1153, 115

Fall 11 - Lösung Geisteskrankheit.rtf

http://schroeder.rewi.hu-berlin.de/downloads/ws%2008-09/AG%20Sachenrecht/Fall%2...
Fall 11 - Lösungsskizze: Spät erkannte Geisteskrankheit. A. Anspruch B → E auf Duldung der Zwangsvollstreckung gem. § 1147 BGB. Aufbauhinweis: „Üblichem“ Aufbau würde es entsprechen, mit der Prüfung des vertraglichen. Anspruchs auf Rückzahlung des Darleh

Übungsfall: Kein Heu im Holzrückebetrieb - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2012_5_620.pdf
Aufl. 2012, § 14 Rn. 104; Staudinger, in: Handkommentar zum BGB, 7. Aufl. 2012, § 1138 Rn. 3; Eickmann (Fn. 2),. § 1138 Rn. 15. B. Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus. § 1147 BGB in Höhe von 100.000 Euro. D könnte gegen H einen Anspruch auf

28. Schema zu §§ 1113, 1147 BGB

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/1113-Schema.pdf
1113-Schema. Das Recht des Grundpfandrechts-Gläubigers zur Zwangsvollstreckung in das Grundstück. (§§ 1113, 1147 BGB). I. Voraussetzungen. 1. Entstehen des Grundpfandrechts. 2. Berechtigt ist der Gläubiger des Grundpfandrechts. 3. Das Recht richtet sich


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Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung, § 1147 BGB - Exkurs ...

https://jura-online.de/learn/anspruch-auf-duldung-der-zwangsvollstreckung-1147-...
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BGB § 1147 Befriedigung durch Zwangsvollstreckung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1147/
20.07.2017 - Buch 3: Sachenrecht. Abschnitt 7: Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld. Titel 1: Hypothek. § 1147 Befriedigung durch Zwangsvollstreckung. Die Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück und den Gegenständen, auf die sich die Hypothek erstr

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1147 - Haufe

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Gesetzestext Die Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück und den Gegenständen, auf die sich die Hypothek erstreckt, erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung. Rz. 1 Aus § 1147 ergibt sich, dass der Eigentümer keine Zahlung, sondern lediglich Duldung

§ 1147 BGB - Befriedigung durch Zwangsvollstreckung - openJur

https://openjur.de/g/bgb/1147.html
1147 Befriedigung durch Zwangsvollstreckung →. Die Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück und den Gegenständen, auf die sich die Hypothek erstreckt, erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung.

Grundschuldklausur - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/scheinklausuren-zivilrecht-grundschuldkla...
22.07.2009 - Die Sicherungsgrundschuld gehört zu den Grundpfandrechten, da es sich bei ihrem Pfandobjekt nach § 1191 I BGB um „ein Grundstück“ handelt. Gem. §§ 1192 I, 1147 BGB erwirbt der Berechtigte ein dingliches Verwertungsrecht an dem belasteten Gru


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 7: Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld › Titel 1: Hypothek › § 1147

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1147 BGB
    § 1147 Abs. 1 BGB oder § 1147 Abs. I BGB

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