§ 1148 BGB, Eigentumsfiktion
Paragraph 1148 Bürgerliches Gesetzbuch

Bei der Verfolgung des Rechts aus der Hypothek gilt zugunsten des Gläubigers derjenige, welcher im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, als der Eigentümer. Das Recht des nicht eingetragenen Eigentümers, die ihm gegen die Hypothek zustehenden Einwendungen geltend zu machen, bleibt unberührt.


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Grundsatz: Widerspruch hindert die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs, § 892 I 1 BGB → Gutglaubenserwerb wird vollumfänglich ausgeschlossen, unabhängig .... Ermittlung des wahren Eigentümers ist für Hypothekengläubiger unzumutbar; § 1148 S. 1 BGB: Buch


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BGB Fall 39-50 - Prof. Dr. Reinhard Singer

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498 I Nr. 2 BGB das Darlehen und verlangt die gesamte. Summe einschließlich der bisher fälligen Zinsen zurück. Ein Freund von A, der sich gerade auf das. Examen vorbereitet, meint, hier könne § 817 Satz 2 BGB helfen. Was meinen Sie? Literatur: RGZ 161, 5

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Sachenrecht - Toc - Beck Shop

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1. Abschnitt. Der Eigentumserwerb an beweglichen Sachen durch Rechtsgeschäft. (§§ 929 ff. BGB) und Realakt (§§ 946 ff. BGB). Fall 1: Grönemeyer – live!? 16 ... gabe durch den Besitzdiener (§ 855 BGB); Abgrenzung von § 855 BGB zu § 868 BGB;. Begriff des .

Delikts- und Schadensrecht

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19.01.2017 - ... VI ZR 39/14, http://lexetius.com/2014,4681. • Eine unwahre Tatsachenbehauptung kann sich auch indirekt aus einer suggestiv lückenhaften Berichterstattung ergeben. – Beispiel: Bauamtsleiter verhandelt persönlich, BGH v. 26. Oktober. 1999,

Unterhaltsrecht

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(20 F 1148/95); dasselbe gilt für den Anspruch auf Trennungsunterhalt, § 1361 BGB, während der Inhaftierung des Berechtigten, OLG Zweibrücken NJW 2004, 519 ff. (5 UF 196/02). 2). „Wirtschaftlich beengte Verhältnisse der Eltern lassen im allgemeinen nicht


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Kommentierung zu § 1148 BGB –Eigentumsfiktion– im frei ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-3/Abschnitt-7/Titel-1/Eigentumsfiktion
1148 Eigentumsfiktion. Bei der Verfolgung des Rechts aus der Hypothek gilt zugunsten des Gläubigers derjenige, welcher im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, als der Eigentümer. Das Recht des nicht eingetragenen Eigentümers, die ihm gegen die Hypot

.§ 1148 BGB Eigentumsfiktion - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/1148-BGB-Eigentumsfiktion_61774
Bei der Verfolgung des Rechts aus der Hypothek gilt zugunsten des Gläubigers derjenige welcher im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist als der Eig.

BGB § 1148 Eigentumsfiktion - NWB Datenbank

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1148 Eigentumsfiktion. 1Bei der Verfolgung des Rechts aus der Hypothek gilt zugunsten des Gläubigers derjenige, welcher im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, als der Eigentümer. 2Das Recht des nicht eingetragenen Eigentümers, die ihm gegen die Hyp

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1148 - Haufe

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Die Fiktion des § 1148, entspr anwendbar auf die eingetragenen Gesellschafter einer GbR (BGH NJW 11, 1449 [BGH 24.02.2011 - V ZB 253/10]; auch nach dem Tod des eingetragenen Gesellschafters; BGH ZIP 16, 24 [BGH 19.11.2015 - V ZB 201/14]) – gilt auch bei

Grundbuch.de: Paragraphen aus dem BGB zum Thema Hypothek.

https://www.grundbuch.de/bgb-hypothek.html
Das BGB enhält Paragraphen, die für das Grundbuch relevant sind - zum Beispiel zum Thema Hypothek. Informieren Sie sich bei grundbuch.de über die Rechtsgrundlagen.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 7: Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld › Titel 1: Hypothek › § 1148

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1148 BGB
    § 1148 Abs. 1 BGB oder § 1148 Abs. I BGB

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