§ 644 BGB, Gefahrtragung
Paragraph 644 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes. Kommt der Besteller in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr auf ihn über. Für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung des von dem Besteller gelieferten Stoffes ist der Unternehmer nicht verantwortlich.


(2) Versendet der Unternehmer das Werk auf Verlangen des Bestellers nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so finden die für den Kauf geltenden Vorschriften des § 447 entsprechende Anwendung.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

22 G. Abnahmefiktion Fingierte Abnahme gem. § 641 I 3 BGB

http://www.davit.de/uploads/media/praes-intveen-karger-abnahmeregelungen.ppt
Ursprünglicher Erfüllungsanspruch erlischt; Mängelrechte aus § 634 Nrn. 1 bis 3 BGB erlöschen bei Kenntnis der Mängel im Augenblick der Abnahme, § 640 II BGB; Verjährungsfrist beginnt, § 634 a II BGB; Vergütungsgefahr geht nach §§ 644, 645 BGB auf Bestel


PDF Dokumente zum Paragraphen

Fall 7: Lösung A. U könnte gegen B einen Anspruch aus § 631 I BGB ...

http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/sosefall07.pdf
Nach § 326 I 1 BGB ist der Anspruch auf die Gegenleistung erloschen, wenn die Leistung für U unmöglich geworden ist. Die Scheune kann jedoch erneut errichtet werden. Ein Übergang der Leistungsgefahr durch Konkretisierung auf das konkret begonnene Bauwerk

Werkvertragsrecht (§§ 631-651 BGB)

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Lehre/Materialien/BGB_IIc/...
644 I 1 BGB: Abnahme bewirkt Gefahrübergang auf den Besteller. Bsp.: Das von Bauunternehmer U erstellte Haus wird von Bauherr B abgenommen. In der folgenden Nacht brennt es aufgrund Blitzeinschlags ab. U kann Zahlung des vollständi- gen Werklohns verlang

leistungsgefahr bei verschlechterung des bauwerks durch besteller ...

https://www.boetticher.com/wp-content/uploads/2014/01/juris07-10_KPL.pdf
scheidung zeigt, welche Bedeutung dem in 5 644. BGB verankerten Grundsatz der Gefahrtragung für den Auftragnehmer zukommt. B. Inhalt und Gegenstand der Entscheidung. Die beklagte Generalunternehmerin hatte die. Klägerin mit Trockenbauarbeiten für den Aus

Präsentationsvorlage VHV - VHV Versicherungen

https://www.vhv.de/dam/jcr:da07aa06-ae70-4664-a953-b594ec552c06/vhv_architekten...
27.01.2016 - Erst mit werkvertraglicher Abnahme der Bauleistung durch den Auftraggeber geht die Gefahr des Untergangs der Bauleistung auf den Auftraggeber über. (§ 644 BGB bzw. §§ 7, 12 Abs. 6 VOB/B). Die Haftung in Bezug auf die Bauleistung ist geregelt

Fall 10 Lösung

http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lorenz/lehrveranstaltunge...
BGB, fällig. Der Werkunternehmer ist grundsätzlich vorleistungspflichtig und trägt gem. § 644 Abs. 1 S. 1 BGB die Preisgefahr bis zur Abnahme des. Werkes. Eine Abnahme ist hier noch nicht erfolgt. Folglich ist der. Vergütungsanspruch aus § 631 Abs. 1 Hs.


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 644 BGB –Gefahrtragung– im frei verfügbaren ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-9/Untertitel-1/Gefahrtragung
644 Gefahrtragung. (1) Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes. Kommt der Besteller in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr auf ihn über. Für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung des von dem Besteller geliefe

§ 644 BGB Gefahrtragung Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92377.htm
(1) Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes. Kommt der Besteller in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr auf ihn über. Für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung des von dem Besteller.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 644 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes. Kommt der Besteller in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr auf ihn über. Für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung des von dem Besteller gelieferten Stoffes ist de

Gefahrtragung - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/gefahrtragung/gefahrtragung.htm
Das BGB spricht in diesem Sinne von der „Gefahr” etwa in den §§ 270 Abs. 1, 3, 300 Abs. 2, 357 Abs. 2, 379 Abs. 2, 434 Abs. 1, 446, 447 Abs. 1, 582a Abs. 1, 644 Abs. 1, 811 Abs. 2, 2380 BGB. ... Geregelt wird die Gegenleistungsgefahr etwa in den §§326 Ab

Das Recht des VOB-Vertrages - Teil 7/18: Gefahrtragung im VOB ...

https://www.unitracc.com/aktuelles/artikel/das-recht-des-vob-vertrages--teil-71...
17.08.2005 - 7 VOB/B regelt hierzu die Ausnahmefälle, nach denen abweichend vom gesetzlichen Leitbild des § 644 BGB und der entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingung des § 12 Nr. 6 VOB/B die Vergütungs- und/oder Leistungsgefahr vorzeitig vom Auftragn


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 9: Werkvertrag und ähnliche Verträge › Untertitel 1: Werkvertrag › Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften › § 644

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 644 BGB
    § 644 Abs. 1 BGB oder § 644 Abs. I BGB
    § 644 Abs. 2 BGB oder § 644 Abs. II BGB

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