§ 843 BGB, Geldrente oder Kapitalabfindung
Paragraph 843 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten.


(2) Auf die Rente finden die Vorschriften des § 760 Anwendung. Ob, in welcher Art und für welchen Betrag der Ersatzpflichtige Sicherheit zu leisten hat, bestimmt sich nach den Umständen.


(3) Statt der Rente kann der Verletzte eine Abfindung in Kapital verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.


(4) Der Anspruch wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein anderer dem Verletzten Unterhalt zu gewähren hat.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Kapitalisierungsanspruch des Verletzten gemäß § 843 Abs. 3 BGB

http://schwintowski.rewi.hu-berlin.de/doc/Mittelstaedt.pdf
Der Kapitalisierungsanspruch des Verletzten gemäß § 843 Abs. 3 BGB. 2. Der Wortlaut: § 843 BGB. Geldrente oder Kapitalabfindung. (1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder geminde

Vorlesung am 17. Oktober 2012 Einführung und Überblick - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/2012-2-RepFamErbR/FamErbR-2H...
aus § 1353 BGB. • Grundsätzlich auch und gerade im Rahmen von § 823 Abs. 1 BGB anzuwenden. – Bsp.: Unfälle im häuslichen Bereich. F erkrankt ... Kl. schon zu Lebzeiten der Ehefrau - in Arbeitsteilung mit ihr - zu erbringen hatte“. •. Bei bloßer Verletzun

843 Abs. 3 BGB - WiWiss FU Berlin

http://www.wiwiss.fu-berlin.de/fachbereich/bwl/pruefungs-steuerlehre/loeffler/f...
Heintzen (FU Berlin), Univ.-Prof. Dr. Jærg Schiller (U Hohenheim). Zur Kapitalisierung von Schadenersatzansprįchen (§ 843 Abs. 3 BGB). Gliederung: 1. Einleitung. 2. Sichtweise des Úkonomen. 3. Stichtagsprinzip und das BGH-Urteil vom 22. 1. 1986 zum. Zins

1 Unfallschaden/Lösung (Fall 25) I. Anspruch der K gegen Z auf ...

https://wirtschaft.fh-duesseldorf.de/fileadmin/personen/lehrbeauftragte/hefftne...
K könnte gegen Z Anspruch auf Zahlung einer Geldrente gem. §§ 831 Abs. 1 Satz 1. i.V.m. 843 Abs. 1 BGB haben. Dann müssten (Voraussetzung dafür ist .../zu prüfen ist, ob ...) die Tatbestandsvo- raussetzungen des § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen. Zunächs

Steuerbarkeit von Schadensersatzrenten; BFH ... - bei Dr. Penne & Pabst

http://www.penne-pabst.de/fileadmin/BMF_2009/BMF_2009/090715_Steuerbarkeit_von_...
15.07.2009 - chadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse nach § 843 Absatz 1 2. Alter-. § 22 nter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der e kommensteuer, in denen Ersatz für andere, bereits steuerbare


Webseiten zum Paragraphen

"Vermehrte Bedürfnisse" im Sinne von § 843 BGB – Was ist darunter ...

http://www.haerlein.de/vermehrte-beduerfnisse-im-sinne-von-%C2%A7-843-bgb-was-i...
21.07.2014 - “Vermehrte Bedürfnisse” im Sinne von § 843 BGB – Was ist darunter zu verstehen? Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit. die Erwerbsfähigkeit eines - beispielsweise bei einem Verkehrsunfall - Verletzten. auf

Geldrente oder Kapitalabfindung gem. § 843 III BGB - ein wichtiger ...

http://www.rechtsanwaltskanzlei-heller.de/rechtsanwalt-siegen-blog/73/Geldrente...
Geldrente oder Kapitalabfindung gem. § 843 III BGB - ein wichtiger Grund. Wenn Sie durch einen Unfall einen Körperschaden erlitten und Sie hieraufhin nicht mehr voll arbeitsfähig sind oder Sie nunmehr Mehraufwendungen haben steht Ihnen gem. § 843 BGB für

§§ 843 bis 845 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/s1.htm?a=843-845&ag=6597
(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu l

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 843 – Geldrente ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schade

§ 843 BGB - Geldrente oder Kapitalabfindung - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/843/
843 BGB - § 843 Geldrente oder Kapitalabfindung (1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 27: Unerlaubte Handlungen › § 843

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 843 BGB
    § 843 Abs. 1 BGB oder § 843 Abs. I BGB
    § 843 Abs. 2 BGB oder § 843 Abs. II BGB
    § 843 Abs. 3 BGB oder § 843 Abs. III BGB
    § 843 Abs. 4 BGB oder § 843 Abs. IV BGB

  • Werbung