(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten.
(2) Auf die Rente finden die Vorschriften des § 760 Anwendung. Ob, in welcher Art und für welchen Betrag der Ersatzpflichtige Sicherheit zu leisten hat, bestimmt sich nach den Umständen.
(3) Statt der Rente kann der Verletzte eine Abfindung in Kapital verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
(4) Der Anspruch wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein anderer dem Verletzten Unterhalt zu gewähren hat.
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http://schwintowski.rewi.hu-berlin.de/doc/Mittelstaedt.pdf
Der Kapitalisierungsanspruch des Verletzten gemäß § 843 Abs. 3 BGB. 2. Der Wortlaut: § 843 BGB. Geldrente oder Kapitalabfindung. (1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder geminde
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/2012-2-RepFamErbR/FamErbR-2H...
aus § 1353 BGB. • Grundsätzlich auch und gerade im Rahmen von § 823 Abs. 1 BGB anzuwenden. – Bsp.: Unfälle im häuslichen Bereich. F erkrankt ... Kl. schon zu Lebzeiten der Ehefrau - in Arbeitsteilung mit ihr - zu erbringen hatte“. •. Bei bloßer Verletzun
http://www.wiwiss.fu-berlin.de/fachbereich/bwl/pruefungs-steuerlehre/loeffler/f...
Heintzen (FU Berlin), Univ.-Prof. Dr. Jærg Schiller (U Hohenheim). Zur Kapitalisierung von Schadenersatzansprįchen (§ 843 Abs. 3 BGB). Gliederung: 1. Einleitung. 2. Sichtweise des Úkonomen. 3. Stichtagsprinzip und das BGH-Urteil vom 22. 1. 1986 zum. Zins
https://wirtschaft.fh-duesseldorf.de/fileadmin/personen/lehrbeauftragte/hefftne...
K könnte gegen Z Anspruch auf Zahlung einer Geldrente gem. §§ 831 Abs. 1 Satz 1. i.V.m. 843 Abs. 1 BGB haben. Dann müssten (Voraussetzung dafür ist .../zu prüfen ist, ob ...) die Tatbestandsvo- raussetzungen des § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen. Zunächs
http://www.penne-pabst.de/fileadmin/BMF_2009/BMF_2009/090715_Steuerbarkeit_von_...
15.07.2009 - chadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse nach § 843 Absatz 1 2. Alter-. § 22 nter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der e kommensteuer, in denen Ersatz für andere, bereits steuerbare
http://www.haerlein.de/vermehrte-beduerfnisse-im-sinne-von-%C2%A7-843-bgb-was-i...
21.07.2014 - “Vermehrte Bedürfnisse” im Sinne von § 843 BGB – Was ist darunter zu verstehen? Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit. die Erwerbsfähigkeit eines - beispielsweise bei einem Verkehrsunfall - Verletzten. auf
http://www.rechtsanwaltskanzlei-heller.de/rechtsanwalt-siegen-blog/73/Geldrente...
Geldrente oder Kapitalabfindung gem. § 843 III BGB - ein wichtiger Grund. Wenn Sie durch einen Unfall einen Körperschaden erlitten und Sie hieraufhin nicht mehr voll arbeitsfähig sind oder Sie nunmehr Mehraufwendungen haben steht Ihnen gem. § 843 BGB für
http://www.buzer.de/s1.htm?a=843-845&ag=6597
(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu l
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schade
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/843/
843 BGB - § 843 Geldrente oder Kapitalabfindung (1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner.