§ 765 BGB, Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft
Paragraph 765 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.


(2) Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden.


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Die Bürgschaft, §§765 ff - Homepage.ruhr-uni-bochum

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BGB - Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 765ff: Bürgschaft)

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01.03.2007 - Gesetze im Volltext mit ausführlichen Übersichten und Anmerkungen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 765ff (Bürgschaft). Rechtsanwalt Maier, 73728 Esslingen, freut sich auf Ihren Besuch.

Kommentierung zu § 765 BGB –Vertragstypische Pflichten bei der ...

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§ 765 BGB - Exkurs - Jura Online

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  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 20: Bürgschaft › § 765

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 765 BGB
    § 765 Abs. 1 BGB oder § 765 Abs. I BGB
    § 765 Abs. 2 BGB oder § 765 Abs. II BGB

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