Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt durch Teilung in Natur, wenn der gemeinschaftliche Gegenstand oder, falls mehrere Gegenstände gemeinschaftlich sind, diese sich ohne Verminderung des Wertes in gleichartige, den Anteilen der Teilhaber entsprechende Teile zerlegen lassen. Die Verteilung gleicher Teile unter die Teilhaber geschieht durch das Los.
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http://www.raspoelgen.de/lg%20bonn%2015%200%20167_11.doc
25.10.2011 - Dabei sind die gesetzlichen Aufteilungsregeln der §§ 2046 ff., 752 ff. BGB zu berücksichtigen. Gemäß § 2046 I sind zunächst die Nachlassverbindlichkeiten zu tilgen. Bestehende Nachlassforderungen sind einzuziehen. Erst der so ermittelte Rein
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
... Institutionen Iustinians, JuS 1986, 262; Prange, Rechtsgeschichte für die mündliche Prüfung, JA 1995, 47, 50 - 52; Schapp, Einführung in das Bürgerliche Recht: Das System des Bürgerlichen Rechts, JA 2003, 125; Stürner, Der hundertste Geburtstag des B
http://www.pdfspeicher.de/PAP/L/2000-IIIA-pr_1.doc
§749I BGB Verlangen einer Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft. §752 BGB Aufhebung durch Teilung in Natur nach §60 PatG kann Patent nur bis Ende Einspruchsverfahren überhaupt geteilt werden; Einspruch hier nicht anhängig => gemeinschaftliches Patent kann
http://www.anwaltsgutachten.de/dokumente/Referenzgutachten_Aufhebung-einer-Mite...
grenzung zu § 752 BGB müsste bei dem Zuchthengst die Teilung in Natur ausge- schlossen sein. Dies ist bei einzelnen Tieren der Fall4. Von daher richtet sich die Aufhebung nach § 753 BGB. 1 Eine materiell-rechtliche Bewertung erfolgt bei Erstellung des Gu
http://www.beck-shop.de/fachbuch/vorwort/9783631664063_Intro_005.pdf
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist ein in der Regel auf Dauer ange- legter Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen, welche einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Denkbar sind die unterschiedlichsten Erscheinungsformen. So kann z
http://www.uni-goettingen.de/de/document/download/587d2bb88435b172c5f873142845a...
modifizierten Teilungsverfahrens i.S.d. §§ 749, 752 BGB, das den einzelnen berechtigt, durch Aussonderung einer Teilmenge und Begründung von Al- leineigentum daran aus Gemeinschaft auszuscheiden. Schäfer/Schäfer, ZIP 1980, 656, 660 nach a.A. beinhaltet “
http://www.erbrecht-ka.de/images/stories/pdfs/die%20erbteilungsklage.pdf
21.06.2010 - Normen: § 2042 BGB, § 2042 BGB, §. 2042 BGB, § 758 BGB, § 2042. BGB, § 2042 BGB, § 280 BGB, §. 2046 BGB, § 2042 BGB, § 753. BGB, § 1967 BGB, § 2059 BGB,. § 2060 BGB, § 2042 BGB, §. 755 BGB, § 2042 BGB, § 756. BGB, § 2042 BGB, § 752 BGB, §. 7
http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2017/09/L%C3%B6sung-Fall-5-Wahre-L...
Bruchteilsgemeinschaft §§ 749, 752 ff BGB. Nur, wenn die Partner Miteigentümer sind. IV. sonstige Ansprüche aus bes. Schuldrecht z.B. Schenkung, Darlehen, GoA. Nur, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. V. § 812 BGB ? Nicht wenn Rechtsgru
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92517.htm
Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt durch Teilung in Natur, wenn der gemeinschaftliche Gegenstand oder, falls mehrere Gegenstände gemeinschaftlich sind, diese sich ohne Verminderung des Wertes in gleichartige, den Anteilen der Teilhaber.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt durch Teilung in Natur, wenn der gemeinschaftliche Gegenstand oder, falls mehrere Gegenstände gemeinschaftlich sind, diese sich ohne Verminderung des Wertes in gleichartige, den Anteilen der Teilhaber entsprechende
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/752/
752 BGB - § 752 Teilung in Natur Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt durch Teilung in Natur, wenn der gemeinschaftliche Gegenstand oder, falls mehrere Gegenstände gemeinschaftlich sind, diese sich ohne.
https://www.brennecke-partner.de/752-BGB-Teilung-in-Natur_61367
Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt durch Teilung in Natur wenn der gemeinschaftliche Gegenstand oder falls mehrere Gegenstände gemeinschaftlich sin.
https://gesetze-in-app.de/BGB/752
BGH, URTEIL vom 1.5.2002, Az. II ZR 4/00 BGB sachlich übereinstimmenden - §313 a.F. BGB, weil hier schon mangels gleichmäßiger Bebaubarkeit der einzelnen Grundstücksteile keine dem Gesetz (§ 752 BGB) entsprechende Aufteilung verabredet wurde (vgl. BGH, U